Wie sollen sich Spaziergänger*innen und Radfahrer*innen verhalten?
Bitte bleiben Sie in Wald und Flur auf den Wegen, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius unnötig vergrößern.
Sind Sie mit Hunden unterwegs, so leinen sie diese unbedingt an!
Das Wegegebot gilt für ALLE Aktivitäten im Wald, also unter anderem auch für:
- Mountainbiking
- Reiten
- Geocaching
- Pilze sammeln
- Trailrunning
- Hundetraining
- Wanderungen
- Fotografie
- Tierbeobachtungen
- usw.
Sollten Sie ein totes oder offensichtlich krankes/verunfalltes Tier sehen, so melden Sie dies bitte umgehend dem zuständigen Veterinäramt. Geben Sie dabei möglichst genau den Fundort an und halten Sie Abstand von dem Wildschwein. Alle weiteren Maßnahmen werden durch das Veterinäramt eingeleitet.
Entsprechende Meldungen geben Sie bitte telefonisch über 0271 333-1120 oder per E-Mail an wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de durch.
Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.
Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.
Ein Kontakt mit dem (verendeten) Wildschwein oder Kadaverteilen ist unbedingt zu vermeiden.
Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Wildschwein oder Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 70° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Hundeleine etc.). Verendete Wildschweine, deren Teile, sowie Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können dürfen unter keinen Umständen in schweinehaltende Betriebe verbracht werden.
Wirksame Desinfektionsmittel sind in der DVG-Liste einsehbar.