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Update 29.04.2026: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung

Land Nordrhein-Westfalen erhöht Unterstützung der Kreise bei der Bejagung von Schwarzwild

Durch das Land NRW werden die zu erstattenden Kosten für die Aufwandsentschädigung zum 29.04.2026 wie folgt angehoben:

  • 200 € im Kerngebiet sowie der Sperrzone II
  • 150 € in der Sperrzone I

Voraussetzung für die Entschädigung ist die Abgabe einer Pürzelspitze als Erlegungsnachweis gemeinsam mit der Trichinenprobe (bei Verzehr) und dem vollständig ausgefüllten Wildursprungsschein sowie getrennt davon die Blutprobe mit dem vollständig ausgefüllten Probenbegleitschein. Dabei ist auf die Angabe des Revieres in der jeweiligen Sperrzone, die Wildmarke und die Koordinaten der Schussstelle des Tieres zu achten. Siehe dazu das Merkblatt Anleitung für Entnahme von ASP-Monitoring-Blutproben.

Hier die ganze Pressemitteilung des Landes NRW zum Nachlesen.