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Projekt "Nationalpark Rothaarkamm"

Kann auf dem Rothaarkamm zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen der zweite Nationalpark in NRW entstehen? Jetzt hat die Bürgerbeteiligung zu dieser Frage begonnen. Experten beantworten Ihre Fragen.

Kann auf dem Rothaarkamm zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen der zweite Nationalpark in NRW entstehen? Welche Chancen würde ein Nationalpark der Region bieten, welche Herausforderungen müssen bedacht werden? Das soll jetzt noch einmal ausgelotet werden. Dafür hat sich der Kreistag Siegen-Wittgenstein im März 2026 mehrheitlich ausgesprochen. Voraussichtlich nach der Sommerpause wird sich der Kreistag erneut mit dem Für und Wider eines Nationalparks beschäftigen und eine abschließende Entscheidung Pro oder Contra treffen. Verfolgen Sie hier den laufenden Prozess.

Worum geht es?

Ein zweiter Nationalpark für NRW


Landrat Andreas Müller: „Für uns stellt sich die Frage: Wollen wir eine mögliche Unterschutzstellung im Bereich des Rothaarkamms zwischen Lützel und Hainchen als Chance begreifen und mit der Ausweisung eines Nationalparks einen großen Mehrwert für die Regionen schaffen? Ein Nationalpark schafft hochwertige Naherholungsangebote, stärkt Umweltbildung und Naturerleben für Schulen, Familien und Vereine und kann zu einem Leuchtturmprojekt für nachhaltige Regionalentwicklung werden. Für Gäste wie Einheimische ist ein Nationalpark hoch attraktiv. Er zahlt damit auf die Ziele des Lebensraummanagements ein, das wir derzeit entwickeln“, unterstreich der Landrat: „Ein Nationalpark ist eben weit mehr als ein Schutzgebiet. Er ist ein starker Entwicklungsimpuls für unseren ländlichen Raum. Erfahrungen aus anderen Regionen zeigen, dass Nationalparks nachhaltig Wertschöpfung generieren: durch zusätzlichen, qualitativ hochwertigen Tourismus, durch neue Arbeitsplätze in einem Besucherzentrum, Hotels und Pensionen, Gastronomie, Umweltbildung, Forschung und Rangerwesen. Zudem steigt die Nachfrage nach regionalen Produkten und Dienstleistungen. Direktvermarkter werden unmittelbar profitieren. Ein Nationalpark steigert die bundesweite und internationale Sichtbarkeit unserer Region deutlich – als Marke, als Ausflugsziel und als moderner Lebens- und Wirtschaftsraum, der Natur, Erholung und Innovation verbindet.“

Gerade für eine Industrieregion wie Siegen-Wittgenstein biete ein Nationalpark die Möglichkeit, das eigene Profil zu erweitern, erläutert der Landrat: „Als Region, die nicht nur für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern auch für besondere Landschaften, Klimaanpassung, Biodiversität und zukunftsorientierte Standortqualität steht – ein wichtiger Faktor auch im Wettbewerb um Fachkräfte, junge Familien und neue Investitionen.“

Ein Nationalpark könne zudem einen wichtigen Beitrag zur Klima- und Umweltresilienz der Region leisten, führt der Landrat weiter aus: „Naturnahe, großflächig geschützte Wälder sind wirksame Verbündete im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels: Sie speichern langfristig CO₂, wirken temperaturausgleichend, verbessern die Luftqualität und stabilisieren den regionalen Wasserhaushalt. Intakte Wälder halten Niederschläge zurück, fördern die Grundwasserneubildung und mindern Hochwasser- wie auch Dürrerisiken. Gleichzeitig erhöhen strukturreiche, widerstandsfähige Wälder die ökologische Stabilität gegenüber Stürmen, Hitze und Schädlingsbefall. Ein Nationalpark am Rothaarkamm könnte so zu einem natürlichen Schutzschild werden – für Klima, Wasserressourcen, Biodiversität und damit auch für die langfristige Sicherheit und Lebensqualität in Siegen-Wittgenstein.“

Der mögliche Nationalpark auf dem Rothaarkamm würde grob zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen liegen. Die Kernkulisse sollte nach den damaligen Vorstellungen der Landesregierung eine Fläche von 4.300 ha umfassen, die ausschließlich im Staatswald liegt. Zusätzlich hatte damals die Dieter-Mennekes-Umweltstiftung ihr Interesse und die Bereitschaft erklärt, ein rund 330 ha großes Gebiet in ihrem Besitz ebenfalls in den Nationalpark einzubringen.

