Es wurden 4 Mitteilungen gefunden
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hikoshot.com © 273580063Datum: 10.02.2023 Gehölzschnittzeitraum endet zum Ende des Monats
Form- und Pflegeschnitte auf Wohngrundstücken ganzjährig erlaubtZum Schutz brütender Vögel dürfen Hecken und andere Gehölze in Deutschland nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden. In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für lebende Zäune, ... Mehr
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hikoshot.com © 273580063Datum: 14.02.2022 Vom 1. März bis 30. September: Radikalschnitt von Hecken und Gehölzen verboten
Form- und Pflegeschnitte ganzjährig erlaubtZum Schutz brütender Vögel dürfen Hecken und andere Gehölze in Deutschland nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden. Mehr
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Biologische Station Siegen-WittgensteinDatum: 16.02.2018 Wer seine Hecke noch beschneiden will, muss sich beeilen
Radikaler Gehölzschnitt von Anfang März bis Ende September verbotenWer jetzt noch seine Hecke radikal beschneiden will, muss sich beeilen. Vom 1. März bis 30. September ist das nämlich verboten - insbesondere um die Lebensräume der heimischen Vögel zu schützen. Mehr
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Datum: 18.02.2016 Gehölzeinschlag von März bis September verboten
Erlaubt sind schonende SchnitteGartenfreunde und Landwirte dürfen ihre Hecken, lebenden Zäune, Gebüsche und anderen Gehölze vom 1. März bis zum 30. September nicht abschneiden oder auf den Stock setzen. Darauf weist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein hin. Mehr