Inhalt

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Antrag
  • Streckenplan / Lageplan
  • Veranstaltererklärung
  • Erklärung zur Freistellung von Haftungsansprüchen
  • Versicherungsnachweis

Der Antrag muss umfassende Angaben über die genaue Veranstaltungsfläche / die Wegstrecke (bildlich dargestellt per Google Maps, Tim Online, o. Ä.), den Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) sowohl für die Veranstaltung selbst als auch für den notwendigen Auf- bzw. Abbau, die verantwortliche Person, ggf. erforderliche Sperrungen und Beschilderungen und die erwartete Teilnehmerzahl enthalten.

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Schäden, die bei der Durchführung auftreten können oder durch die Veranstaltung verursacht worden sind, erforderlich werden. Die Bescheinigung hierüber ist vor Erteilung der Erlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde vorzulegen. 

Der entsprechende Vordruck zur Vorlage bei der Versicherung kann im Folgenden heruntergeladen werden.

 

Die Versicherungsbestätigung ist von der Versicherung auszufüllen und zu unterschreiben / mit einem Stempel zu versehen. Eigenhändig durch die veranstaltende Person ausgefüllte Versicherungsbestätigungen können nicht akzeptiert werden. Eine abschließende Bearbeitung des Antrages wird erst nach Vorliegen einer korrekt ausgefüllten Bestätigung erfolgen.

Der Veranstalter muss schriftlich seine Kenntnis darüber bestätigen, dass die Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche eine Sondernutzung i. S. d. § 8 des Bundesfernstraßengesetzes bzw. der entsprechenden Bestimmungen in den Straßengesetzen der Länder darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.

Sofern der Antrag online gestellt wird, kann die Kenntnis im Rahmen der Antragstellung durch die antragstellende Person bestätigt werden.

Sollte die Bestätigung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bestätigt werden, sind die Veranstaltererklärung und die Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen gesondert zu übermitteln (per Mail an verkehrssicherung@siegen-wittgenstein.de).

Die Vordrucke können im Folgenden heruntergeladen werden.