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Was bedeutet ein Nationalpark für die angrenzenden Flächen?

Der gesetzliche Schutz eines Nationalparks endet an seiner Grenze. Für angrenzende Flächen entstehen dadurch keine Bewirtschaftungsauflagen — die land- und forstwirtschaftliche Nutzung außerhalb des Nationalparks bleibt uneingeschränkt möglich. Sogenannte Puffer- oder „Bannmeilen" auf benachbarten Flächen sind nicht vorgesehen. Sind zum Schutz angrenzender (Privat-)Wälder Maßnahmen gegen Schädlinge wie den Borkenkäfer erforderlich, werden diese vollständig innerhalb des Nationalparks umgesetzt — also auf den Flächen des Parks selbst, nicht auf den Nachbargrundstücken. Das Wildtiermanagement wird nach Einrichtung des Nationalparks geplant und abgestimmt; eine Regulierung ist möglich, um nicht vertretbare Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften zu vermeiden.

Eine ausführliche Antwort bietet das Video des Landes NRW: www.youtube.com/watch?v=xBDYpLTAeY4