Für den Landrat ist klar, dass ein Nationalpark die Entwicklung des Wirtschaftsraumes „Siegen-Wittgenstein“ auf keinen Fall beeinträchtigen darf und auch nicht wird: „Wir sind Industrieregion und werden das auch bleiben!“, betont Müller: „Seit über 2.500 Jahren haben wir hier in der ältesten Montanregion Europas vorgelebt, wie die Erfordernisse der Wirtschaft mit den Bedürfnissen der Natur in Einklang gebracht werden können. Das wird auch durch einen Nationalpark nicht in Frage gestellt“, unterstreicht der Landrat.

So müsste im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Gebietskulisse z.B. sichergestellt werden, dass der Bau der Route 57 möglich bleibt, genauso wie die Ertüchtigung der L 719 zwischen Walpersdorf und Volkholz.

In insgesamt acht Arbeitsfeldern werden Experten der jeweils relevanten Behörden, Institutionen und Verbände die Grundlagen, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen möglichen Nationalpark bearbeiten. Dabei geht es um die Abgrenzung der Gebietskulisse, einen Nationalparkplan, die Land- und Forstwirtschaft, ein Jagd- und Wildtiermanagement, einen Touristischen Masterplan, die regionale Entwicklung und Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Forschung sowie den rechtlichen Rahmen und die Organisation eines Nationalparks.

Darüber hinaus möchte der Landrat ein weiteres Nationalpark-Forum organisieren, um allen interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich in den Prozess zur Entscheidungsfindung über einen Nationalpark am Rothaarkamm einzubringen.

„Ich finde es auch richtig, einmal in der Eifel nachzufragen, welche Erfahrungen man dort mit der Ausweisung des Nationalparks gemacht hat. Davon werden wir sicherlich Erkenntnisse für unseren eigenen Prozess gewinnen können“, so Müller.

Ihre Fragen zum Nationalpark: Beteiligungsprozess hat begonnen

Stellen Sie per Mail Ihre Fragen zu einem möglichen Nationalpark Rothaarkamm - Experten werden die Antworten erarbeiten und auf dieser Seite veröffentlichen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

FAQ

Bildung und Forschung

Wie gut ist der Forschungsstand zum Gebiet zum aktuellen Stand vor Einrichtung des Nationalparks?

Der Forschungsstand im Gebiet ist ausreichend, um eine Ausweisung als Nationalpark fachlich zu begründen. Dies gilt insbesondere, da bereits andere Schutzgebietskulissen wie FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) vorhanden sind, für die ein regelmäßiges Monitoring sowie Maßnahmenkonzepte erstellt werden. Gleichzeitig bietet das Gebiet weiterhin erhebliches Potenzial für zukünftige Forschung.

Welche Art der Forschung ist vorstellbar? "Nur" öko- und biologische oder auch ökonomische, soziologische, klimatologische, touristische (...) Ansätze

Es ist eine breite Palette an Forschung möglich und ausdrücklich erwünscht. Im ökologischen Bereich umfasst dies z. B. die Entwicklung von Lebensräumen, wenig erforschte Artengruppen wie Insekten, Moose und Pilze sowie Untersuchungen zu Funktionsbeziehungen und Ökosystemleistungen, etwa CO₂-Speicherung und Klimawandelfolgen.

Darüber hinaus sind interdisziplinäre Studien, beispielsweise zu sozioökonomischen Aspekten oder zum Tourismus, sinnvoll und relevant. Die Erkenntnisse können dann bei der Entwicklung des Nationalparks und seiner Naturerlebnis- und Umweltbildungsangebote berücksichtigt werden.

