Was ist mit geltenden Landschaftsplänen?
Grundsätzlich bleiben die geltenden Landschaftspläne bestehen. Soweit ihre Darstellungen und Festsetzungen den Regelungen der Nationalparkverordnung nicht widersprechen, gelten sie unverändert fort. Nur in den Bereichen, in denen die Nationalparkverordnung abweichende oder speziellere Regelungen trifft, gehen deren Bestimmungen vor.