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Kreistag

Die Volksvertretung und das oberste Entscheidungsorgan des Kreises ist der Kreistag. Die 54 Mitglieder des Kreistages Siegen-Wittgenstein wurden am 13. September 2020 für die Dauer von fünf Jahren direkt von den Einwohnern des Kreises gewählt (Link zum Wahlverfahren). Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.

Die Aufgaben des Kreistages legt die Kreisordnung in Paragraph 26 fest. Er beschließt über Angelegenheiten des Kreises, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält.

Dazu gehören zum Beispiel Grundentscheidungen, wie die Grundsätze der Verwaltungsführung, der Erlass der Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm und die Übernahme neuer, freiwilliger Aufgaben, aber auch die Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und anderer Ausschüsse, der ehrenamtlichen Stellvertreter des Landrates sowie die Änderung des Kreisgebiets oder des Wappens.

Der Kreistag bildet Ausschüsse zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder auch zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten.

Die Sitzungen des Kreistages finden überwiegend im Ratssaal der Stadt Siegen im Rathaus Geisweid statt. Einmal im Jahr tagt der Kreistag in einer Wittgensteiner Kommune.

  • Informationen zu den Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der verschiedenen Fachausschüsse erhalten Interessierte im Kreistagsinformationssystem.
  • Hier finden Sie das Wahlergebnis und die Zusammensetzung des Kreistages, wie er am 13. September 2020 gewählt wurde.
  • Hier finden Sie eine Übersicht über die Entschädigung der Mitglieder kommunalpolitischer Gremien.