Inwieweit ist ein Monitoring der durch den Schutzstatus zu erwartenden Veränderungen im Naturraum geplant?

Ein Monitoring ist in der Regel fest vorgesehen und vielfach sogar vorgeschrieben. Es dient dazu, ökologische Entwicklungen, Artenvorkommen und Habitatveränderungen systematisch zu erfassen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu bewerten.

Dabei wird geprüft, ob sich natürliche Prozesse wie Sukzession, die Dynamik in Lebensräumen oder Veränderungen der Artenzusammensetzung im erwarteten Rahmen entwickeln. Die Ergebnisse liefern eine wichtige Grundlage für das adaptive Management des Nationalparks.

Werden außerschulische Lernorte eingerichtet ("Grünes Klassenzimmer")?

Ja, Nationalparke haben eine wichtige Funktion als außerschulischer Lernort. An speziellen Stellen im Nationalpark sowie im Nationalparkzentrum können verschiedene Lernorte wie ein „grünes Klassenzimmer" eingerichtet werden; diese lassen sich themen- und zielgruppenspezifisch gestalten.

Auch wäre es möglich, dass sich die Region bzw. die Angebote des Nationalparks speziell an Familien richten. Hierzu könnten am Rande des Nationalparks spezielle Natur-Spielareale eingerichtet werden, die gleichzeitig als Ausgangspunkte für kurze Entdeckungstouren in den Nationalpark dienen.

Können Lehrveranstaltungen von Schulen oder Kitas im NP stattfinden

Ja, Lehrveranstaltungen von Schulen und Kitas können in Nationalparken stattfinden. Umweltbildung ist ein zentrales Ziel von Nationalparken — sie werden gezielt als außerschulische Lernorte genutzt, um Naturzusammenhänge anschaulich zu vermitteln und das Verständnis für ökologische Prozesse zu fördern.

Nationalparke bieten hierzu eine Vielzahl von Möglichkeiten wie organisierte Bildungsprogramme, interaktive Erlebnispfade, Ausstellungen, Zertifizierung von Nationalpark-Schulen bis hin zu mehrtägigen Aufenthalten.

An den organisierten Naturerlebnisund Umweltprogrammen des Nationalparks Eifel nahmen im Jahr 2024 beispielsweise mehr als 23.000 Personen teil - weitere Informationen auf Seite 90 des Jahresberichtes.

Darf im Nationalpark geforscht werden?

Ja, Forschung in Nationalparken ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Nationalparke dienen als Referenzräume für weitgehend unbeeinflusste natürliche Prozesse und bieten daher ideale Bedingungen für wissenschaftliche Untersuchungen zu Ökosystemdynamik, Biodiversität und Klimawirkungen, aber auch zu sozioökonomischen Effekten oder anderen Forschungsgebieten.

Auch das Bundesnaturschutzgesetz benennt die wissenschaftliche Umweltbeobachtung und Forschung als zulässigen Zweck, soweit der Schutzzweck es erlaubt.

Wie werden hiesige Schulen in den Prozess eingebunden?

Die Einbindung hiesiger Schulen wäre Teil der weiteren Beteiligung, falls eine Ausweisung angestrebt wird. Als Vorbild könnte der Nationalpark Eifel dienen:

Dort gründeten Nationalparkverwaltung und Förderverein 2009 das „Netzwerk der Nationalpark-Schulen", angelehnt an die NUA-Kampagne „Schule der Zukunft" und unter Schirmherrschaft des Umwelt- sowie des Schulministeriums NRW. Schulen aller Schulformen der Region können sich dort in zweijährigen Zeiträumen zertifizieren; aktuell (2024–2026) nehmen 47 Schulen an 57 Standorten teil. Für die pädagogischen Fachkräfte bietet die Nationalparkverwaltung regelmäßig Fortbildungen an, ergänzt um ein breites buchbares Angebot für Schulklassen.

