Werden Kommunen und Kreis an der weiteren Entwicklung des Nationalparks beteiligt? Gibt es ein Mitsprache- oder Vetorecht?
Der Kreis und die betroffenen Kommunen würden im förmlichen Ausweisungsverfahren eng eingebunden. Nach dem Vorbild des Nationalparks Eifel könnte ein „Kommunaler Nationalparkausschuss“ eingerichtet werden, in dem Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kommunen mitarbeiten. Dieses Gremium hätte in Grundsatzfragen und bei langfristigen Planungen – etwa dem Nationalparkplan einschließlich Wegeplan – ein Vetorecht. In der Eifel wurde dieses Vetorecht in 22 Jahren bislang nicht angewendet.