Inhalt

Wer bekommt ein Quarantäneschreiben?

Wenn Sie positiv auf Corona getestet worden sind, bekommen Sie automatisch ein Quarantäneschreiben schriftlich zugestellt, zusammen mit ihrem Genesenen-Nachweis (gültig frühestens ab dem 28. Tag und bis maximal 90 Tage nach dem Datum des ersten positiven PCR-Test, vgl. SchAusnahmV §2 Nr. 5.). Mit diesen Schreiben können Sie ihre Quarantänezeit z.B. beim Arbeitgeber nachweisen.

Auch Haushaltmitglieder nutzen die Schreiben der positiv getesteten Person, um ihre Quarantänezeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Kopie der Schreiben notwendig, sowie eine Meldebescheinigung/ Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes.

Sollte Ihr aktueller Aufenthaltsort als positiv getestete Person von Ihrer Meldeadresse abweichen, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrem Geburtsdatum und Ihrem tatsächlichen Aufenthaltsort an: OV-GA@siegen-wittgenstein.de