Was passiert mit meinem Grundstück / meiner Wohnung?
Für Eigentümer von Grundstücken, die außerhalb der Nationalparkgrenzen liegen, ergeben sich keine neuen Rechte oder Pflichten. Dies gilt auch für Wohnhäuser, Gärten oder gewerbliche Nutzungen, sofern sie nicht innerhalb der Nationalparkkulisse liegen. Die Nutzung von Flächen, die außerhalb der Nationalparkgrenzen liegen, bleibt unverändert. Die Sicherung dieser Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweils gültigen Baurecht der zuständigen Kommune.