Erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche durch präventive Maßnahmen in ihrer Entwicklung zu stärken. Er fördert soziale Kompetenzen, informiert über verschiedene Gefährdungsformen und unterstützt Sorge- und Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte.
Die Handlungsfelder des erzieherisches Kinder- und Jugendschutzes sind vielfältig. Unsere inhaltlichen Schwerpunkte sind:
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Prävention sexualisierter Gewalt
- Workshops für Jugendliche
- Elternabende
- Vorträge, Workshops und Fachtage für Fachkräfte
Sexuelle Bildung
- Workshops für Jugendliche
- Elternabende
- Vorträge, Workshops und Fachtage für Fachkräfte
Medienprävention
- Medienscouts NRW für Grundschulen und weiterführende Schulen
Materialverleih
- Kindergartenbox »Entdecken, schauen, fühlen!« des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (Medienpaket zur Arbeit mit Kindern im Vorschulalter)
- Trau dich! Bundesweite Initiative zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs (Arbeitsmaterial zum Selbststudium und zur Arbeit mit Kindern zwischen 8-12 Jahren)
- 100% ICH - Zur Selbstwertstärkung von Kindern und Jugendlichen der AJS NRW (Methodentasche zur Arbeit mit Kindern- und Jugendgruppen)
Die Ausleihe der Materialien ist für pädagogische Fachkräfte kostenfrei und erfolgt in Verbindung mit einer methodischen Einführung.
Angebote der Suchtprävention werden punktuell vom Jugendamt, vorrangig aber vom Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein durchgeführt.
Darüber hinaus veranstaltet der Kreisjugendring, im Auftrag des Kreises Siegen-Wittgenstein, Aktionen und Fortbildungen zur politischen Bildung.
Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz sichert durch verbindliche Rechtsvorschriften, wie das Jugendschutzgesetz, den Schutz von Minderjährigen vor entwicklungsbeeinträchtigenden Erfahrungen, etwa in Bezug auf Alkohol, Arbeit oder Medien.
Anfragen gemäß § 6 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bearbeiten wir gerne, sobald die benötigten Informationen von Schule und kindermedizinischer Praxis vorliegen.