Inhalt

Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit in Siegen-Wittgenstein

In einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kreis Siegen-Wittgenstein ist ein Tier am 31. Juli 2024 positiv auf die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 getestet worden. Es handelt sich um den ersten Nachweis des Serotyps 3 im Kreisgebiet. Diese Form der Blauzungenkrankheit wurde erstmals 2023 in den Niederlanden festgestellt. Bereits im Oktober 2023 war diese Viruserkrankung nach Nordrhein-Westfalen zurückgekehrt und in einem Schafbestand im Kreis Kleve nachgewiesen worden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer), die je nach Serotyp unterschiedliche klinische Ausprägungen verursacht. Eine Gefahr für Menschen und nichtwiederkäuende Haustiere besteht nicht.

Die seit Wochen anhaltende feuchtwarme Witterung begünstigte die Vermehrung und Aktivität von Stechmücken (Gnitzen), die das Virus übertragen.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die Krankheitssymptome bei ihren Tieren feststellen, die auf die Blauzungenkrankheit hindeuten, sollten den Verdacht umgehend ihrem praktizierenden Tierarzt bzw. ihrer Tierärztin melden. Bis zur Abklärung des Verdachtes dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportiert werden.

Die derzeit geltenden Verbringungsregelungen sind im EU-Recht normiert und sehr komplex. Zur besseren Übersicht hat das LANUV-NRW die derzeit geltenden Verbringungsregelungen zusammengefasst.

Seitdem können empfängliche Tiere aus NRW nur unter bestimmten Voraussetzungen in andere Gebiete, die frei von Blauzungenkrankheit sind, verbracht werden. Neben NRW gelten mittlerweile auch die Bundesländer Niedersachsen (sowie die Freie Hansestadt Bremen), Rheinland-Pfalz und Hessen aufgrund von Seuchenausbrüchen als nicht mehr frei von Blauzungenkrankheit.

Die derzeit geltenden Verbringungsregelungen sind im EU-Recht normiert und sehr komplex. Zur besseren Übersicht hat das LANUV-NRW die derzeit geltenden Verbringungsregelungen zusammengefasst.

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende
Krankheit der Schafe und Rinder. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die
BT empfänglich. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.


Die Krankheit wird durch Stechmücken der Gattung Culicoides (= Gnitzen) übertragen, daher tritt die BT saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf. Die Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an.

Erreger
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist ein Orbivirus aus der Familie Reoviridae. Es gibt 24 klassische Serotypen (BTV1-24) und eine stetig steigende Anzahl atypischer BTV-Serotypen (BTV25 und aktuell mindestens 7 weitere Serotypen), die bisher nur in den kleinen Wiederkäuern (besonders Ziege) nachgewiesen wurden

Klinisches Bild
Typische klinische Symptome, basierend auf den klassischen BTV-Serotypen sind meist nur beim Schaf zu finden. Sie zeigen ca. 7-8 Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf.

Impfung

Der beste Schutz vor einer Infektion besteht durch eine Impfung der empfänglichen Tierarten.

Auf Basis einer Eilverordnung des Bundes wurde die Anwendung von BTV3 Impfstoffen der Firmen SYVA S.A., Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH und CZ Vaccines S.A.U. gestattet.

Es handelt sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

Für Impfungen gegen BTV-3 kann (rückwirkend dem 14.06.2024) eine Beihilfe gewährt werden. Für weitere Informationen hierzu, gehen Sie bitte auf:

Beihilfe zur BTV-3 Impfung bei Rindern und Schafen

Für Rinder werden 2 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: 2 Impfungen, also 2 x 2 €) gewährt.
Für Schafe werden 1 € je Impfdosis (Grundimmunisierung: 1 Impfung, also 1 x 1 €) gewährt.
Für Ziegen gibt es keine Beihilfe.

Zur Impfung sind aktuell folgende Impfstoffe gestattet:
 
·        Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
·        Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U.
·        Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.

Die Impfstoffe können über Ihren Tierarzt bestellt werden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an Ihren behandelnden Hoftierarzt.

Weitere Informationen und die zukünftigen Aktualisierungen finden Sie auf der Homepage des LANUV:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit


Mehr zum Thema