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Schuleingangsuntersuchungen (SEU)

Vor der Einschulung ist in NRW eine Schuleingangsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Die Untersuchung wird von Schulärzten durchgeführt. Sie soll aufzeigen, ob bei dem Einschulkind gesundheitliche Einschränkungen für die Schule berücksichtigt werden müssen und ob Förderbedarf in den verschiedenen Entwicklungsbereichen besteht.

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Die Untersuchung umfasst standardisierte Testungen zu den Entwicklungsbereichen Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Motorik und Sprache. Eine altersangepasste Hör- und Sehtestung erfolgt ebenso wie eine orientierende körperliche Untersuchung. Die Einladung zur Untersuchung erfolgt schriftlich. Zur Untersuchung sollte nach Möglichkeit ein sorgeberechtigtes Elternteil das Kind begleiten.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Vorsorgeheft und Impfpass
  • Eltern-Fragebogen (PDF-Datei)
  • Gegebenenfalls ärztliche Befundberichte
  • Therapieberichte