Landrat
Andreas Müller wurde bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 im ersten Wahlgang mit 54,4 Prozent der abgegebenen Stimmen im Amt des Landrates bestätigt und für eine zweite Amtszeit gewählt. Hier erfahren Sie mehr über Andreas Müller.
Der Landrat leitet die Verwaltung. Ihm obliegt die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, die gesetzliche Vertretung des Kreises, die Erledigung der vom Kreisausschuss übertragenen Angelegenheiten und die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses. Die Zuständigkeiten des Landrates sind im Wesentlichen in Paragraph 42 Kreisordnung NRW geregelt.