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Projekt "Nationalpark Rothaarkamm"

Kann auf dem Rothaarkamm zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen der zweite Nationalpark in NRW entstehen? Jetzt hat die Bürgerbeteiligung zu dieser Frage begonnen. Experten beantworten Ihre Fragen.

Kann auf dem Rothaarkamm zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen der zweite Nationalpark in NRW entstehen? Welche Chancen würde ein Nationalpark der Region bieten, welche Herausforderungen müssen bedacht werden? Das soll jetzt noch einmal ausgelotet werden. Dafür hat sich der Kreistag Siegen-Wittgenstein im März 2026 mehrheitlich ausgesprochen. Voraussichtlich nach der Sommerpause wird sich der Kreistag erneut mit dem Für und Wider eines Nationalparks beschäftigen und eine abschließende Entscheidung Pro oder Contra treffen. Verfolgen Sie hier den laufenden Prozess.

Worum geht es?

Ein zweiter Nationalpark für NRW


Landrat Andreas Müller: „Für uns stellt sich die Frage: Wollen wir eine mögliche Unterschutzstellung im Bereich des Rothaarkamms zwischen Lützel und Hainchen als Chance begreifen und mit der Ausweisung eines Nationalparks einen großen Mehrwert für die Regionen schaffen? Ein Nationalpark schafft hochwertige Naherholungsangebote, stärkt Umweltbildung und Naturerleben für Schulen, Familien und Vereine und kann zu einem Leuchtturmprojekt für nachhaltige Regionalentwicklung werden. Für Gäste wie Einheimische ist ein Nationalpark hoch attraktiv. Er zahlt damit auf die Ziele des Lebensraummanagements ein, das wir derzeit entwickeln“, unterstreich der Landrat: „Ein Nationalpark ist eben weit mehr als ein Schutzgebiet. Er ist ein starker Entwicklungsimpuls für unseren ländlichen Raum. Erfahrungen aus anderen Regionen zeigen, dass Nationalparks nachhaltig Wertschöpfung generieren: durch zusätzlichen, qualitativ hochwertigen Tourismus, durch neue Arbeitsplätze in einem Besucherzentrum, Hotels und Pensionen, Gastronomie, Umweltbildung, Forschung und Rangerwesen. Zudem steigt die Nachfrage nach regionalen Produkten und Dienstleistungen. Direktvermarkter werden unmittelbar profitieren. Ein Nationalpark steigert die bundesweite und internationale Sichtbarkeit unserer Region deutlich – als Marke, als Ausflugsziel und als moderner Lebens- und Wirtschaftsraum, der Natur, Erholung und Innovation verbindet.“

Gerade für eine Industrieregion wie Siegen-Wittgenstein biete ein Nationalpark die Möglichkeit, das eigene Profil zu erweitern, erläutert der Landrat: „Als Region, die nicht nur für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern auch für besondere Landschaften, Klimaanpassung, Biodiversität und zukunftsorientierte Standortqualität steht – ein wichtiger Faktor auch im Wettbewerb um Fachkräfte, junge Familien und neue Investitionen.“

Ein Nationalpark könne zudem einen wichtigen Beitrag zur Klima- und Umweltresilienz der Region leisten, führt der Landrat weiter aus: „Naturnahe, großflächig geschützte Wälder sind wirksame Verbündete im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels: Sie speichern langfristig CO₂, wirken temperaturausgleichend, verbessern die Luftqualität und stabilisieren den regionalen Wasserhaushalt. Intakte Wälder halten Niederschläge zurück, fördern die Grundwasserneubildung und mindern Hochwasser- wie auch Dürrerisiken. Gleichzeitig erhöhen strukturreiche, widerstandsfähige Wälder die ökologische Stabilität gegenüber Stürmen, Hitze und Schädlingsbefall. Ein Nationalpark am Rothaarkamm könnte so zu einem natürlichen Schutzschild werden – für Klima, Wasserressourcen, Biodiversität und damit auch für die langfristige Sicherheit und Lebensqualität in Siegen-Wittgenstein.“

Der mögliche Nationalpark auf dem Rothaarkamm würde grob zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen liegen. Die Kernkulisse sollte nach den damaligen Vorstellungen der Landesregierung eine Fläche von 4.300 ha umfassen, die ausschließlich im Staatswald liegt. Zusätzlich hatte damals die Dieter-Mennekes-Umweltstiftung ihr Interesse und die Bereitschaft erklärt, ein rund 330 ha großes Gebiet in ihrem Besitz ebenfalls in den Nationalpark einzubringen.

Für den Landrat ist klar, dass ein Nationalpark die Entwicklung des Wirtschaftsraumes „Siegen-Wittgenstein“ auf keinen Fall beeinträchtigen darf und auch nicht wird: „Wir sind Industrieregion und werden das auch bleiben!“, betont Müller: „Seit über 2.500 Jahren haben wir hier in der ältesten Montanregion Europas vorgelebt, wie die Erfordernisse der Wirtschaft mit den Bedürfnissen der Natur in Einklang gebracht werden können. Das wird auch durch einen Nationalpark nicht in Frage gestellt“, unterstreicht der Landrat.

