Welche Auswirkungen hat ein ASP-Ausbruch auf die Freilandhaltung von Schweinen?
Sämtliche Schweine sind so abzusondern, dass sie nicht mit wildlebenden Schweinen in Berührung kommen. Die Freilandhaltung und Auslaufhaltung von Schweinen, auch die Haltung von Wildschweinen in Wildgattern, in der infizierten Zone, ist verboten. Auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen Schweine nicht getrieben werden.