Wie viele Mitarbeiter der Kreisverwaltung müssen für den Nationalpark arbeiten und welche Aufgaben fallen an?
Mit der Ausweisung eines Nationalparks wird eine eigenständige Nationalparkverwaltung gebildet, die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird. Eine Abstellung von Beschäftigten des Kreises für den Nationalpark ist daher nicht erforderlich. Bisher bestehende Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Schutzgebietsbetreuung der Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete werden innerhalb der Nationalparkkulisse von der Nationalparkverwaltung übernommen. Darüber hinaus kann die Mitgliedschaft des Kreises in Nationalparkgremien verankert werden.