So müsste im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Gebietskulisse z.B. sichergestellt werden, dass der Bau der Route 57 möglich bleibt, genauso wie die Ertüchtigung der L 719 zwischen Walpersdorf und Volkholz.

In insgesamt acht Arbeitsfeldern werden Experten der jeweils relevanten Behörden, Institutionen und Verbände die Grundlagen, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen möglichen Nationalpark bearbeiten. Dabei geht es um die Abgrenzung der Gebietskulisse, einen Nationalparkplan, die Land- und Forstwirtschaft, ein Jagd- und Wildtiermanagement, einen Touristischen Masterplan, die regionale Entwicklung und Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Forschung sowie den rechtlichen Rahmen und die Organisation eines Nationalparks.

Darüber hinaus möchte der Landrat ein weiteres Nationalpark-Forum organisieren, um allen interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich in den Prozess zur Entscheidungsfindung über einen Nationalpark am Rothaarkamm einzubringen.

„Ich finde es auch richtig, einmal in der Eifel nachzufragen, welche Erfahrungen man dort mit der Ausweisung des Nationalparks gemacht hat. Davon werden wir sicherlich Erkenntnisse für unseren eigenen Prozess gewinnen können“, so Müller.

Begleitende Veranstaltungen

Infoveranstaltung und Exkursion der Biologischen Station am 2. und 4. Juli

Um Interessierten die Möglichkeit zu geben, die besondere Naturausstattung und ökologische Bedeutung des Rothaarkamms näher kennenzulernen, lädt die Biologische Station Siegen-Wittgenstein zu einem Vortrag am Donnerstag, 2. Juli 2026, um 17 Uhr in die Aula des Berufskollegs Technik sowie zu einer geführten Exkursion am Samstag, 4. Juli 2026, von 10 bis etwa 14 Uhr in die Nationalparkkulisse Rothaarkamm ein. Treffpunkt der Exkursion ist der Wanderparkplatz Forsthaus Hohenroth. Die Veranstaltungen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Biologischen Station Siegen-Wittgenstein gestaltet, darunter Sabine Portig, Michael Frede und Jasmin Mantilla-Contreras.

Die Veranstaltungen sind kostenlos – eine Anmeldung ist nur für die Exkursion nötig. Interessierte nutzen bitte das Anmeldeformular unter https://biostation-siwi.de/veranstaltungen oder melden sich telefonisch an unter 02732 767734-0.

Unter dem Titel „Die Nationalparkkulisse Rothaarkamm – Lebensräume, Artenvielfalt und naturräumliche Besonderheiten“ gibt der Vortrag Einblicke in die vielfältigen Lebensräume und schutzwürdigen Biotope des Gebietes. Neben naturnahen Buchen- und Bergmischwäldern wird die Bedeutung insbesondere alter Wälder mit hohem Totholzanteil für die biologische Vielfalt erläutert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der engen Verbindung von Wald und Wasser: Quellbereiche, Bäche und Feuchtlebensräume prägen die Landschaft und schaffen wichtige Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus gibt der Vortrag einen Überblick über bestehende Schutzgebiete und stellt ausgewählte Arten vor, die die ökologische Bedeutung des Gebietes verdeutlichen.

Die geführte Exkursion ermöglicht es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ausgewählte Lebensräume und Besonderheiten des Rothaarkamms direkt vor Ort kennenzulernen. Erstes Ziel ist das Obere Edertal, eine bedeutende Wasserscheide, an der Eder, Lahn und Sieg entspringen. Zahlreiche naturnahe Quellbäche prägen die Landschaft und bieten spezialisierten Tierarten Lebensraum. In den klaren Gewässern kommen unter anderem Bachneunauge und Groppe vor. Die renaturierte Ederquelle sowie angrenzende Moor- und Bruchwälder mit Wollgräsern, Farnen und dem seltenen Siebenstern verdeutlichen die enge Verbindung von Wasser- und Waldökosystemen.

Zweiter Exkursionspunkt ist die Ginsberger Heide südöstlich von Hilchenbach. Die offene Hochfläche auf rund 600 Metern Höhe vereint Moore, Heiden, Magerrasen und strukturreiche Wälder mit hohem Totholzanteil. Auf den vermoorten Standorten wachsen Torfmoose und seltene Arten wie Schmalblättriges und Scheidiges Wollgras, während in trockeneren Bereichen Borstgrasrasen dominieren. Die Heide ist zudem Lebensraum charakteristischer Vogelarten wie Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht und mit etwas Glück auch des seltenen Schwarzstorchs.

Ihre Fragen zum Nationalpark: Beteiligungsprozess hat begonnen

Stellen Sie per Mail Ihre Fragen zu einem möglichen Nationalpark Rothaarkamm - Experten werden die Antworten erarbeiten und auf dieser Seite veröffentlichen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

FAQ

Bildung und Forschung

Darf im Nationalpark geforscht werden?

Ja, Forschung in Nationalparks ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Nationalparke dienen als Referenzräume für weitgehend unbeeinflusste natürliche Prozesse und bieten daher ideale Bedingungen für wissenschaftliche Untersuchungen zu Ökosystemdynamik, Biodiversität und Klimawirkungen, aber auch zu sozioökonomischen Effekten oder anderen Forschungsgebieten.

