Gesundheitszeugnis (Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz)
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss jede Person, die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln hat, vor erstmaliger Arbeitsaufnahme eine entsprechende Belehrung nach den Vorgaben des IfSG vorweisen.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein wird diese Erstbelehrung nur vom Gesundheitsamt durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung über die Belehrung ausgestellt.
Diese Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als 3 Monate sein. Nach der Arbeitsaufnahme ist die Bescheinigung unbegrenzt gültig. Es hat für die Gültigkeit keine Auswirkung, wenn die Tätigkeit unterbrochen wird. Sie benötigen also auch bei einem Arbeitgeberwechsel keine erneute Bescheinigung.
Online-Belehrung
Ab sofort bietet das Gesundheitsamt eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz in digitaler Form an.
Um zur Online-Belehrung zu gelangen, verwenden Sie bitte folgenden Link.
Um die Belehrung online durchführen zu können, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel. Zudem benötigen Sie Zugriff auf einen Computer (oder einen Laptop) mit einer Webkamera, oder ein Smartphone.
Bitte lesen Sie auch die Anleitung durch, falls Sie zur Registrierung oder anderen Schritten Fragen haben.
Die Online-Belehrung können Sie orts- und zeitunabhängig wahrnehmen. Sie zahlen die Gebühr (25 Euro) mit Paypal oder Kreditkarte auf der Plattform und können nach Abschluss des Kurses die Bescheinigung direkt herunterladen.
Belehrung vor Ort
Belehrungen finden weiterhin auch nach Bedarf vor Ort im Gesundheitsamt, St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen statt.
Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr.: 0271 333-2800 möglich.
Unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und vollständiger Anschrift kann auch per E-Mail ein Termin erfragt werden. Ebenfalls per Mail erhält der Interessent dann eine Mitteilung über den nächsten freien Termin. Anfragen bitte an: m.schwarz@siegen-wittgenstein.de.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
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Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
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Für die Belehrung vor Ort: Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hochladen bzw. mitbringen. Die Erziehungsberechtigten müssen vor Einwilligung die Informationen zur Belehrung durchlesen.
- Die Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung beträgt 25 Euro, die am Tag der Belehrung in bar entrichtet werden muss oder bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber diesem in Rechnung gestellt wird. Bei Nutzung der Online-Belehrung wird die Gebühr sofort online bezahlt.