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Herzlich willkommen auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein!

 

Nach dem Cyberangriff auf die Südwestfalen IT (SIT) handelt es sich hier um eine provisorische Homepage.

Welche Dienst- und Serviceleistungen die Kreisverwaltung aktuell erbringen kann, erfahren Sie unter dem Menüpunkt „Ämter & Dienstleistungen“. Die Seiten der einzelnen Ämter werden laufend ergänzt, sobald weitere Dienst- und Serviceleistungen wieder verfügbar sind.

Im Bereich „Kontakt“ finden Sie allgemeine E-Mail-Adressen, mit denen Sie die einzelnen Ämter aktuell in dringenden Angelegenheiten erreichen können.Die Dienststellen der Kreisverwaltung sind (bis auf wenige Ausnahmen) telefonisch wieder über die bekannten Nummern zu erreichen. Die Nummer der Telefonzentrale lautet: 0271 333-0.

Im Bereich „Aktuelles“ sind Meldungen der Kreisverwaltung aber auch Ausschreibungen, Bekanntmachungen, Stellenausschreibungen und Informationen zu den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse hinterlegt.

Grundsätzlich müssen Sie in Folge der Cyberattacke bei allen Antragsverfahren mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Wir bitten Sie um Verständnis für eventuelle Unannehmlichkeiten.

Ihr Team SiWi

Wichtige Hinweise

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Ab sofort wieder ohne Termin in die Zulassungsstelle in Siegen

Ab sofort können Kundinnen und Kunden wieder ohne Termin in die Zulassungsstelle des Kreises in Siegen kommen. Damit kehrt die Kreisverwaltung zu dem System zurück, das auch schon vor dem Cyberangriff praktiziert wurde: Jeder kann ohne vorherige Anmeldung zu den bekannten Öffnungszeiten (montags bis freitags 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr) in der Zulassungsstelle in der St.-Johann-Straße vorbeikommen. Alle Informationen finden Sie hier.

Sobald auch die Zulassungsstelle in Bad Berleburg wieder arbeitsfähig ist, wird die Kreisverwaltung dies öffentlich bekannt machen.

Neue Wunschkennzeichen können leider noch nicht wieder reserviert oder ausgegeben werden. Wer einen Nachweis über die Reservierung eines Kennzeichens (aus der Zeit vor der Cyberattacke) hat, kann dieses erhalten. Halter, die ihr Fahrzeug in den letzten Wochen abgemeldet haben und dieses Kennzeichen nun erneut erhalten möchten, können dies ebenfalls wieder bekommen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an zulassung@siegen-wittgenstein.de.

Kennzeichenwechsel für GM, BID und LDK-Kennzeichen ab 1. März kostenlos

Alle, die ihr Fahrzeug zuletzt außerhalb des Kreisgebietes zugelassen haben und jetzt einen Kennzeichenwechsel vornehmen wollen, können dies ab dem 1. März 2024 bis zum 28. Februar 2025 kostenlos in der Zulassungsstelle des Kreises tun. Die Gebühren für Wunschkennzeichen werden jedoch nicht erstattet.

Sollte bereits vor dem Cyberangriff nachweislich ein Kennzeichen reserviert worden sein, kann dieses Kennzeichen bei Vorlage des Nachweises verwendet werden. Wurde ein Fahrzeug seit dem 30. Oktober 2023 in einem anderen Kreis abgemeldet, kann das Kennzeichen ebenfalls wiederverwendet werden. Die Auswahl von neuen Wunschkennzeichen ist aktuell leider nicht möglich.

Führerscheinumtausch

Die Frist für den Umtausch von Führerscheinen wurde verlängert: Wer in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurde und noch einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, hat länger Zeit diesen in einen neuen Scheckkartenführerschein umzutauschen. Die Frist wurde von der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Für Kontrollen sollten Betroffene einen Ausdruck dieser Allgemeinverfügung mit sich führen.

Dienstleistungen für Berufskraftfahrer wieder in der Führerscheinstelle Siegen erledigen

Nach erfolgreicher Herstellung aller Datenbackups können Berufskraftfahrer ihre Anträge ab Donnerstag, 7. März 2024, wieder in der Führerscheinstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein in der St.-Johann-Straße in Siegen in der Zeit von 7:30 bis 15:00 Uhr abgeben. Vorzulegen sind ein ärztliches und ein augenärztliches Zeugnis, der alte Führerschein und ein Passbild sowie der Personalausweis.

Auch Fahrerkarten und Berufskraftfahrerqualifikationskarten können wieder in Siegen beantragt werden, hierzu sind die notwendigen Nachweise über die Schulungen in Papierform vorzulegen, sofern diese nicht online zur Verfügung stehen.

Weitere Dienstleistungen der Führerscheinstelle, wie der Tausch alter Führerscheine, sind aktuell leider noch nicht möglich. Sobald weitere Dienstleistungen wieder möglich sind, wird die Kreisverwaltung darüber informieren.

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