Auch das Bundesnaturschutzgesetz benennt die wissenschaftliche Umweltbeobachtung und Forschung als zulässigen Zweck, soweit der Schutzzweck es erlaubt.

Welche Art der Forschung ist vorstellbar?

Es ist eine breite Palette an Forschung möglich und ausdrücklich erwünscht. Im ökologischen Bereich umfasst dies z. B. die Entwicklung von Lebensräumen, wenig erforschte Artengruppen wie Insekten, Moose und Pilze sowie Untersuchungen zu Funktionsbeziehungen und Ökosystemleistungen, etwa CO₂-Speicherung und Klimawandelfolgen.

Darüber hinaus sind interdisziplinäre Studien, beispielsweise zu sozioökonomischen Aspekten oder zum Tourismus, sinnvoll und relevant. Die Erkenntnisse können dann bei der Entwicklung des Nationalparks und seiner Naturerlebnis- und Umweltbildungsangebote berücksichtigt werden.

Können Lehrveranstaltungen von Schulen oder Kitas im Nationalpark stattfinden

Ja, Lehrveranstaltungen von Schulen und Kitas können in Nationalparken stattfinden. Umweltbildung ist ein zentrales Ziel von Nationalparken — sie werden gezielt als außerschulische Lernorte genutzt, um Naturzusammenhänge anschaulich zu vermitteln und das Verständnis für ökologische Prozesse zu fördern.

Nationalparke bieten hierzu eine Vielzahl von Möglichkeiten wie organisierte Bildungsprogramme, interaktive Erlebnispfade, Ausstellungen, Zertifizierung von Nationalpark-Schulen bis hin zu mehrtägigen Aufenthalten.

An den organisierten Naturerlebnisund Umweltprogrammen des Nationalparks Eifel nahmen im Jahr 2024 beispielsweise mehr als 23.000 Personen teil - weitere Informationen auf Seite 90 des Jahresberichtes.

Werden außerschulische Lernorte eingerichtet ("Grünes Klassenzimmer")?

Ja, Nationalparke haben eine wichtige Funktion als außerschulischer Lernort. An speziellen Stellen im Nationalpark sowie im Nationalparkzentrum können verschiedene Lernorte wie ein „grünes Klassenzimmer" eingerichtet werden; diese lassen sich themen- und zielgruppenspezifisch gestalten.

Auch wäre es möglich, dass sich die Region bzw. die Angebote des Nationalparks speziell an Familien richten. Hierzu könnten am Rande des Nationalparks spezielle Natur-Spielareale eingerichtet werden, die gleichzeitig als Ausgangspunkte für kurze Entdeckungstouren in den Nationalpark dienen.

Wie werden hiesige Schulen in den Prozess eingebunden?

Die Einbindung hiesiger Schulen wäre Teil der weiteren Beteiligung, falls eine Ausweisung angestrebt wird. Als Vorbild könnte der Nationalpark Eifel dienen:

Dort gründeten Nationalparkverwaltung und Förderverein 2009 das „Netzwerk der Nationalpark-Schulen", angelehnt an die NUA-Kampagne „Schule der Zukunft" und unter Schirmherrschaft des Umwelt- sowie des Schulministeriums NRW. Schulen aller Schulformen der Region können sich dort in zweijährigen Zeiträumen zertifizieren; aktuell (2024–2026) nehmen 47 Schulen an 57 Standorten teil. Für die pädagogischen Fachkräfte bietet die Nationalparkverwaltung regelmäßig Fortbildungen an, ergänzt um ein breites buchbares Angebot für Schulklassen.

Weitere Informationen zum Programm der Nationalpark-Schulen: www.nationalpark-eifel.de/de/infohaeuser-undeinrichtungen/nationalpark-schulen/ 

Wie gut ist der Forschungsstand zum Gebiet zum aktuellen Stand vor Einrichtung des Nationalparks?

Der Forschungsstand im Gebiet ist ausreichend, um eine Ausweisung als Nationalpark fachlich zu begründen. Dies gilt insbesondere, da bereits andere Schutzgebietskulissen wie FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) vorhanden sind, für die ein regelmäßiges Monitoring sowie Maßnahmenkonzepte erstellt werden. Gleichzeitig bietet das Gebiet weiterhin erhebliches Potenzial für zukünftige Forschung.

Inwieweit ist ein Monitoring der durch den Schutzstatus zu erwartenden Veränderungen im Naturraum geplant?

Ein Monitoring ist in der Regel fest vorgesehen und vielfach sogar vorgeschrieben. Es dient dazu, ökologische Entwicklungen, Artenvorkommen und Habitatveränderungen systematisch zu erfassen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu bewerten.

Dabei wird geprüft, ob sich natürliche Prozesse wie Sukzession, die Dynamik in Lebensräumen oder Veränderungen der Artenzusammensetzung im erwarteten Rahmen entwickeln. Die Ergebnisse liefern eine wichtige Grundlage für das adaptive Management des Nationalparks.

Jagd

Wer betreibt die Jagd im Nationalpark?

