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Was ist mit dem Waldbad Lützel?

Das Waldbad Lützel liegt außerhalb der vorgesehenen Nationalpark-Kulisse und bleibt auch bei einer Ausweisung eines Nationalparks weiterhin nutzbar. Die Nutzung ist auf Grundlage der rechtskräftigen ordnungsbehördlichen Verordnung der Bezirksregierung Arnsberg zum „Naturschutzgebiet Rothaarkamm und Wiesentäler“ und der dort aufgeführten „Nicht betroffenen Tätigkeiten“ (§ 8 der Verordnung) explizit zulässig.