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Pressemeldungen

Es wurden 4 Mitteilungen gefunden

  1. hikoshot.com © 273580063
    Datum: 10.02.2023 Gehölzschnittzeitraum endet zum Ende des Monats
    Form- und Pflegeschnitte auf Wohngrundstücken ganzjährig erlaubt

    Zum Schutz brütender Vögel dürfen Hecken und andere Gehölze in Deutschland nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden. In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für lebende Zäune, ... Mehr

  2. hikoshot.com © 273580063
    Datum: 14.02.2022 Vom 1. März bis 30. September: Radikalschnitt von Hecken und Gehölzen verboten
    Form- und Pflegeschnitte ganzjährig erlaubt

    Zum Schutz brütender Vögel dürfen Hecken und andere Gehölze in Deutschland nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden. Mehr

  3. Biologische Station Siegen-Wittgenstein
    Datum: 16.02.2018 Wer seine Hecke noch beschneiden will, muss sich beeilen
    Radikaler Gehölzschnitt von Anfang März bis Ende September verboten

    Wer jetzt noch seine Hecke radikal beschneiden will, muss sich beeilen. Vom 1. März bis 30. September ist das nämlich verboten - insbesondere um die Lebensräume der heimischen Vögel zu schützen. Mehr

  4. Datum: 18.02.2016 Gehölzeinschlag von März bis September verboten
    Erlaubt sind schonende Schnitte

    Gartenfreunde und Landwirte dürfen ihre Hecken, lebenden Zäune, Gebüsche und anderen Gehölze vom 1. März bis zum 30. September nicht abschneiden oder auf den Stock setzen. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein hin. Mehr