Wie wirkt sich eine Aufstallungspflicht auf Öko-Betriebe aus?
Grundsätzlich ist in der ökologischen Tierhaltung, so auch bei Schweinen, auf der Basis der EG-Öko-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 834/2007) vorgegeben, dass den Tieren ständiger Zugang zu Freigelände zu gewährleisten ist. Sollte eine Aufstallung erforderlich werden – ggf. auch als Vorsorgemaßnahme – so bleibt der Öko-Status auch bei einer Aufstallung erhalten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass alle anderen Vorgaben der EG-Öko-Verordnung, u.a. zur vorgeschriebenen Mindeststallfläche für Mastschweine und Ferkel gemäß Anhang III der Öko-Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008, weiter einzuhalten sind.