Das Wildtiermanagement im Nationalpark wird üblicherweise durch die Verwaltung des Nationalparks durchgeführt. Hierbei sind je nach Nationalpark sowohl die Bezirksleitungen als auch Berufsjäger und sonstige Mitarbeiter involviert. Jagdhelfer und Gäste unterstützen z.B. bei der Wildtierregulierung im Nationalpark Eifel bei Sammelansitzen und Bewegungsjagden.

Inwiefern wird die Jagd im Nationalpark eingeschränkt?

Im Nationalpark wird die Jagd nicht im klassischen Sinn ausgeübt, sondern als gezieltes Wildtiermanagement auf Grundlage eines Plans zur Regelung der Jagdausübung (nach den Vorgaben der Nationalen Naturlandschaften, (NNL)). Üblich sind dabei Einschränkungen wie der Verzicht auf Kirrung, Fütterung und Trophäenjagd, der Verzicht auf Nachtjagd, eine Verkürzung der gesetzlichen Jagdzeiten auf festgelegte Intervalle sowie die Einrichtung von Ruhezonen. Das Wildtiermanagement dient klar definierten Zielen: dem Schutz der Nationalparkziele (etwa der Waldentwicklung), dem Schutz angrenzender Flächen sowie der Vorbeugung und Bekämpfung von Wildseuchen. Zum Vergleich: Im Nationalpark Eifel werden jährlich rund 800 bis 1.500 Stück Schalenwild entnommen. Hier werden umgebende Jagdreviere in Diskussionen und Planungen einbezogen. Es gilt der Grundsatz, dass im Umfeld des Nationalparks keine Schäden entstehen sollen.

Ist es möglich, Teile des Nationalparks von der Jagd zu befreien?

Ja, das ist möglich. Die Ausweisung von Wildruhezonen, in denen ganzjährig nicht gejagt wird, ist für Nationalparke üblich. Größe, Beschaffenheit und Lage solcher Zonen variieren dabei je nach Nationalpark in Deutschland.

Können Waldbesitzer noch Pachtverträge mit Jagdpächtern abschließen?

Anrainerinnen und Anrainer mit angrenzenden Flächen sind nicht betroffen und können weiterhin uneingeschränkt Pachtverträge mit Jagdpächtern abschließen.

Zahlt der Nationalpark für Wildschäden im Umfeld?

Für die Erstattung von Wildschäden gelten die üblichen Regelungen: Wildschäden werden üblicherweise durch den Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter) beglichen, da die Jagdgenossenschaft – der Zusammenschluss der Grundeigentümer – diese Verantwortung in aller Regel an den Jagdpächter überträgt. Zudem gilt der Grundsatz, dass durch den Nationalpark keine Schäden im Umfeld entstehen sollen. Eine Ausnahme bilden angegliederte Flächen, die einem Jagdbezirk des Landes oder des Bundes zugeschlagen sind: Hier sind etwaige Wildschäden zu ersetzen.

Kosten und Organisation

Wer trägt die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Nationalparks?

Die Kosten für die Einrichtung, Investitionen und den laufenden Betrieb eines Nationalparks werden vom Land Nordrhein-Westfalen aus dem Naturschutz-Etat getragen. Auch die Personalkosten werden über den Landeshaushalt finanziert.

Studien zeigen zudem, dass Nationalparke nicht nur zur Bewahrung der biologischen Vielfalt beitragen, sondern auch positive wirtschaftliche Impulse für die Region setzen können – etwa durch Tourismus, Naturerlebnisangebote und Umweltbildung. Umfang und Höhe der Investitionen hängen von der konkreten Ausgestaltung des Nationalparks ab.

Ausführungen zu den Einnahmen und Ausgaben einer Nationalparkverwaltung finden Sie beispielsweise in den Leistungsberichten des Nationalparks Eifel.

Entstehen Städten und Gemeinden durch einen Nationalpark zusätzliche Kosten?

Für Städte und Gemeinden entstehen durch die Einrichtung und den Betrieb eines Nationalparks keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen. Die Kosten werden vom Land Nordrhein-Westfalen aus dem Naturschutzhaushalt getragen.

Auch Personal, kleinere Maßnahmen wie Beschilderungen sowie weitere Investitionen – etwa Informationspunkte oder Ausstellungen – werden durch das Land oder bestehende Förderprogramme finanziert.

Welche neuen Fördermittel können in die Region fließen?

Auch für den Aufbau einer touristischen Servicekette zu Nationalparken werden in der Regel Förder- bzw. Unterstützungsangebote bereitgestellt, zum Beispiel für Ausstellungen, Gastgeber-Zertifizierung oder Verkehrsbeschilderung. Ausführungen zu den Einnahmen und Ausgaben einer Nationalparkverwaltung finden Sie beispielsweise in den Leistungsberichten des Nationalparks Eifel.

Untersuchungen über die Wirtschaftlichkeit der deutschen Nationalparke zeigen, dass sich jeder Euro, der aus Fördermitteln in die jeweilige Region fließt, mehrfach für diese bezahlt macht. Neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen (z.B. Gewerbesteuer) kommen der Region und den Kommunen direkt zugute. Vor allem aus Sicht der Region handelt es sich bei einem Nationalpark - entgegen anderslautender Behauptungen - um ein sehr lohnenswertes, dauerhaftes Instrument zur Strukturförderung.