Weitere Informationen zum Programm der Nationalpark-Schulen: www.nationalpark-eifel.de/de/infohaeuser-undeinrichtungen/nationalpark-schulen/ 

Jagd

Zahlt der Nationalpark für etwaige Wildschäden im Umfeld?

Für die Erstattung von Wildschäden gelten die üblichen Regelungen: Wildschäden werden üblicherweise durch den Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter) beglichen, da die Jagdgenossenschaft – der Zusammenschluss der Grundeigentümer – diese Verantwortung in aller Regel an den Jagdpächter überträgt. Zudem gilt der Grundsatz, dass durch den Nationalpark keine Schäden im Umfeld entstehen sollen. Eine Ausnahme bilden angegliederte Flächen, die einem Jagdbezirk des Landes oder des Bundes zugeschlagen sind: Hier sind etwaige Wildschäden zu ersetzen.

Wer betreibt die Jagd im Nationalpark?

Das Wildtiermanagement im Nationalpark wird üblicherweise durch die Verwaltung des Nationalparks durchgeführt. Hierbei sind je nach Nationalpark sowohl die Bezirksleitungen als auch Berufsjäger und sonstige Mitarbeiter involviert. Jagdhelfer und Gäste unterstützen z.B. bei der Wildtierregulierung im Nationalpark Eifel bei Sammelansitzen und Bewegungsjagden.

Ist es möglich, Teile des Nationalparks von der Jagd zu befreien?

Ja, das ist möglich. Die Ausweisung von Wildruhezonen, in denen ganzjährig nicht gejagt wird, ist für Nationalparke üblich. Größe, Beschaffenheit und Lage solcher Zonen variieren dabei je nach Nationalpark in Deutschland.

Können Waldbesitzer noch Pachtverträge mit Jagdpächtern abschließen?

Anrainerinnen und Anrainer mit angrenzenden Flächen sind nicht betroffen und können weiterhin uneingeschränkt Pachtverträge mit Jagdpächtern abschließen.

Inwiefern wird die Jagd im Nationalpark eingeschränkt?

Im Nationalpark wird die Jagd nicht im klassischen Sinn ausgeübt, sondern als gezieltes Wildtiermanagement auf Grundlage eines Plans zur Regelung der Jagdausübung (nach den Vorgaben der Nationalen Naturlandschaften, (NNL)). Üblich sind dabei Einschränkungen wie der Verzicht auf Kirrung, Fütterung und Trophäenjagd, der Verzicht auf Nachtjagd, eine Verkürzung der gesetzlichen Jagdzeiten auf festgelegte Intervalle sowie die Einrichtung von Ruhezonen. Das Wildtiermanagement dient klar definierten Zielen: dem Schutz der Nationalparkziele (etwa der Waldentwicklung), dem Schutz angrenzender Flächen sowie der Vorbeugung und Bekämpfung von Wildseuchen. Zum Vergleich: Im Nationalpark Eifel werden jährlich rund 800 bis 1.500 Stück Schalenwild entnommen. Hier werden umgebende Jagdreviere in Diskussionen und Planungen einbezogen. Es gilt der Grundsatz, dass im Umfeld des Nationalparks keine Schäden entstehen sollen.

Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft

Wie wirkt sich der Nationalpark auf die angrenzende Landwirtschaft aus?

Ein Nationalpark wirkt sich auf die angrenzende Landwirtschaft nicht durch zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen auf den Nachbarflächen aus. Für Flächen außerhalb der Nationalparkgrenze gelten keine neuen Einschränkungen. Ein Wildtiermanagement im Nationalpark verfolgt darüber hinaus das Ziel, übermäßige Wildschäden auf angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden. Es ist damit ein Instrument, das sowohl den Prozessschutz im Nationalpark als auch den Schutz der benachbarten Nutzung berücksichtigt. Maßnahmen erfolgen, wenn sie erforderlich sind, und werden meist durch Monitoring begleitet.

Waldentwicklung auf Kalamitätsflächen: welche Arten etablieren sich/ sollen sich etablieren? Aktive Entwicklungsmaßnahmen? Pflege oder naturbelassen? Wie mit bereits aufgeforsteten Bereichen umgehen?

