Was müssen Jägerinnen und Jäger beim Fund eines Wildschweinkadavers beachten?
Funde von toten Wildschweinen in der infizierten Zone sind unmittelbar unter Angabe des genauen Fundortes und der Telefonnummer des Finders zu melden. Die Meldung ist zu richten an: wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de oder 0271 333 1120.
Das weitere Vorgehen erfolgt nach Anweisung des Veterinäramts.
Ein direkter Kontakt mit dem verendeten Wildschwein oder Kadaverteilen ist unbedingt zu vermeiden.
Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Werkzeuge etc.). Verendete Wildschweine, deren Teile, sowie Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können dürfen unter keinen Umständen in schweinehaltende Betriebe verbracht werden.
Wirksame Desinfektionsmittel sind in der DVG-Liste einsehbar.