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Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF)

Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF):

Nach dem Schulgesetz in NRW werden Schüler, die aufgrund einer Behinderung oder wegen einer Lern- oder Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert.

Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Antrag der Eltern über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte. Das Verfahren ist geregelt in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und der Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF).

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Mögliche Förderschwerpunkte: Lernen (Lernbehinderung), Sprache (Sprachbehinderung), Emotionale und soziale Entwicklung (Erziehungsschwierigkeit), Hören und Kommunikation (Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit), Sehen (Blindheit oder Sehbehinderung), Geistige Entwicklung (Geistige Behinderung), Körperliche und motorische Entwicklung (Körperbehinderung).

Förderorte sind die allgemeinen Schulen (Teilnahme am Gemeinsamen Lernen) oder die jeweiligen Förderschulen.

AO-SF - Verfahren

Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF)

AO-SF - Verfahren einfach erklärt

AO-SF - Verfahren einfach erklärt in Sprachen der Migration