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Betreuungsbehörde

Rechtliche Betreuung und Vorsorge bei Unfall, Krankheit und im Alter

Jeden von uns kann es ganz unerwartet und unvorhersehbar treffen:  Durch Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen und seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen.

Die Betreuungsbehörde

  • berät und unterstützt Betroffene und Angehörige im Betreuungsverfahren,
  • unterstützt die Betreuungsgerichte im Betreuungsverfahren bei der Feststellung des Sachverhalts und der Auswahl eines geeigneten Betreuers,
  • berät und informiert zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und beglaubigt diese,
  • informiert zu Patientenverfügungen und dem Ehegattenvertretungsrecht,
  • berät und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte in ihrer Tätigkeit und sorgt für Aus- und Weiterbildungsangebote,
  • prüft die Eignung von Personen, die als Berufsbetreuer tätig werden möchten und registriert diese,
  • koordiniert das Betreuungswesen im Zuständigkeitsbereich.