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Verwertung von Wildschweinen oder Wildschweinteilen aus der »Sperrzone I« (= Pufferzone) erst nach Freitestung

Über das erlegte Schwarzwild kann erst nach Vorliegen einer negativen ASP-Blutprobe frei verfügt werden. Die ASP-Blutprobe ist in dieser „Sperrzone I“ verpflichtend und kann weiterhin mit der Trichinenprobe an den bekannten Stellen eingeworfen werden.

Erst nach Freitestung dürfen die Tierkörper die „Sperrzone I“ verlassen.