Verwaltungswegweiser für Unternehmen
Eine Orientierung auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner
Die mittelständischen Unternehmen sind die tragende Säule der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Siegen-Wittgenstein.
Eine gute und zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Kreisverwaltung ist uns ein großes Anliegen, dem wir uns stärker widmen möchten, um Interessen und Bedürfnisse der Unternehmen noch besser in den Verwaltungsabläufen berücksichtigen zu können.
Zwischen Unternehmen und Verwaltungen gibt es zahlreiche Verknüpfungspunkte. Für einen reibungslosen Ablauf ihrer Aktivitäten sind Unternehmer oftmals auf die Unterstützung von öffentlichen Verwaltungen angewiesen. Mit dem Verwaltungswegweiser möchte der Kreis Siegen-Wittgenstein helfen, schnell, unkompliziert und ohne Umwege die richtige Ansprechpartnerin oder den richtigen Ansprechpartner zu finden und den persönlichen Kontakt herzustellen.
Unsere Dienstleistungen:
- Ihre E-Mails und Anrufe werden innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet, Sie erhalten eine Antwortmail oder einen Rückruf.
- Bei Anfragen zu Verwaltungsverfahren erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung. In dieser Bestätigung ist Ihr persönlicher Ansprechpartner in der Verwaltung benannt.
- Zur Erörterung Ihrer Anliegen bieten wir Ihnen innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Besprechung auch in Ihren Firmenräumen an. In einem persönlichen Gespräch können notwendige Schritte vorbesprochen werden.
- Anträge auf Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten bearbeiten wir zeitnah. Dabei garantieren wir:
- 1. Bei prüffähigen Anträgen auf Einzelgenehmigung wird das Anhörungsverfahren unverzüglich durchgeführt. Die notwendige Behördenbeteiligung erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags.
- 2. Bei prüffähigen Anträgen, die eine Dauergenehmigung zum Ziel haben, erfolgt diese Beteiligung innerhalb von 5 Arbeitstagen.
- 3. Wenn alle Rückmeldungen vorliegen, erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen eine abschließende Entscheidung.
Die 14 Serviceversprechen im Überblick:
Eingangsbestätigung von Anträgen und Anfragen sowie Nennung einer Ansprechperson
Stellt eine Unternehmerin / ein Unternehmer einen Antrag oder eine Anfrage zu einem Genehmigungsverfahren, erhält sie / er in einem ersten Schritt die Eingangsbestätigung. Zugleich informiert sie / ihn die Verwaltung darüber, welche Abteilung zuständig ist und an wen sie / er sich persönlich wenden kann.
Erste Informationen zum Verfahren
Die zuständige Mitarbeiterin / der zuständige Mitarbeiter unterrichtet die Unternehmerin / den Unternehmer über die voraussichtliche Bearbeitungszeit des Antrags, bittet gegebenenfalls um fehlende Unterlagen und nennt mögliche Gründe, die den Zeitplan verzögern könnten. Die Verwaltung sagt zu, umgehend über Abweichungen zu informieren.
Besprechungen bei Unternehmen
Die Verwaltung bietet der Unternehmerin / dem Unternehmer an, ihre / seine Angelegenheit innerhalb der nächsten fünf Arbeitstage - auf Wunsch auch vor Ort - zu besprechen.
Bearbeitungszeit für gewerbliche Bauvorhaben
Mit den ersten Informationen zum Verfahren erfährt die Unternehmerin / der Unternehmer innerhalb von sieben Arbeitstagen, ob ihr / sein Baugenehmigungsantrag in der eingereichten Form bearbeitet werden kann. Ist das der Fall, kann sie / er sicher davon ausgehen, dass über den Antrag innerhalb von 40 Arbeitstagen entschieden wird und ihre / seine Planung danach ausrichten.
Schnelle Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von Unternehmen an den Kreis gestellt werden
Die Unternehmerin / der Unternehmer kann sicher sein, dass die Rechnung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Eingang bei der Verwaltung beglichen ist. Das bedeutet finanzielle Planungssicherheit und verbesserte Liquidität.
Schnelle und qualifizierte Reaktion auf die Beschwerde des Unternehmens
Beschwerden von Unternehmerinnen / Unternehmern werden erfasst und schnell beantwortet. Ist das kurzfristig nicht möglich, wird der Beschwerdeführerin / dem Beschwerdeführer innerhalb von drei Arbeitstagen mitgeteilt, warum sich die Antwort verzögert und wann sie / er eine verbindliche Antwort erhält.
Bearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von Unternehmen
Die Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein bieten Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen usw. viele Freiräume hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entfaltung. Eingehende Anfrage werden innerhalb von drei Arbeitstagen an die Städte und Gemeinden weitergeleitet.
Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten
Die Bearbeitung von Verkehrsfragen erfolgt durch das Straßenverkehrsamt. Anträge auf Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten werden zeitnah bearbeitet. Bei prüffähigen Anträgen auf Einzelgenehmigungen wird das Anhörungsverfahren unverzüglich durchgeführt. Die notwendige Behördenbeteiligung erfolgt innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages. Bei prüffähigen Anträgen, die eine Dauergenehmigung zum Ziel haben, erfolgt diese Beteiligung innerhalb von 5 Arbeitstagen. Wenn alle Rückmeldungen vorliegen, erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen eine abschließende Entscheidung.
