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Zuständigkeit

Veranstaltungen (beispielsweise Läufe, Umzüge, Straßenfeste etc.), die die öffentlichen Flächen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, dürfen gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit einer besonderen Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist für folgende Städte und Gemeinden für die Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum zuständig:

  • Bad Berleburg
  • Bad Laasphe
  • Burbach
  • Erndtebrück
  • Freudenberg
  • Hilchenbach
  • Neunkirchen
  • Wilnsdorf
  • sowie bei grenzüberschreitenden Veranstaltungsflächen-/strecken.

 Die Straßenverkehrsbehörden der Städte Siegen, Netphen und Kreuztal bearbeiten die Anträge zur Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung in eigener Zuständigkeit, soweit ausschließlich das einzelne Stadtgebiet betroffen ist.