Zuständigkeit
Veranstaltungen (beispielsweise Läufe, Umzüge, Straßenfeste etc.), die die öffentlichen Flächen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, dürfen gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit einer besonderen Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist für folgende Städte und Gemeinden für die Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum zuständig:
- Bad Berleburg
- Bad Laasphe
- Burbach
- Erndtebrück
- Freudenberg
- Hilchenbach
- Neunkirchen
- Wilnsdorf
- sowie bei grenzüberschreitenden Veranstaltungsflächen-/strecken.
Die Straßenverkehrsbehörden der Städte Siegen, Netphen und Kreuztal bearbeiten die Anträge zur Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung in eigener Zuständigkeit, soweit ausschließlich das einzelne Stadtgebiet betroffen ist.