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Wie ist die Haftungssituation für Besucherinnen und Besucher geregelt?

Besucherinnen und Besucher nutzen einen Nationalpark grundsätzlich auf eigene Verantwortung, wie in anderen Natur- und Erholungsräumen auch. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt bei den jeweiligen Eigentümern bzw. Verantwortlichen bestehen; besonders gefährdete Wegabschnitte können gekennzeichnet und beschildert werden.