Zahlt der Nationalpark für Wildschäden im Umfeld?
Für die Erstattung von Wildschäden gelten die üblichen Regelungen: Wildschäden werden üblicherweise durch den Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter) beglichen, da die Jagdgenossenschaft – der Zusammenschluss der Grundeigentümer – diese Verantwortung in aller Regel an den Jagdpächter überträgt. Zudem gilt der Grundsatz, dass durch den Nationalpark keine Schäden im Umfeld entstehen sollen. Eine Ausnahme bilden angegliederte Flächen, die einem Jagdbezirk des Landes oder des Bundes zugeschlagen sind: Hier sind etwaige Wildschäden zu ersetzen.