Wie groß muss der Anteil der Kernzone (Prozessschutzfläche) sein?
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz muss sich der überwiegende Teil der Fläche eines Nationalparks in einem vom Menschen unbeeinflussten Zustand befinden oder dorthin entwickelt werden können; das bedeutet mindestens 51 Prozent. Die internationale Naturschutzunion IUCN empfiehlt einen höheren Anteil von rund 75 Prozent. Der konkrete Zielwert wird im Nationalparkplan festgelegt.