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Landrat



Andreas Müller wurde bei der Kommunalwahl am 28. September 2025 in der Stichwahl mit 62,2 Prozent der abgegebenen Stimmen im Amt des Landrates bestätigt und für eine dritte Amtszeit gewählt. Hier erfahren Sie mehr über Andreas Müller.

Der Landrat leitet die Verwaltung. Ihm obliegt die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, die gesetzliche Vertretung des Kreises, die Erledigung der vom Kreisausschuss übertragenen Angelegenheiten und die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses. Die Zuständigkeiten des Landrates sind im Wesentlichen in Paragraph 42 Kreisordnung NRW geregelt.