Ziel in einem Nationalpark (bei Ausweisung Entwicklungsnationalpark 30 Jahre, 75 Prozent Flächenanteil) ist es gebietsheimischen Arten im Rahmen der Waldentwicklung zu fördern und nicht gebietsheimische Arten zu entfernen. Hierzu sind in Nationalparken in einer Übergangszeit Waldentwicklungsmaßnahmen wie die Pflanzung von heimischen Laubbäumen oder die Entnahme von nicht-heimischen Nadelbäumen möglich. Das entsprechende Vorgehen wird im Rahmen des Nationalparkplans erarbeitet und abgestimmt.

Grundsätzlich wird in einem Nationalpark jedoch kein definiertes Ziel verfolgt. Im Prozessschutz „sollen“ sich keine Arten etablieren - man beobachtet, welche Arten sich ohne menschlichen Einfluss etablieren. In einem Entwicklungsnationalpark (wie hier im Rothaargebirge) kann, aufgrund der stark menschlich geprägten Ausgangssituation, mit aktiven Entwicklungsmaßnahmen versucht werden, den menschlichen Einfluss auf die weitere Entwicklung zu verringern. Man versucht die Ausgangssituation zu verbessern. Der Zeitraum für solche Maßnahmen ist in der Regel auf 30 Jahre beschränkt. So kann in diesem Zeitraum z.B. versucht werden, gebietsheimische Arten im Rahmen der Waldentwicklung zu fördern und nicht gebietsheimische Arten zu entfernen. Im Nationalpark Eifel ist es beispielsweise üblich, im Rahmen von aktiven Waldentwicklungsmaßnahmen (Durchforstung, Pflanzung und Entfernen von Naturverjüngung (Fichte, Douglasie)), steuernd einzugreifen. Ob und wenn ja wie im hier vorliegenden Fall mit bereits aufgeforsteten Flächen umgegangen werden soll, wird im Detail erst im Managementplan des Nationalparks geregelt

Kann die Ausweisung eines Nationalpark im direkten Umfeld als auch im Kreisgebiet zu Nachteilen für die Wirtschaftsunternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft führen?

Untersuchungen über die Wirtschaftlichkeit der deutschen Nationalparke zeigen, dass sich jeder Euro, der aus Fördermitteln in die jeweilige Region fließt, mehrfach für diese bezahlt macht. Neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen (z.B. Gewerbesteuer) kommen der Region und den Kommunen direkt zugute. Vor allem aus Sicht der Region handelt es sich bei einem Nationalpark - entgegen anderslautender Behauptungen - um ein sehr lohnenswertes, dauerhaftes Instrument zur Strukturförderung.

Ein Nationalpark wirkt sich auf die angrenzende Landwirtschaft nicht durch zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen auf den Nachbarflächen aus. Für Flächen außerhalb der Nationalparkgrenze gelten in der Regel keine neuen Einschränkungen.


Ein Wildtiermanagement im Nationalpark verfolgt darüber hinaus das Ziel, übermäßige Wildschäden auf angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden. Es ist damit ein Instrument, das sowohl den Prozessschutz im Nationalpark als auch den Schutz der benachbarten Nutzung berücksichtigt. Maßnahmen erfolgen, wenn sie erforderlich sind, und werden meist durch Monitoring begleitet.


Mit der aktuellen Kulisse sind Privatwaldbesitzer nicht betroffen, da diese nur Staatswald- oder Stiftungsflächen umfasst. Privatwaldbesitzer mit angrenzenden Flächen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie andere Waldbesitzer.

Welche Beispiele aus anderen Regionen zeigen, dass Schutzgebiete und wirtschaftliche Entwicklung sich gegenseitig stärken können?

