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Update 26.05.2026: Erweiterung der Sperrzonen II & I

Aufgrund der aktuellen ASP-Nachweise bei Wildschweinen im Gebiet der Stadt Netphen wurden in Abstimmung aller beteiligten Behörden und den Nachbarbundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz die Sperrzone II und I erweitert.

Die hierzu erlassenen aktuellen Allgemeinverfügungen und die Kartendarstellung der betroffenen Gebiete finden Sie unter Bekanntmachungen oder unten auf dieser Seite unter "Allgemeinverfügungen".

Um die dringend notwendige Reduktion der Schwarzwildpopulation auch in der das Kerngebiet umgebenden nun erweiterten Sperrzone II ( SZ II) zu erreichen, wird den von der SZ-II-Erweiterung betroffenen Jagdausübungsberechtigten die Jagd auf Schwarzwild und sonstiges Wild unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbruchsgeschehens von Amts wegen, d.h. ohne Antragsstellung genehmigt werden. Bisher erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Jagd in der Sperrzone II gelten weiter fort.

Somit ist die Jagd auf Schwarzwild und weiteres Wild in den Sperrzonen II und I, aber auch innerhalb des eingezäunten Kerngebietes weiterhin möglich. Sofern die Jagd kurzfristig aufgrund der ASP-Lage eingeschränkt werden muss, werden die betroffenen Jagdausübungsberechtigten zeitnah kontaktiert.

Das Auffinden von Wildschweinkadavern ist weiterhin unter Angabe der Kontaktdaten und des Fundortes an wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de zu melden. Mitarbeiter des Kreises Siegen-Wittgenstein werden die Wildschweine zeitnah bergen, beproben und der unschädlichen Beseitigung zuführen.

Für Rückfragen steht das Team des Veterinäramtes weiterhin unter der bekannten Hotline 0271 333-1120 (Mo.- Fr. 8 bis 16 Uhr) zur Verfügung. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Veterinäramt über die Kreisleitstellen der Polizei und Feuerwehr zu erreichen.