Osterfeuer möglich machen
Land und Kreise setzen auf Regelungen mit Augenmaß
Die Landesregierung und die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Kreise in Südwestfalen sehen nicht die Notwendigkeit, die Ausrichtung von Osterfeuern zu untersagen.
Die Landesregierung und die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Kreise in Südwestfalen sehen nicht die Notwendigkeit, die Ausrichtung von Osterfeuern zu untersagen. Zur Bekämpfung der Tierseuche wurden Sperrzonen sowie ein Kerngebiet eingerichtet, in denen Schutzmaßnahmen gelten. So gilt in Sperrzone II und im Kerngebiet etwa ein Wegegebot und Hunde müssen an der Leine geführt werden. Auch das Betreten von Wald- und Wiesenflächen ist in diesen Gebieten untersagt. Mit Blick auf die traditionellen Osterfeuer haben die betroffenen Kreise daher entsprechende Regelungen getroffen, um das wichtige Brauchtum des Osterfeuers zu ermöglichen.
„Das Land NRW begrüßt ausdrücklich, dass die von den zuständigen Kreisen ergriffenen Schutzmaßnahmen in jedem Einzelfall mit Augenmaß durchgeführt werden, auch um Belastungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, den Tourismus und das Brauchtum – wie beim Thema Osterfeuer – möglichst gering zu halten“, so das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW.
Das Kreisveterinäramt hat diese Haltung auch im direkten Kontakt mit den von ASP betroffenen Kommunen in Siegen-Wittgenstein erläutert. Kreisveterinär Dr. Belke: „Aus tierseuchenrechtlicher und epidemiologischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Abbrennen von Osterfeuern, die in der Sperrzone II gelegen sind. Nach aktueller Risikobeurteilung stellt das Besuchen von Osterfeuern, die in unmittelbarer Nähe zu Wander- und Feldwegen gelegen sind, keine Gefahr für die Verbreitung des ASP-Virus dar. Gemäß aktueller Allgemeinverfügung zur Sperrzone II gilt ein Wegegebot, welches das Ziel verfolgt, Erholungssuchende zu sensibilisieren, die Einstandsgebiete von Wildschweinen zu meiden, um diese nicht schreckhaft zu verscheuchen. Gerade die hochfiebernden, mit dem ASP-Virus infizierten Wildschweine meiden Freiflächen – z.B. Wiesen in Wegesnähe – und ziehen sich in ihre Einstände zum Sterben zurück. Aber auch gesundes Schwarzwild wird sich beim Aufbau und späteren Abbrennen der Osterfeuer schon frühzeitig in seine Einstände zurückziehen.“
Die letzten Drohnenüberflüge der Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft (WSVG) und Suchen der Kadaversuchhundestaffel NRW haben zudem keine Hinweise ergeben, dass das ASP-Virus die neu errichteten Schutzzäune überwunden hat.