Um die Auswirkungen auf die Region zu ermitteln und die Wünsche der Besucherinnen und Besucher in die Angebotsentwicklung einfließen zu lassen, betreiben Nationalparke ein sozio-ökonomisches Monitoring. Der Nationalpark Eifel verzeichnete im Jahr 2024 mit mehr als 1,4 Millionen Besuchen einen neuen Rekord (450.000 Besuche bei der Ersterhebung 2007). Daraus errechnet sich ein Bruttoumsatz von rund 79 Millionen Euro durch Nationalparkgäste, was etwa 1.450 Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten entspricht. Auch Studien in anderen Regionen zeigen, dass Nationalparke starke Impulse für die regionalwirtschaftliche Entwicklung geben können.

Weitere Informationen: www.nationalpark-eifel.de/de/infothek/soem/

Sind Privatwaldbesitzer in irgendeiner Form betroffen und welche Rechte/ Pflichten haben diese?

Mit der vorgesehenen Gebietskulisse sind Privatwaldbesitzer nicht betroffen, da diese ausschließlich Staatswald- und Stiftungsflächen umfasst. Privatwaldbesitzer mit angrenzenden Flächen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie andere Waldbesitzer.

Welche Rolle kann nachhaltige Beweidung (z. B. durch Schafe) in einem Nationalparkkonzept spielen, um Biodiversität und Kulturlandschaft zu erhalten?

Es gibt innerhalb der angestrebten Gebietskulisse am Rothaarkamm weder landwirtschaftliche Betriebe noch entsprechende Offenlandflächen, die bewirtschaftet werden.

Wie können landwirtschaftliche Betriebe aktiv eingebunden werden, sodass ein Nationalpark Kooperation statt Verdrängung bedeutet?

Im Gebiet des etwaigen Nationalparks sind keine landwirtschaftlichen Flächen vorhanden.

Könnten regionale Produkte und Wertschöpfungsketten Teil einer gemeinsamen Nationalpark-Identität werden?

Ja, dies wird Teil des Konzeptes sein

Welche Auswirkungen hätte ein Nationalpark auf Tourismus, regionale Wirtschaft und Beschäftigung?

Die Neuordnung menschlicher Aktivitäten bietet die Chance, die Qualität von Tourismus- und Naherholungsangeboten auf ein neues Niveau zu heben. Ein Nationalpark wirkt sich positiv auf den Tourismus in der Umgebung aus: Beherbergungsbetriebe, Gastronomie und Einzelhandel profitieren von einem Nationalpark in der Region.

Das Bundesamt für Naturschutz hat die wirtschaftlichen Effekte des Tourismus in Nationalparken und Biosphärenreservaten zusammengestellt; danach besuchen jährlich rund 53 Millionen Touristinnen und Touristen die deutschen Nationalparke. Das Beispiel des Nationalparks Eifel zeigt, dass die enge Zusammenarbeit zwischen Nationalparkverwaltung und regionalen Partnern vielfältige wirtschaftliche Impulse erzeugt: Bei rund 1,4 Millionen registrierten Besuchen jährlich entsteht laut sozioökonomischer Studie ein Bruttoumsatz von über 79 Millionen Euro – rechnerisch rund 1.450 Arbeitsplätze.

Seit der ersten Volluntersuchung 2007 (450.000 Besuche) haben sich die Besuchszahlen mehr als verdreifacht. Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit der deutschen Nationalparke zeigen, dass sich jeder Euro aus Fördermitteln mehrfach für die Region bezahlt macht. Neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen (z.B. Gewerbesteuer) kommen der Region und den Kommunen direkt zugute. Aus regionaler Sicht ist ein Nationalpark damit ein lohnendes, dauerhaftes Instrument der Strukturförderung.

Werden für den Nationalpark Enteignungen vorgenommen?

Die Landesregierung wird für die Einrichtung eines zweiten Nationalparks keine Enteignungen vornehmen. Ein weiterer Nationalpark wird auf Waldflächen im Landeseigentum eingerichtet. Private Flächen können auf freiwilliger Basis eingebracht werden. Bisher kam es in keinem der deutschen Nationalparke zu einer Enteignung.

Verkehr

Was geschieht mit Bestandsstraßen und Radwegen?

