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Wie steht es um die Planung zur „Route 57“?

Der Streckenzug des Projektes B 508/B 62 zwischen Kreuztal-Ferndorf und Erndtebrück-Leimstruth, die sogenannte „Route 57“ ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie Vordringlicher Bedarf eingestuft. Insofern besteht ein bundesgesetzlicher Planungsauftrag, welchen der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes zurzeit umsetzt.

Durch eine frühzeitige gegenseitige Einbindung der Planungen des Ausbauprojektes „Route 57“ bzw. „57 verbinden“ und den Bestrebungen zur Ausweisung eines Nationalparks können Synergien für beide Vorhaben entstehen. Um generelle Konflikte zwischen der „Route 57“ und einem möglichen Nationalpark zu vermeiden, ist es nötig, dass beide Planungen möglichst frühzeitig und in einem kontinuierlichen Prozess miteinander koordiniert werden.

Falls nach einer erfolgreichen Bewerbung der Region Siegen-Wittgenstein ein förmliches Verfahren für die Ausweisung eines Nationalparks Rothaarkamm initiiert wird, schlägt das Ministerium für Naturschutz, Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) vor, die gesamten potenziellen Trassen sowie die B 62 und B 508 einschließlich der Anbaubeschränkungszonen des Projektes „57 verbinden“ aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern.

Die bereits jetzt durch die bestehenden Landstraßen B 62 und B 508 getrennten Wälder könnten im Sinne des Biotopverbundes durch Maßnahmen des Nationalparkes wiedervernetzt werden. Hierfür würde das MUNV gemeinsamen mit dem Planungsträger Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die Route 57 prüfen. Weiterhin würde das MUNV in Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden prüfen, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen des Projektes „57 verbinden“ erforderlich werden, in einem zukünftigen Nationalpark umgesetzt werden könnten und wie so zur Beschleunigung der Umsetzung der „Route 57“ beigetragen werden kann.