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Update 17.04.2026: Kerngebiet und Schutzzonen erweitert

Aufgrund der aktuellen ASP-Nachweise bei Totfunden in den Gemarkungen Hilchenbach und Kreuztal nahe der Kerngebietszäunung des Kreises Olpe und den aktuellen Nachweisen im Kreis Olpe und dem Hochsauerlandkreis wurde auf Drängen der EU-Kommission und in Abstimmung aller beteiligten Behörden das Kerngebiet, die Sperrzone II und I erweitert.

Die hierzu erlassenen aktuellen Allgemeinverfügungen und die Kartendarstellung der betroffenen Gebiete finden Sie unter Bekanntmachungen oder unten auf dieser Seite unter "Allgemeinverfügungen".

Seit einigen Monaten sind in den betroffenen Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und nun im Hochsauerlandkreis die eingerichteten Kerngebiete mit vielen Kilometern Festzaun eingezäunt, die das Auswechseln infizierter Wildschweine verhindern.

Die Tatsache, dass der angrenzende Hochsauerlandkreis mit seinen vielen Hausschweinebeständen erst mit wenigen ASP-positiven Wildschweinen betroffen ist, zeigt, dass die Zaunbaumaßnahmen effektiv Rottenbewegungen verhindern.

Dass in den bisher betroffenen Gebieten um Wingeshausen (ursprünglicher ASP-Hotspot) nur noch wenige Wildschweine gesichtet und dort kaum noch Kadaver gefunden werden, verdeutlicht die Effektivität der getroffenen Maßnahmen (Zäunen, Suchen, Bergen, Letalentnahmen). Jedoch ist das Verschleppen des ASP-Virus über Kadaver(-teile) durch die bekannten Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Wolf und Raubvögel jederzeit möglich. Auch, besonders nachts, offen gelassene Tore tragen dazu bei, dass ggfs. infizierte Wildschweine aus der Einzäunung des Kerngebietes entweichen können.

Um die dringend notwendige Reduktion der Schwarzwildpopulation auch in der das Kerngebiet umgebenden nun erweiterten Sperrzone II ( SZ II) zu erreichen, wird den von der SZ-II-Erweiterung betroffenen Jagdausübungsberechtigten die Jagd auf Schwarzwild und sonstiges Wild unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbruchsgeschehens unter Beachtung der Jagd- und Schonzeiten von Amts wegen, d.h. ohne Antragsstellung zeitnah genehmigt.

Hinweis:

  • Bisher erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Jagd im Kerngebiet, die aufgrund Ziffer III. Nr. 3. meiner widerrufenen Allgemeinverfügungen (Kerngebiet) vom 28.08.2025 und 16.10.2025 (auch mündlich) erteilt wurden, gelten weiter fort.
  • Bisher erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Jagd in der Sperrzone II (z.T. jetzt neues Kerngebiet), die aufgrund Ziffer III. Nr. 1. meiner widerrufenen Allgemeinverfügung (Sperrzone II) vom 09.07.2025 und der Allgemeinverfügung (Sperrzone II) Ziffer IV. Nr. 1. vom 02.03.2026 erteilt wurden, gelten weiter fort.

Somit ist die Jagd auf Schwarzwild und weiteres Wild in den Sperrzonen II und I, aber auch innerhalb des eingezäunten Kerngebietes weiterhin möglich.

Für Rückfragen steht das Team des Veterinäramtes weiterhin unter der bekannten Hotline 0271 333-1120 (Mo.- Fr. 8 bis 16 Uhr) zur Verfügung. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Veterinäramt über die Kreisleitstellen der Polizei und Feuerwehr zu erreichen.