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Verwahrung von Wildschweinen oder Wildschweinteilen aus der »Sperrzone I« (= Pufferzone) nach Erlegung bis zur Freitestung

Auf das Verbringen der erlegten Wildschweine zur Verwahrung in einer Wildsammelstelle bis zum Vorliegen der negativen ASP-Blutprobe wird verzichtet und eine dezentrale Aufbewahrung favorisiert. So ist sichergestellt, dass bis zum Vorliegen der Testergebnisse Tierkörper aus verschiedenen Revieren nicht in Kontakt kommen und eine möglich Verschleppung des ASP-Virus über An- und Abfahren an einer Wildsammelstelle verhindert wird.

Um eine dezentrale Aufbewahrung der frei zu testenden Wildkörper zu ermöglichen, sind die hierzu zu nutzenden Wildkammern bei hiesiger Veterinärbehörde zu registrieren (melden). Sollte die Registrierung bereits vor vielen Jahren beim Ausbruch der klassischen Schweinepest veranlasst worden sein, ist eine erneute Meldung nicht mehr erforderlich.