Verlässlichkeit von Baugenehmigungen
Unternehmen, die eine Baugenehmigung beantragen, benötigen nicht nur schnelle, sondern auch sichere Entscheidungen. Aus diesem Grund enthält die Baugenehmigung ein Höchstmaß an Rechtssicherheit – damit keine Klagen Dritter die Pläne verzögern.
Reaktionszeit auf Anrufe und E-Mails
Wenn sich eine Unternehmerin / ein Unternehmer per Anruf oder E-Mail an die Kommunalverwaltung wendet, hat sie / er es in der Regel eilig. Die Anfragen sollen aus diesem Grund möglichst umgehend, mindestens jedoch innerhalb eines Arbeitstages beantwortet werden. Das Unternehmen erhält damit ohne Zeitverzug die notwendigen Informationen.
Verwaltungswegweiser als Sofortinformation
Gibt es Fragen zu Existenzgründungen, Standortinformationen, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Baugenehmigungen, Ausschreibungen, Verkehrsfragen oder Finanzen und Steuern? Der Verwaltungswegweiser führt schnell und sicher zur richtigen Ansprechperson.
Lotse für Existenzgründer
Wer ein Unternehmen gründen will, benötigt in der Regel viele Informationen. Die Ansprechpersonen für Existenzgründer helfen nicht nur im Umgang mit der Behörde, sondern halten bei Bedarf auch Auskünfte über andere wichtige Anlaufstellen bereit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kundenzufriedenheit
Die Verwaltung ermittelt systematisch und regelmäßig, ob wichtige Anforderungen der Unternehmen in der konkreten Wahrnehmung erfüllt werden. Die Erhebung bietet Unternehmen auch die Möglichkeit für Kritik und Anregungen.
Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform
Unternehmerinnen und Unternehmer werden regelmäßig zum Informationsaustausch über aktuelle Standortthemen eingeladen. Sie werden so über neue, für sie wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Gleichzeitig können sie Anregungen geben oder Kritik äußern, was für das Leistungsniveau der Kommune wichtig ist.
Ansprechpartner zu folgenden Themen finden Sie hier:
- Abfallberatung für Gewerbe und Industrie
- Ausschreibungen/Auftragsvergaben
- Baugenehmigungen
- Existenzgründung
- Breitbandversorgung
- Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken
- Genehmigungen für Schwerlasttransporte
- Finanzen, Steuern und Abgaben
- Standortfaktoren
- Geoportal
- Verkehrsfragen
- Wirtschaftsförderung
- Ideen- und Beschwerdemanagement der Kreisverwaltung
- Umweltamt
- Immissionsschutz und Kreislaufwirtschaft
Beschäftigungsförderung und Qualifizierung:
Regionalagentur Siegen-Wittgenstein/Olpe
Die Regionalagentur ist die Verbindungsstelle des Arbeitsministeriums NRW mit der Region, um die Themen der Landesarbeitspolitik unter Berücksichtigung der regionalen Stärken weiterzuentwickeln. Sie berät sowohl regionale Unternehmen als auch Institutionen und andere interessierte Träger über spezifische Fördermöglichkeiten des Landes und begleitet Projekte bei der Realisierung. Die Regionalagentur moderiert und koordiniert gemeinsame Aktivitäten zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt mit den Akteuren in der Region, um gemeinsame Lösungen auf regionale Anforderungen zu finden.
Dienstleistungen der Regionalagentur für Unternehmen und Beschäftigte:
- Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen
Das Zertifikat wird an Unternehmen aus der Region verliehen, die familienfreundliche Strukturen im Betriebsalltag umsetzen und den festen Willen haben, auf diesem Weg weiterzugehen. Dies gilt es einer regionalen Fachjury zu beweisen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein und der Kreis Olpe ermöglichen jährlich zehn Unternehmen am Zertifizierungsprozess teilzunehmen. - Unternehmensgespräche
Im Rahmen der Gesprächsreihe öffnen regionale Kleine und Mittlere Unternehmen die Türen, um sich mit Unternehmensvertretern und Unternehmensvertreterinnen zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege auszutauschen. Nach dem Prinzip „voneinander lernen“ können so Fragen der Umsetzung, indi-viduelle Maßnahmen und eventuelle Problemstellungen angesprochen werden. - Beratungsförderung: Potentialberatung und unternehmensWert:Mensch
Die beiden Förderprogramme Potentialberatung und unternehmensWert:Mensch unterstützen kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten dabei, mit Hilfe einer professionellen Beratung Stärken und Schwächen zu analysieren und Maßnahmen zu entwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken. Als offizielle Beratungsstelle führen wir in den interessierten Unternehmen ein kostenloses Erstgespräch, um die Fördervoraussetzungen für den möglichen Zuschuss zu klären.
- Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte in NRW einen Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weitere bildungsferne Beschäftigte. Auch Unternehmen selbst können für ihre Beschäftigten den Bildungsscheck NRW beantragen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft durch kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.
- Fragen von Prävention und besonderem Kündigungsschutz für Menschen mit einer Schwerbehinderung
- Beratung über und Gewährung von begleitenden Hilfen für Unternehmen im Zusammen-hang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einer Schwerbehinderung