Wird das Land nach Einrichtung des Nationalparks Vorkaufsrechte auf angrenzende Waldflächen haben?

Nein, hierfür besteht keinerlei rechtliche Grundlage.

Wie viele Mitarbeiter der Kreisverwaltung müssen für den Nationalpark arbeiten und welche Aufgaben fallen an?

Mit der Ausweisung eines Nationalparks wird eine eigenständige Nationalparkverwaltung gebildet, die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird. Eine Abstellung von Beschäftigten des Kreises für den Nationalpark ist daher nicht erforderlich. Bisher bestehende Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Schutzgebietsbetreuung der Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete werden innerhalb der Nationalparkkulisse von der Nationalparkverwaltung übernommen. Darüber hinaus kann die Mitgliedschaft des Kreises in Nationalparkgremien verankert werden.

Inwiefern kann sich das Ehrenamt für den Nationalpark stark machen?

Die Betreuung des Nationalparks würde durch eine Nationalparkverwaltung des Landes erfolgen. Interessierte Personen können sich dabei auch ehrenamtlich einbringen. Hierzu gibt es in anderen Nationalparken zum Beispiel Schulungen für ehrenamtlich tätige Nationalparkführerinnen und -führer bzw. Waldführerinnen und -führer, die gegen eine Aufwandsentschädigung geführte Touren anbieten. Auch wissenschaftliche Erhebungen und Renaturierungen im Gelände können unterstützt werden, etwa durch das Bergwaldprojekt. Über Junior-Ranger-Initiativen können sich zudem Kinder und Jugendliche für den Nationalpark engagieren.

Was wäre das Alleinstellungsmerkmal unseres Nationalparkes?

Das Alleinstellungsmerkmal wäre die Kombination aus Waldwildnis, Quellsystemen und Mittelgebirgsökologie. Im potenziellen Gebiet liegen die Quellregionen der Flusssysteme von Sieg, Lahn und Eder sowie naturnahe Bachläufe, Moore, Feuchtgrünland und bodensaure Buchenwälder. Denkbar wäre auch, dass der Nationalpark im Bereich Naturerleben einen besonderen Schwerpunkt setzt, indem zum Beispiel ein besonderes Augenmerk auf Familien gerichtet wird (zum Beispiel Ausstellungen mit Spiel- und Naturerfahrungsarealen am Rande des Nationalparks als Ausgangspunkt für kleine Entdeckungstouren in den Nationalpark.

Hinzu kommt eine Vorbildfunktion für andere waldreiche Mittelgebirgsräume: Die Region könnte zeigen, wie sich Prozessschutz, Quellschutz, Besucherlenkung und regionale Entwicklung in einer Kulturlandschaft mit hohem Waldanteil verbinden lassen.

Kultur und Freizeit

Kann KulturPur noch stattfinden?

Ja, einer weiteren Durchführung des Festivals steht nichts entgegen. Das Festival-Gelände befindet sich außerhalb der angedachten Nationalparkgrenzen.

Wie kann man die Natur im Nationalpark erleben?

Ein Nationalpark ist für alle Menschen frei zugänglich und lädt dazu ein, Natur direkt zu erleben. Das ist auf eigene Faust über ein abgestimmtes Wegenetz oder im Rahmen geführter Touren möglich – zum Beispiel mit Rangerinnen und Rangern oder zertifizierten Natur- und Waldführerinnen und -führern.

Zusätzlich bieten Besucher- und Bildungszentren sowie Veranstaltungen für alle Altersgruppen Einblicke in die Natur und ökologische Zusammenhänge.

Einen anschaulichen Eindruck dazu gibt das Video des Landes NRW: www.youtube.com/watch?v=dTmMPpolQ0I 

Können Konflikte zwischen Wildtieren und Besucherinnen und Besuchern entstehen?

In Deutschland sind keinerlei problematische Situationen mit Wildtieren in Nationalparks bekannt.

Wie werden Wander- und Radangebote gesteuert und führt ein Nationalpark zu mehr Unruhe im Wald?

Ein Ziel eines Nationalparks ist naturverträglicher Tourismus. Naturschutz hat dabei Priorität, gleichzeitig soll Naturerleben für Besucherinnen und Besucher möglich sein.

Zentrale Steuerungsinstrumente sind die Besucherlenkung und ein abgestimmtes Wegenetz. Dadurch werden sensible Bereiche geschützt und ruhige Zonen im Wald erhalten. Gleichzeitig können gut geeignete Bereiche gezielt für Naturerleben genutzt werden.

Bestehende Wege werden in der Regel weiter genutzt und bei Bedarf angepasst. In einzelnen Bereichen können auch neue Wege entstehen, um Besucherströme zu lenken oder Natur zu entlasten. Wandernde und Radfahrende werden dabei entsprechend ihrer unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigt. In vielen Bereichen gilt zudem ein Wegegebot, wie es bereits heute in zahlreichen Schutzgebieten üblich ist.