Die Unterhaltung und Erhaltung der gewidmeten Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen im Bereich eines Nationalparks Siegen-Wittgenstein muss weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Zudem weisen Bundesstraßen und Landesstraßen lt. Gesetz (FStrG, StrWG) Anbaubeschränkungszonen von jeweils 40 Metern auf, die es aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern gilt. Darüber hinaus muss es auch künftig möglich sein, die klassifizierten Straßen an den Stand der Technik anzupassen. Dazu zählen u. a. die Anlage von Radwegen, die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen, der Bau von Regenrückhaltebecken.

Wie sieht es mit der Verkehrssicherungspflicht im Nationalpark aus?

Im Nationalpark Eifel wird dies z. B. auf Wanderwegen über die Ausweisung und Beschilderung besonders gefährdeter Wegabschnitte gesteuert, was als Ergebnis einer juristischen Einschätzung erfolgte. Straßen, zentrale Orte und Parkplätze werden klassisch wie außerhalb des Schutzgebietes gesichert. Eigene Lösungen können von Nationalpark-Verwaltungen entwickelt werden. Letztendlich obliegt die Verkehrssicherung weiterhin dem Eigentümer und muss durchgeführt werden.

Was wäre konkret nötig, damit die Anreise in einen Nationalpark in der Region überwiegend mit der Bahn erfolgt - statt mit dem Auto?

Für eine überwiegende An- und Abreise mit der Bahn ist eine gute Anbindung des Nationalparks an den Regionalund Fernverkehr entscheidend. Der Nationalpark-Haltepunkt bzw. Bahnhof Hilchenbach-Lützel sollte – insbesondere an den Wochenenden – in einer engen Taktung an den Hauptbahnhof Siegen angebunden sein; ergänzend könnten neue „Nationalpark-Buslinien" diese Funktion auch aus anderen Richtungen übernehmen.

Am Knotenbahnhof Lützel sollten – gegebenenfalls kostenlose – Wander- und Fahrradbusse nahtlos in das Nationalparkgebiet überleiten; eine Verleihstation für Pedelecs könnte die Mobilität vor Ort zusätzlich erleichtern. Auch eine attraktive Tarifgestaltung, etwa der Einsatz einer Gästekarte für die Nationalpark-Region (kostenlose oder rabattierte ÖPNV-Nutzung, häufig gekoppelt an eine Übernachtung), könnte motivieren, auf die Anreise mit dem eigenen Pkw zu verzichten.

Wie steht es um die Erschließung mit der Bahn?

Die Rothaarbahn RB 93 wäre die zentrale Erschließung des Nationalparks mit der Schiene. Es wäre zu prüfen, ob auf der RB 93 die Einrichtung weiterer Haltepunkte sinnvoll und im Fahrplan darstellbar ist. Auf jeden Fall wäre es sehr zielführend, ausgewählte Stationen aufzuwerten und barrierefrei auszubauen. Auch eine kleinräumige Verlegung könnte erwogen werden, da die Standorte jenseits verkehrlicher bzw. räumlicher Schwerpunkte liegen.

Wie steht es um die Planung zur „Route 57“?

Der Streckenzug des Projektes B 508/B 62 zwischen Kreuztal-Ferndorf und Erndtebrück-Leimstruth, die sogenannte „Route 57“ ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie Vordringlicher Bedarf eingestuft. Insofern besteht ein bundesgesetzlicher Planungsauftrag, welchen der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes zurzeit umsetzt.

Durch eine frühzeitige gegenseitige Einbindung der Planungen des Ausbauprojektes „Route 57“ bzw. „57 verbinden“ und den Bestrebungen zur Ausweisung eines Nationalparks können Synergien für beide Vorhaben entstehen. Um generelle Konflikte zwischen der „Route 57“ und einem möglichen Nationalpark zu vermeiden, ist es nötig, dass beide Planungen möglichst frühzeitig und in einem kontinuierlichen Prozess miteinander koordiniert werden.

Falls nach einer erfolgreichen Bewerbung der Region Siegen-Wittgenstein ein förmliches Verfahren für die Ausweisung eines Nationalparks Rothaarkamm initiiert wird, schlägt das Ministerium für Naturschutz, Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) vor, die gesamten potenziellen Trassen sowie die B 62 und B 508 einschließlich der Anbaubeschränkungszonen des Projektes „57 verbinden“ aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern.

