Verwertung von Wildschweinen oder Wildschweinteilen aus der »Sperrzone I« (= Pufferzone) erst nach Freitestung
Über das erlegte Schwarzwild kann erst nach Vorliegen einer negativen ASP-Blutprobe frei verfügt werden. Die ASP-Blutprobe ist in dieser „Sperrzone I“ verpflichtend und kann weiterhin mit der Trichinenprobe an den bekannten Stellen eingeworfen werden.
Erst nach Freitestung dürfen die Tierkörper die „Sperrzone I“ verlassen.