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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.siegen-wittgenstein.de.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihr Online-Angebot im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Der Kreis Siegen-Wittgenstein arbeitet daran, die Anforderungen zu Barrierefreiheit bestmöglich zu erfüllen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 4. März 2020 vorgenommene BITV/WCAG Selbstbewertung und einer am 23. April 2025 durchgeführten Selbstbewertung anhand der Checkliste für Digitale Barrierefreiheit von der Aktion Mensch.

Aufgrund der Überprüfung sind unsere Online-Angebote mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Der Internetauftritt des Kreises Siegen-wittgenstein (www.siegen-wittgenstein.de) ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12 a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Geplant: Verwendung der Software Eye-Able®

Diese Website bereitet aktuell die Nutzung der Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH vor, um Nutzerinnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse aller Besucherinnen und Besucher anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine am 4. März 2020 vorgenommene BITV/WCAG Selbstbewertung und eine am 23. April 2025 durchgeführte Selbstbewertung mithilfe der Checkliste Digitale Barrierefreiheit der Aktion Mensch. Diese Erklärung wurde am 04. März 2020 erstellt und am 23. April 2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte verwenden Sie unser Fehler-melden-Formular, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Schlichtungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Zusätzliche Informationen

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und unsere Artikel so zu schreiben, dass auch mit dem Thema weniger erfahrene Besucherinnen und Besucher sie verstehen. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen und Fachbegriffen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.