Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit in Siegen-Wittgenstein
Aktuelles Ausbruchsgeschehen
Feststellung der Blauzungenkrankheit (BTV-8) in Rheinland-Pfalz
Auswirkungen auch auf den Kreis Siegen-Wittgenstein
In Rheinland-Pfalz ist der Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp BTV-8 bestätigt worden.
Daher vergrößert sich aufgrund des Ausbruchs die in NRW bereits bestehende BTV-8 Restriktionszone. Diese Zone wurde im November 2025 im 150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz gebildet. Aufgrund eines neuen Falls in Rheinland-Pfalz ist die Zone jetzt ausgeweitet worden.
Das gesamte Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein liegt nun in dieser Restriktionszone.
Mittels einer interaktiven Karte kann überprüft werden, ob eine Betroffenheit vom 150 km Radius vorliegt.
Für empfängliche Tiere aus diesen Gebieten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen. Als empfängliche Tiere gelten Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden.
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE NRW).
Dort finden sich die aktuell geltenden Verbringungsbeschränkungen sowie die für das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten zu verwendenden Vordrucke.
Allgemeine Informationen Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer), die je nach Serotyp unterschiedliche klinische Ausprägungen verursacht. Eine Gefahr für Menschen und nichtwiederkäuende Haustiere besteht nicht.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Krankheitssymptome bei ihren Tieren feststellen, die auf die Blauzungenkrankheit hindeuten, sollten den Verdacht umgehend ihrem praktizierenden Tierarzt bzw. ihrer Tierärztin melden. Bis zur Abklärung des Verdachtes dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportiert werden.
Die derzeit geltenden Verbringungsregelungen sind im EU-Recht normiert und sehr komplex. Zur besseren Übersicht hat das LANUV-NRW die derzeit geltenden Verbringungsregelungen zusammengefasst.
Seitdem können empfängliche Tiere aus NRW nur unter bestimmten Voraussetzungen in andere Gebiete, die frei von Blauzungenkrankheit sind, verbracht werden. Neben NRW gelten mittlerweile auch die Bundesländer Niedersachsen (sowie die Freie Hansestadt Bremen), Rheinland-Pfalz und Hessen aufgrund von Seuchenausbrüchen als nicht mehr frei von Blauzungenkrankheit.
Die derzeit geltenden Verbringungsregelungen sind im EU-Recht normiert und sehr komplex. Zur besseren Übersicht hat das LANUV-NRW die derzeit geltenden Verbringungsregelungen zusammengefasst.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende
Krankheit der Schafe und Rinder. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die
BT empfänglich. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.
Die Krankheit wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides (= Gnitzen) übertragen, daher tritt die BT saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf. Die Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an.
Erreger
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist ein Orbivirus aus der Familie Reoviridae. Es gibt 24 klassische Serotypen (BTV1-24) und eine stetig steigende Anzahl atypischer BTV-Serotypen (BTV25 und aktuell mindestens 7 weitere Serotypen), die bisher nur in den kleinen Wiederkäuern (besonders Ziege) nachgewiesen wurden
Klinisches Bild
Typische klinische Symptome, basierend auf den klassischen BTV-Serotypen sind meist nur beim Schaf zu finden. Sie zeigen ca. 7-8 Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf.
Impfung
Der beste Schutz vor einer Infektion besteht durch eine Impfung der empfänglichen Tierarten.
Auf Basis einer Eilverordnung des Bundes wurde die Anwendung von BTV3 Impfstoffen der Firmen SYVA S.A., Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH und CZ Vaccines S.A.U. gestattet.
Es handelt sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.
Für Impfungen gegen BTV-3 kann (rückwirkend dem 14.06.2024) eine Beihilfe gewährt werden. Für weitere Informationen hierzu, gehen Sie bitte auf:
Beihilfe zur BTV-3 Impfung bei Rindern und Schafen
Für Rinder werden 2 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: 2 Impfungen, also 2 x 2 €) gewährt.
Für Schafe werden 1 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: 1 Impfung, also 1 x 1 €) gewährt.
Für Ziegen gibt es keine Beihilfe.
Zur Impfung sind aktuell folgende Impfstoffe gestattet:
· Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
· Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
· Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.
Die Impfstoffe können über Ihren Tierarzt bestellt werden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an Ihren behandelnden Hoftierarzt.