Wer (Schule/Eltern) darf wann einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung stellen?
- § 11 AO-SF
"Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Eltern" - § 12 AO-SF
„Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Schule“
Antwort auf die obige Frage bringt ein Blick ins Gesetz.
Auf der folgenden Grafik sind die gesetzlichen Regelungen zusammengefasst.
Die Regelungen werden auch durch die entsprechenden Gesetzesbegründungen untermauert:
- Gesetzesbegründung SchulG (Drucksache 16/2432 – Landtag NRW)
- Gesetzesbegründung AO-SF (Vorlage 16/2200 – Landtag NRW)