Wie sieht es mit der Verkehrssicherungspflicht im Nationalpark aus?
Im Nationalpark Eifel wird dies z. B. auf Wanderwegen über die Ausweisung und Beschilderung besonders gefährdeter Wegabschnitte gesteuert, was als Ergebnis einer juristischen Einschätzung erfolgte. Straßen, zentrale Orte und Parkplätze werden klassisch wie außerhalb des Schutzgebietes gesichert. Eigene Lösungen können von Nationalpark-Verwaltungen entwickelt werden. Letztendlich obliegt die Verkehrssicherung weiterhin dem Eigentümer und muss durchgeführt werden.