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Landschaftspläne für die Städte und Gemeinden in Siegen-Wittgenstein

Landschaftspläne werden in Nordrhein-Westfalen für den baurechtlichen Außenbereich, d.h. für die nicht bebauten Bereiche außerhalb der Ortschaften und außerhalb gültiger Bebauungspläne erstellt. Einzelheiten regeln die §§ 16 - 41 des Landschaftsgesetzes. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Ziel der Landschaftsplanung ist die Erhaltung schutzwürdiger Bereiche von Natur und Landschaft sowie die Entwicklug und Optimierung einzelner aufwertungsbedürftiger Teile der Landschaft. Dies erfolgt durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und Geschützten Landschaftsbestandteilen. Zusätzlich werden Maßnahmen für Brachflächen festgesetzt und in Zusammenarbeit mit dem Forstamt für bestimmte Waldbereiche forstliche Festsetzungen getroffen. Weiterhin werden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wie Gehölzpflanzungen, Gewässerrenaturierungen, Umwandlung von Nadelholzbeständen in Tallagen etc. festgesetzt.

An der Erstellung eines Landschaftsplanes kann jeder Interessierte mitwirken, insbesondere im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie bei der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.

Landschaftspläne werden als Satzung (des Kreises Siegen-Wittgenstein) erlassen und sind somit für jedermann verbindlich.

 

Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind folgende Landschaftspläne in Kraft:

Für die Stadt Hilchenbach ist die Aufstellung eines Landschaftsplans geplant.

 

Satzung zur Änderung der Landschaftspläne Burbach, Freudenberg, Kreuztal, Bad Laasphe, Netphen und Siegen

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2012 die Satzung zur Änderung der Landschaftspläne zur Regelung des Anbaus von Energiepflanzen im Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen. Diese Satzung ist am 17. Dezember 2012 in Kraft getreten. Alle anderen Inhalte / Regelungen dieser Landschaftspläne werden nicht geändert.