Ein Nationalpark führt daher nicht pauschal zu mehr „Unruhe“, sondern zu einer gezielten Steuerung der Nutzung: Während bestimmte Bereiche stärker besucht werden können, bleiben andere bewusst ruhig.

Der Nutzen eines Nationalparks wirkt dabei nicht nur im Schutzgebiet selbst, sondern auch in den umliegenden Gemeinden, etwa durch Tourismus und regionale Wertschöpfung.

Hat ein Nationalpark Auswirkungen auf bestehende Straßen und Wege?

Die bestehende Straßeninfrastruktur bleibt grundsätzlich erhalten. Unterhaltung und Instandhaltung erfolgen weiterhin durch die zuständigen Straßenbaulastträger nach geltendem Recht.

Auch geplante und laufende Straßenbauprojekte werden nach den bestehenden gesetzlichen Verfahren weitergeführt und durch einen Nationalpark nicht automatisch eingeschränkt.

Wichtig ist dabei, dass konkrete Projekte bereits heute in der Planung berücksichtigt sind. Dazu zählen unter anderem die B 508 (Ortsumgehungen Kreuztal-Ferndorf und Hilchenbach) sowie die B 62 (Ortsumgehung Erndtebrück). Diese Vorhaben sind nach aktuellem Stand nicht von einer möglichen Nationalparkkulisse betroffen bzw. bereits entsprechend eingeplant.

Die geplante Nationalparkkulisse wird außerdem von der B 62 zwischen Lützel und Erndtebrück gequert. Für diesen Abschnitt liegt bereits eine genehmigte Entwurfsplanung für einen Ausbau vor; das Planfeststellungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Dieser Planungsstand sollte bei der Abgrenzung eines möglichen Nationalparks berücksichtigt werden.

Ergänzend wird im Falle einer Ausweisung ein Nationalpark-Wegeplan erstellt. Dieser regelt die Nutzung von Wander- und Radwegen im Gebiet und stellt sicher, dass bestehende Infrastruktur sowie laufende und fortgeschrittene Verkehrsplanungen sinnvoll eingebunden werden.

Standort: Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft

Werden für den Nationalpark Enteignungen vorgenommen?

Die Landesregierung wird für die Einrichtung eines zweiten Nationalparks keine Enteignungen vornehmen. Ein weiterer Nationalpark wird auf Waldflächen im Landeseigentum eingerichtet. Private Flächen können auf freiwilliger Basis eingebracht werden. Bisher kam es in keinem der deutschen Nationalparke zu einer Enteignung.

Sind Privatwaldbesitzer in irgendeiner Form betroffen und welche Rechte/ Pflichten haben diese?

Mit der vorgesehenen Gebietskulisse sind Privatwaldbesitzer nicht betroffen, da diese ausschließlich Staatswald- und Stiftungsflächen umfasst. Privatwaldbesitzer mit angrenzenden Flächen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie andere Waldbesitzer.

Wie wirkt sich ein Nationalpark auf Tourismus, Wirtschaft und Arbeitsplätze aus?

Ein Nationalpark kann den Tourismus und die Naherholung in einer Region stärken. Davon profitieren unter anderem Hotels, Gastronomie und Einzelhandel. Laut Bundesamt für Naturschutz besuchen jährlich rund 53 Millionen Menschen die deutschen Nationalparke.

Das Beispiel Nationalpark Eifel zeigt mögliche wirtschaftliche Effekte: Bei etwa 1,4 Millionen Besuchen pro Jahr entsteht dort ein Bruttoumsatz von über 79 Millionen Euro. Das entspricht rechnerisch rund 1.450 Arbeitsplätzen.

Studien zeigen außerdem, dass Fördermittel für Nationalparke häufig mehrfach in die Region zurückfließen – etwa durch neue Arbeitsplätze und zusätzliche Steuereinnahmen. Ein Nationalpark kann daher langfristig zur regionalen Entwicklung beitragen.

Welche neuen Arbeitsplätze könnten voraussichtlich entstehen?

Mit der Ausweisung eines Nationalparkes wird eine eigenständige Nationalparkverwaltung gebildet, die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird. Eine Abstellung von Beschäftigten des Kreises oder der Kommunen für den Nationalpark ist nicht erforderlich.

Damit junge Menschen eine Region als zukunftsfähig wahrnehmen, müssen sich die lokalen Lebens- und Arbeitsbedingungen grundlegend an ihren Bedürfnissen ausrichten. Im Fokus stehen dabei attraktive Lernorte und Arbeitsplätze, ein lebendiges soziales Umfeld, aber auch Aspekte wie bezahlbarer Wohnraum und die Modernisierung der Infrastruktur. Da der bewusste Erhalt von intakten Naturräumen und Klimaschutz vor Ort für Teile der jungen Generation große Rolle spielt, könnte das Leben in einer Nationalpark-Region, die "Wirtschaft und Natur gleichzeitig" kann, durchaus vielversprechend sein.

Kann ein Nationalpark Nachteile für Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft haben?

Studien zeigen, dass Nationalparke wirtschaftliche Impulse für Regionen schaffen und langfristig zur Strukturförderung beitragen können.

