Landschaftspläne für die Städte und Gemeinden in Siegen-Wittgenstein
Landschaftspläne werden in Nordrhein-Westfalen für den baurechtlichen Außenbereich, d.h. für die nicht bebauten Bereiche außerhalb der Ortschaften und außerhalb gültiger Bebauungspläne erstellt. Einzelheiten regeln die §§ 16 - 41 des Landschaftsgesetzes. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Ziel der Landschaftsplanung ist die Erhaltung schutzwürdiger Bereiche von Natur und Landschaft sowie die Entwicklug und Optimierung einzelner aufwertungsbedürftiger Teile der Landschaft. Dies erfolgt durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und Geschützten Landschaftsbestandteilen. Zusätzlich werden Maßnahmen für Brachflächen festgesetzt und in Zusammenarbeit mit dem Forstamt für bestimmte Waldbereiche forstliche Festsetzungen getroffen. Weiterhin werden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wie Gehölzpflanzungen, Gewässerrenaturierungen, Umwandlung von Nadelholzbeständen in Tallagen etc. festgesetzt.
An der Erstellung eines Landschaftsplanes kann jeder Interessierte mitwirken, insbesondere im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie bei der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.
Landschaftspläne werden als Satzung (des Kreises Siegen-Wittgenstein) erlassen und sind somit für jedermann verbindlich.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind folgende Landschaftspläne in Kraft:
- Landschaftsplan Bad Berleburg für die Stadt Bad Berleburg (seit 2013)
- Landschaftsplan Burbach für die Gemeinde Burbach (seit 2003)
- Landschaftsplan Erndtebrück für die Gemeinde Erndtebrück (seit 2011)
- Landschaftsplan Freudenberg für die Stadt Freudenberg (seit 2003)
- Landschaftsplan Kreuztal für die Stadt Kreuztal (seit 2004)
- Landschaftsplan Bad Laasphe für die Stadt Bad Laasphe (seit 2006)
- Landschaftsplan Netphen für die Stadt Netphen (seit 2020)
- Landschaftsplan Neunkirchen für die Gemeinde Neunkirchen (seit 2012)
- Landschaftsplan Siegen für die Stadt Siegen (seit 2008)
- Landschaftsplan Wilnsdorf für die Gemeinde Wilnsdorf (seit 2011)
Für die Stadt Hilchenbach ist die Aufstellung eines Landschaftsplans geplant.
Satzung zur Änderung der Landschaftspläne Burbach, Freudenberg, Kreuztal, Bad Laasphe, Netphen und Siegen
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2012 die Satzung zur Änderung der Landschaftspläne zur Regelung des Anbaus von Energiepflanzen im Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen. Diese Satzung ist am 17. Dezember 2012 in Kraft getreten. Alle anderen Inhalte / Regelungen dieser Landschaftspläne werden nicht geändert.