Welche Zuständigkeiten ändern sich?
Die Aufgaben und Zuständigkeiten einer künftigen Nationalparkverwaltung werden ebenfalls in der Nationalparkverordnung festgelegt. Die Zuständigkeiten anderer Behörden und Stellen bleiben hiervon grundsätzlich unberührt, soweit die Nationalparkverordnung keine abweichenden Regelungen vorsieht.