Für landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Nationalparkgrenzen gelten in der Regel keine zusätzlichen Auflagen oder Einschränkungen. Das Wildtiermanagement im Nationalpark soll zudem übermäßige Wildschäden auf benachbarten Flächen vermeiden.

Privatwaldbesitzer sind in der aktuellen Gebietskulisse nicht betroffen, da diese ausschließlich Staats- und Stiftungsflächen umfasst. Für angrenzende Privatflächen gelten grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie bisher.

Wie wirkt sich der Nationalpark auf die angrenzende Landwirtschaft aus?

Ein Nationalpark wirkt sich auf die angrenzende Landwirtschaft nicht durch zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen auf den Nachbarflächen aus. Für Flächen außerhalb der Nationalparkgrenze gelten keine neuen Einschränkungen. Ein Wildtiermanagement im Nationalpark verfolgt darüber hinaus das Ziel, übermäßige Wildschäden auf angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden. Es ist damit ein Instrument, das sowohl den Prozessschutz im Nationalpark als auch den Schutz der benachbarten Nutzung berücksichtigt. Maßnahmen erfolgen, wenn sie erforderlich sind, und werden meist durch Monitoring begleitet.

Wie können landwirtschaftliche Betriebe aktiv eingebunden werden?

Im Gebiet des etwaigen Nationalparks sind keine landwirtschaftlichen Flächen vorhanden.

Gibt es Beispiele dafür, dass Schutzgebiete und wirtschaftliche Entwicklung zusammen funktionieren?

Um die Auswirkungen auf die Region zu ermitteln und die Wünsche der Besucherinnen und Besucher in die Angebotsentwicklung einfließen zu lassen, betreiben Nationalparke ein sozio-ökonomisches Monitoring. Der Nationalpark Eifel verzeichnete im Jahr 2024 mit mehr als 1,4 Millionen Besuchen einen neuen Rekord (450.000 Besuche bei der Ersterhebung 2007). Daraus errechnet sich ein Bruttoumsatz von rund 79 Millionen Euro durch Nationalparkgäste, was etwa 1.450 Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten entspricht. Auch Studien in anderen Regionen zeigen, dass Nationalparke starke Impulse für die regionalwirtschaftliche Entwicklung geben können.

Weitere Informationen: www.nationalpark-eifel.de/de/infothek/soem/

Könnten regionale Produkte und Wertschöpfungsketten Teil einer gemeinsamen Nationalpark-Identität werden?

Ja, dies wird Teil des Konzeptes sein

Wie entwickelt sich der Wald auf Schadflächen – wird eingegriffen oder bleibt die Natur sich selbst überlassen?

In einem Entwicklungsnationalpark können über einen begrenzten Zeitraum gezielte Maßnahmen erfolgen, um die natürliche Waldentwicklung zu unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung heimischer Baumarten oder die Entfernung nicht heimischer Arten.

Langfristig steht jedoch die natürliche Entwicklung des Waldes im Mittelpunkt. Dabei wird beobachtet, welche Arten sich ohne menschlichen Eingriff etablieren.

Wie mit bereits aufgeforsteten Flächen umgegangen wird, wird später im Nationalpark-Managementplan im Detail festgelegt.

Welche Rolle kann nachhaltige Beweidung (z. B. durch Schafe) in einem Nationalparkkonzept spielen?

Es gibt innerhalb der angestrebten Gebietskulisse am Rothaarkamm weder landwirtschaftliche Betriebe noch entsprechende Offenlandflächen, die bewirtschaftet werden.

Verkehr

Wie steht es um die Planung zur „Route 57“?

Der Streckenzug des Projektes B 508/B 62 zwischen Kreuztal-Ferndorf und Erndtebrück-Leimstruth, die sogenannte „Route 57“ ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie Vordringlicher Bedarf eingestuft. Insofern besteht ein bundesgesetzlicher Planungsauftrag, welchen der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes zurzeit umsetzt.

Durch eine frühzeitige gegenseitige Einbindung der Planungen des Ausbauprojektes „Route 57“ bzw. „57 verbinden“ und den Bestrebungen zur Ausweisung eines Nationalparks können Synergien für beide Vorhaben entstehen. Um generelle Konflikte zwischen der „Route 57“ und einem möglichen Nationalpark zu vermeiden, ist es nötig, dass beide Planungen möglichst frühzeitig und in einem kontinuierlichen Prozess miteinander koordiniert werden.

Falls nach einer erfolgreichen Bewerbung der Region Siegen-Wittgenstein ein förmliches Verfahren für die Ausweisung eines Nationalparks Rothaarkamm initiiert wird, schlägt das Ministerium für Naturschutz, Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) vor, die gesamten potenziellen Trassen sowie die B 62 und B 508 einschließlich der Anbaubeschränkungszonen des Projektes „57 verbinden“ aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern.

Die bereits jetzt durch die bestehenden Landstraßen B 62 und B 508 getrennten Wälder könnten im Sinne des Biotopverbundes durch Maßnahmen des Nationalparkes wiedervernetzt werden. Hierfür würde das MUNV gemeinsamen mit dem Planungsträger Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die Route 57 prüfen. Weiterhin würde das MUNV in Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden prüfen, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen des Projektes „57 verbinden“ erforderlich werden, in einem zukünftigen Nationalpark umgesetzt werden könnten und wie so zur Beschleunigung der Umsetzung der „Route 57“ beigetragen werden kann.

