Inhalt

Berufserlaubnis nichtakademischer Heilberufe

Ausstellen von Berufsurkunden für Personen in einem nichtakademischen Heilberuf.

Nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung an einer der Aus- und Weiterbildungsstätten im Kreis Siegen-Wittgenstein ist das Gesundheits- und Veterinäramt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung zuständig.


Welche Berufserlaubnisse können beim Kreis Siegen-Wittgenstein beantragt werden?

  • Diätassistentinnen und Diätassistenten
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Gesundheitsaufseherinnen und Gesundheitsaufseher
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Masseurinnen und Masseure sowie medizinische Bademeisterinnen und medizinische Bademeister
  • Orthoptistinnen und Orthoptisten
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Podologinnen und Podologen

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (Vordruck zum Download)
  • Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate; Vordruck zum Download)
  • Amtliches Führungszeugnis der Belegart O (nicht älter als drei Monate; beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragen)

Kosten

Die Kosten betragen 60 Euro.

Die Kosten inklusive Sprachprüfung betragen 80 Euro.

Bei einer Ablehnung können gegebenenfalls Kosten anfallen.

Online-Services