Berufserlaubnis nichtakademischer Heilberufe
Ausstellen von Berufsurkunden für Personen in einem nichtakademischen Heilberuf.
Nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung an einer der Aus- und Weiterbildungsstätten im Kreis Siegen-Wittgenstein ist das Gesundheits- und Veterinäramt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung zuständig.
Welche Berufserlaubnisse können beim Kreis Siegen-Wittgenstein beantragt werden?
- Diätassistentinnen und Diätassistenten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Gesundheitsaufseherinnen und Gesundheitsaufseher
- Logopädinnen und Logopäden
- Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und medizinische Bademeister
- Orthoptistinnen und Orthoptisten
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Podologinnen und Podologen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Vordruck zum Download)
- Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate; Vordruck zum Download)
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart O (nicht älter als drei Monate; beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragen)
Kosten
Die Kosten betragen 60 Euro.
Die Kosten inklusive Sprachprüfung betragen 80 Euro.
Bei einer Ablehnung können gegebenenfalls Kosten anfallen.