Wie steht es um die Erschließung mit der Bahn?

Die Rothaarbahn RB 93 wäre die zentrale Erschließung des Nationalparks mit der Schiene. Es wäre zu prüfen, ob auf der RB 93 die Einrichtung weiterer Haltepunkte sinnvoll und im Fahrplan darstellbar ist. Auf jeden Fall wäre es sehr zielführend, ausgewählte Stationen aufzuwerten und barrierefrei auszubauen. Auch eine kleinräumige Verlegung könnte erwogen werden, da die Standorte jenseits verkehrlicher bzw. räumlicher Schwerpunkte liegen.

Wie kann die Anreise in den Nationalpark mit dem ÖPNV gelingen?

Für eine überwiegende An- und Abreise mit der Bahn ist eine gute Anbindung des Nationalparks an den Regionalund Fernverkehr entscheidend. Der Nationalpark-Haltepunkt bzw. Bahnhof Hilchenbach-Lützel sollte – insbesondere an den Wochenenden – in einer engen Taktung an den Hauptbahnhof Siegen angebunden sein; ergänzend könnten neue „Nationalpark-Buslinien" diese Funktion auch aus anderen Richtungen übernehmen.

Am Knotenbahnhof Lützel sollten – gegebenenfalls kostenlose – Wander- und Fahrradbusse nahtlos in das Nationalparkgebiet überleiten; eine Verleihstation für Pedelecs könnte die Mobilität vor Ort zusätzlich erleichtern. Auch eine attraktive Tarifgestaltung, etwa der Einsatz einer Gästekarte für die Nationalpark-Region (kostenlose oder rabattierte ÖPNV-Nutzung, häufig gekoppelt an eine Übernachtung), könnte motivieren, auf die Anreise mit dem eigenen Pkw zu verzichten.

Was geschieht mit Bestandsstraßen und Radwegen?

Die Unterhaltung und Erhaltung der gewidmeten Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen im Bereich eines Nationalparks Siegen-Wittgenstein muss weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Zudem weisen Bundesstraßen und Landesstraßen lt. Gesetz (FStrG, StrWG) Anbaubeschränkungszonen von jeweils 40 Metern auf, die es aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern gilt. Darüber hinaus muss es auch künftig möglich sein, die klassifizierten Straßen an den Stand der Technik anzupassen. Dazu zählen u. a. die Anlage von Radwegen, die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen, der Bau von Regenrückhaltebecken.

Wie sieht es mit der Verkehrssicherungspflicht im Nationalpark aus?

Im Nationalpark Eifel wird dies z. B. auf Wanderwegen über die Ausweisung und Beschilderung besonders gefährdeter Wegabschnitte gesteuert, was als Ergebnis einer juristischen Einschätzung erfolgte. Straßen, zentrale Orte und Parkplätze werden klassisch wie außerhalb des Schutzgebietes gesichert. Eigene Lösungen können von Nationalpark-Verwaltungen entwickelt werden. Letztendlich obliegt die Verkehrssicherung weiterhin dem Eigentümer und muss durchgeführt werden.

Windenergie

Inwieweit sind Windenergieanlagen mit den Zielen eines Nationalparks vereinbar?

Im rechtswirksamen Regionalplan Arnsberg (Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) sind Windenergiebereiche festgelegt. Diese haben eine rechtliche Grundlage für die Nutzung von Windenergie.

Aktuell gibt es nur eine sehr geringe Überschneidung von etwa 12 Hektar zwischen diesen Bereichen und Staatswaldflächen. Diese kann bei der konkreten Abgrenzung eines möglichen Nationalparks berücksichtigt werden.

Innerhalb der ausgewiesenen Windenergiebereiche sind Windenergieanlagen (WEA) grundsätzlich privilegiert. Bereits bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.

Die Haincher Höhe, wo WEA geplant sind, ist nicht Teil der geplanten Nationalparkkulisse.

Werden Windenergieflächen durch einen Nationalpark auf andere Bereiche im Kreis verlagert?

Nein. Die Ausweisung eines Nationalparks führt nicht automatisch dazu, dass Windenergieflächen oder -potenziale auf andere Bereiche im Kreis verteilt werden. Da es nur eine geringfügige Überlagerung von Windenergiebereichen mit der potenziellen Nationalparkfläche gibt und diese bereits mit Windenergieanlagen bebaut sind, gibt es keine Verteilung von Windenergieanlagen auf andere Bereiche.

Welche Auswirkungen hätte ein Nationalpark auf den Ausbau der Windenergie in der Region?

In einem Nationalpark dürfen keine Windenergieanlagen errichtet werden. Die Schutzwirkung eines Nationalparks endet jedoch an seinen Grenzen. Grundsätzlich können keine pauschalen Abstände zwischen einem Nationalpark und Windenergieanlagen genannt werden. Einen Mindestabstand zur Grenze eines Nationalparks gibt es für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht. Somit bliebe Windkraft im Umfeld des Rothaarkamms weiter möglich.