Die bereits jetzt durch die bestehenden Landstraßen B 62 und B 508 getrennten Wälder könnten im Sinne des Biotopverbundes durch Maßnahmen des Nationalparkes wiedervernetzt werden. Hierfür würde das MUNV gemeinsamen mit dem Planungsträger Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die Route 57 prüfen. Weiterhin würde das MUNV in Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden prüfen, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen des Projektes „57 verbinden“ erforderlich werden, in einem zukünftigen Nationalpark umgesetzt werden könnten und wie so zur Beschleunigung der Umsetzung der „Route 57“ beigetragen werden kann.

Worum geht es?


Begleitende Veranstaltungen

Infoveranstaltung und Exkursion der Biologischen Station am 2. und 4. Juli

Um Interessierten die Möglichkeit zu geben, die besondere Naturausstattung und ökologische Bedeutung des Rothaarkamms näher kennenzulernen, lädt die Biologische Station Siegen-Wittgenstein zu einem Vortrag am Donnerstag, 2. Juli 2026, um 17 Uhr in die Aula des Berufskollegs Technik sowie zu einer geführten Exkursion am Samstag, 4. Juli 2026, von 10 bis etwa 14 Uhr in die Nationalparkkulisse Rothaarkamm ein. Treffpunkt der Exkursion ist der Wanderparkplatz Forsthaus Hohenroth. Die Veranstaltungen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Biologischen Station Siegen-Wittgenstein gestaltet, darunter Sabine Portig, Michael Frede und Jasmin Mantilla-Contreras. Die Veranstaltungen sind kostenlos – eine Anmeldung ist nur für die Exkursion nötig. Interessierte schreiben bitte eine formlose Mail an j.mantilla@biostation-siwi.de.

Unter dem Titel „Die Nationalparkkulisse Rothaarkamm – Lebensräume, Artenvielfalt und naturräumliche Besonderheiten“ gibt der Vortrag Einblicke in die vielfältigen Lebensräume und schutzwürdigen Biotope des Gebietes. Neben naturnahen Buchen- und Bergmischwäldern wird die Bedeutung insbesondere alter Wälder mit hohem Totholzanteil für die biologische Vielfalt erläutert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der engen Verbindung von Wald und Wasser: Quellbereiche, Bäche und Feuchtlebensräume prägen die Landschaft und schaffen wichtige Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus gibt der Vortrag einen Überblick über bestehende Schutzgebiete und stellt ausgewählte Arten vor, die die ökologische Bedeutung des Gebietes verdeutlichen.

Die geführte Exkursion ermöglicht es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ausgewählte Lebensräume und Besonderheiten des Rothaarkamms direkt vor Ort kennenzulernen. Erstes Ziel ist das Obere Edertal, eine bedeutende Wasserscheide, an der Eder, Lahn und Sieg entspringen. Zahlreiche naturnahe Quellbäche prägen die Landschaft und bieten spezialisierten Tierarten Lebensraum. In den klaren Gewässern kommen unter anderem Bachneunauge und Groppe vor. Die renaturierte Ederquelle sowie angrenzende Moor- und Bruchwälder mit Wollgräsern, Farnen und dem seltenen Siebenstern verdeutlichen die enge Verbindung von Wasser- und Waldökosystemen.

Zweiter Exkursionspunkt ist die Ginsberger Heide südöstlich von Hilchenbach. Die offene Hochfläche auf rund 600 Metern Höhe vereint Moore, Heiden, Magerrasen und strukturreiche Wälder mit hohem Totholzanteil. Auf den vermoorten Standorten wachsen Torfmoose und seltene Arten wie Schmalblättriges und Scheidiges Wollgras, während in trockeneren Bereichen Borstgrasrasen dominieren. Die Heide ist zudem Lebensraum charakteristischer Vogelarten wie Neuntöter, Rotmilan, Schwarzspecht und mit etwas Glück auch des seltenen Schwarzstorchs.