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Personenbeförderung

Taxen- oder Mietwagenverkehr (dabei ist mit Mietwagen im Gegensatz zum Leihwagen die Vermietung eines Kraftfahrzeuges mit Fahrer gemeint) ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Er ist genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung wird maximal für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

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Taxen sind öffentliche Verkehrsmittel und unterliegen somit innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein der Betriebs- und Beförderungspflicht. Der Fahrpreis für Fahrten im Kreisgebiet richtet sich nach dem Taxentarif des Kreises Siegen-Wittgenstein und wird auf dem im Taxi befindlichen geeichten Taxameter errechnet und angezeigt.

Mietwagen hingegen dürfen Beförderungsaufträge nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegen nehmen; ein Bereithalten des Fahrzeuges an anderer Stelle oder das Aufnehmen von Fahrgästen während der Fahrt ist nicht zulässig. Der Fahrgast bestimmt Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt. Es besteht keine Beförderungspflicht. Mietwagenunternehmer sind nicht an den Taxentarif gebunden. Eine Begrenzung besteht nicht.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung:

  • ein Betriebssitz im Sinne des Handelsrechts
  • fachliche Eignung (In dieser Frage hilft die Industrie- und Handelskammer Siegen unter der Telefonnummer 0271 3302-0); vor dem erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung ist eine Beantragung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen nicht möglich
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit; finanziell leistungsfähig ist eine Person, sofern sie mindestens ein Eigenkapital in Höhe von 2.250 Euro für das erste zur Personenbeförderung eingesetzte Fahrzeug und 1.250 Euro je weiteres Fahrzeug aufweisen kann


Im Taxenverkehr kann für den Bereich einer Stadt oder Gemeinde im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein eine Warteliste bestehen, sodass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann.

Einzelheiten zum Antragsverfahren, zum Bestehen einer Warteliste und darüber, welche Beförderungen von diesen Regelungen befreit sind, erteilen die Mitarbeiter.

Notwendige Unterlagen

1. Nachweis der fachlichen Eignung
- Fachliche Eignung des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/Verkehrsleiter (Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Prokura Handelsregister)

2. Nachweis finanzielle Leistungsfähigkeit
Vermögensübersicht (Anlage 1) bei Einzelunternehmen
Eigenkapitalbescheinigung/Zusatzbescheinigung (Anlage 2) bei buchführungspflichtigen Unternehmen (z.B. GmbH)

Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. 
- Taxi/Mietwagen: Erstes Fahrzeug 2.250 Euro, je weiteres 1.250 Euro

3. Nachweis der Zuverlässigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung (Arbeitgeberkonto) und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen dürfen.

Hinweis: Sollte der Antragsteller bisher keine Arbeitnehmer beschäftigt haben und dementsprechend kein Arbeitgeberkonto bei einem Träger der Sozialversicherung bestehen, so reicht eine schriftliche Bestätigung des Antragstellers anstelle der Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse aus.

Führungszeugnis (Belegart 0) und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) für

  1. die vertretungsberechtigten Organe des antragstellenden Unternehmens (Inhaber, alle Geschäftsführer usw.) und
  2. der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

Bei einem Unternehmen, das im Handelsregister (außer e.K.) eingetragen ist, ist die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch für die juristische Person, also das Unternehmen selbst zu beantragen.

Die Dokumente werden bei der örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) des Wohnortes beziehungsweise des Betriebssitzes unter Angabe der vorgenannten Belegarten zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde (Kreis Siegen-Wittgenstein, Sachgebiet 32.3, 57069 Siegen, Aktenzeichen 32.3.154-02/10) beantragt.

Mit Hilfe des elektronischen Personalausweises können das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.

4. Allgemeine Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister bei eingetragenen Unternehmen
- Angaben zum Betriebssitz des Taxi- bzw. Mietwagenunternehmens (Anlage 3)
- Fahrzeugliste des Unternehmens (Anlage 4)
- Beschäftigte Arbeitnehmer (Anlage 5)
- Erklärung der geschäftsführenden Person über weitere Tätigkeiten (Anlage 6)


Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der Zeitpunkt, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.