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Was geschieht mit Bestandsstraßen und Radwegen?

Die Unterhaltung und Erhaltung der gewidmeten Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen im Bereich eines Nationalparks Siegen-Wittgenstein muss weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Zudem weisen Bundesstraßen und Landesstraßen lt. Gesetz (FStrG, StrWG) Anbaubeschränkungszonen von jeweils 40 Metern auf, die es aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern gilt. Darüber hinaus muss es auch künftig möglich sein, die klassifizierten Straßen an den Stand der Technik anzupassen. Dazu zählen u. a. die Anlage von Radwegen, die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen, der Bau von Regenrückhaltebecken.