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Welche Präventionsmaßnahmen gelten, um die Einschleppung der ASP zu verhindern?

Der einzige Schutz für Hausschweinebestände ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheit in den Betrieben. Vorrangiges Ziel ist es, den Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu verhindern! Der Landwirt muss seinen Bestand so abschotten, dass jedweder Kontakt mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird.

Die Verfütterung von Speiseabfällen ist verboten! Rechtliche Grundlage ist die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV). Diese enthält die auch in seuchenfreien Zeiten einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Betriebe, die Schweine zu Mast- oder Zuchtzwecken halten. Zum Schutz der Schweinebestände sind auch Hobby- oder Kleinsthalter aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung umzusetzen. Denn zum einen handelt es sich um eine in der Regel tödlich verlaufende Krankheit und zum anderen sind auch Hobbyschweine von den Maßnahmen gemäß der entsprechenden EU-Verordnungen (im schlimmsten Fall Tötung der Tiere) betroffen. Zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zählen:

  • Stall abschließen! Verhindern, dass Wildschweine Kontakt zu Hausschweinen haben.
  • Einstreu und Futter wildschweinsicher lagern.
  • Keine Küchen- und Speiseabfällen mit tierischen Anteilen verfüttern.
  • Kein Grünfutter verfüttern – es könnte durch Wildschweine kontaminiert sein.
  • Der Stall sollte nur durch den Halter und eine mit der Pflege beauftragten Person und unvermeidlichen Personen (z.B. Tierarzt) betreten werden.
  • Schuhe wechseln beim Betreten und Verlassen des Stalls. Am besten ist ein kompletter Kleidungswechsel.
  • Nager und Schädlinge bekämpfen.
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Stalls sowie der Gerätschaften und Fahrzeuge.
  • Bei Symptomen wie Fressunlust, hohem Fieber oder plötzlichen Todesfällen im Schweinebestand direkt die Tierärztin oder Tierarzt anrufen.
  • Tote Tiere immer über die Tierkörperbeseitigung entsorgen und bis zur Abholung unzugänglich lagern.

Zur Überprüfung des eigenen Bestands können die Broschüre des BMEL »Schutz vor Tierseuchen - was Landwirte tun können« mit Hinweisen zur Umsetzung der Maßnahmen der SchHaltHygV sowie die Risikoampel der Universität Vechta herangezogen werden.