Betreuungsbehörde
Rechtliche Betreuung und Vorsorge bei Unfall, Krankheit und im Alter
Jeden von uns kann es ganz unerwartet und unvorhersehbar treffen: Durch Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen und seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen.
Die Betreuungsbehörde
- berät und unterstützt Betroffene und Angehörige im Betreuungsverfahren,
- unterstützt die Betreuungsgerichte im Betreuungsverfahren bei der Feststellung des Sachverhalts und der Auswahl eines geeigneten Betreuers,
- berät und informiert zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und beglaubigt diese,
- informiert zu Patientenverfügungen und dem Ehegattenvertretungsrecht,
- berät und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte in ihrer Tätigkeit und sorgt für Aus- und Weiterbildungsangebote,
- prüft die Eignung von Personen, die als Berufsbetreuer tätig werden möchten und registriert diese,
- koordiniert das Betreuungswesen im Zuständigkeitsbereich.