Quarantäneregelungen ab 1. März 2023
Verhalten bei einer Corona-Infektion
Die Isolationspflicht lief bereits mit Ende der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung zum 31. Januar 2023 in NRW aus.
Ab 01. März 2023 entfallen in NRW alle Maßnahmen bei Coronainfektionen
Verhalten bei einer Coronainfektion
- Es wird empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen, außerhalb der eigenen Wohnung, eine FFP2-Maske zu tragen.
- Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass positiv getestete Personen – wie bisher – ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich über die Infektion informieren. Außerdem sollten enge Kontakte, vor allem mit gefährdeten und vulnerablen Personen, für mindestens fünf Tage bestmöglich eingeschränkt bzw. vermieden werden.
- Für positiv getestete Personen, die in einer Einrichtung mit vulnerablen Personen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe) arbeiten, gilt kein Tätigkeitsverbot mehr.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr an: 0271 333-2800