Projekt "Nationalpark Rothaarkamm"
Kann auf dem Rothaarkamm zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen der zweite Nationalpark in NRW entstehen? Jetzt hat die Bürgerbeteiligung zu dieser Frage begonnen. Experten beantworten Ihre Fragen.
Kann auf dem Rothaarkamm zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen der zweite Nationalpark in NRW entstehen? Welche Chancen würde ein Nationalpark der Region bieten, welche Herausforderungen müssen bedacht werden? Das soll jetzt noch einmal ausgelotet werden. Dafür hat sich der Kreistag Siegen-Wittgenstein im März 2026 mehrheitlich ausgesprochen. Voraussichtlich nach der Sommerpause wird sich der Kreistag erneut mit dem Für und Wider eines Nationalparks beschäftigen und eine abschließende Entscheidung Pro oder Contra treffen. Verfolgen Sie hier den laufenden Prozess.
Auf der Interaktiven Karte können Sie die Gebiets-Kulisse sehen und sich auf Wunsch Filter wie FFH-Gebiete oder geplante oder errichtete Windenergieanlagen anzeigen lassen. Außerdem können Sie sich mit dem Passwort: Nationalpark-2026 eine Präsentation der Biologischen-Station über die Besonderheiten dieses Naturraums und seiner Artenvielfalt runterladen.
Worum geht es?
Ein zweiter Nationalpark für NRW
Landrat Andreas Müller: „Für uns stellt sich die Frage: Wollen wir eine mögliche Unterschutzstellung im Bereich des Rothaarkamms zwischen Lützel und Hainchen als Chance begreifen und mit der Ausweisung eines Nationalparks einen großen Mehrwert für die Regionen schaffen? Ein Nationalpark schafft hochwertige Naherholungsangebote, stärkt Umweltbildung und Naturerleben für Schulen, Familien und Vereine und kann zu einem Leuchtturmprojekt für nachhaltige Regionalentwicklung werden. Für Gäste wie Einheimische ist ein Nationalpark hoch attraktiv. Er zahlt damit auf die Ziele des Lebensraummanagements ein, das wir derzeit entwickeln“, unterstreich der Landrat: „Ein Nationalpark ist eben weit mehr als ein Schutzgebiet. Er ist ein starker Entwicklungsimpuls für unseren ländlichen Raum. Erfahrungen aus anderen Regionen zeigen, dass Nationalparks nachhaltig Wertschöpfung generieren: durch zusätzlichen, qualitativ hochwertigen Tourismus, durch neue Arbeitsplätze in einem Besucherzentrum, Hotels und Pensionen, Gastronomie, Umweltbildung, Forschung und Rangerwesen. Zudem steigt die Nachfrage nach regionalen Produkten und Dienstleistungen. Direktvermarkter werden unmittelbar profitieren. Ein Nationalpark steigert die bundesweite und internationale Sichtbarkeit unserer Region deutlich – als Marke, als Ausflugsziel und als moderner Lebens- und Wirtschaftsraum, der Natur, Erholung und Innovation verbindet.“
Gerade für eine Industrieregion wie Siegen-Wittgenstein biete ein Nationalpark die Möglichkeit, das eigene Profil zu erweitern, erläutert der Landrat: „Als Region, die nicht nur für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern auch für besondere Landschaften, Klimaanpassung, Biodiversität und zukunftsorientierte Standortqualität steht – ein wichtiger Faktor auch im Wettbewerb um Fachkräfte, junge Familien und neue Investitionen.“
Ein Nationalpark könne zudem einen wichtigen Beitrag zur Klima- und Umweltresilienz der Region leisten, führt der Landrat weiter aus: „Naturnahe, großflächig geschützte Wälder sind wirksame Verbündete im Kampf gegen die Folgen des Klimawandels: Sie speichern langfristig CO₂, wirken temperaturausgleichend, verbessern die Luftqualität und stabilisieren den regionalen Wasserhaushalt. Intakte Wälder halten Niederschläge zurück, fördern die Grundwasserneubildung und mindern Hochwasser- wie auch Dürrerisiken. Gleichzeitig erhöhen strukturreiche, widerstandsfähige Wälder die ökologische Stabilität gegenüber Stürmen, Hitze und Schädlingsbefall. Ein Nationalpark am Rothaarkamm könnte so zu einem natürlichen Schutzschild werden – für Klima, Wasserressourcen, Biodiversität und damit auch für die langfristige Sicherheit und Lebensqualität in Siegen-Wittgenstein.“
Der mögliche Nationalpark auf dem Rothaarkamm würde grob zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen liegen. Die Kernkulisse sollte nach den damaligen Vorstellungen der Landesregierung eine Fläche von 4.300 ha umfassen, die ausschließlich im Staatswald liegt. Zusätzlich hatte damals die Dieter-Mennekes-Umweltstiftung ihr Interesse und die Bereitschaft erklärt, ein rund 330 ha großes Gebiet in ihrem Besitz ebenfalls in den Nationalpark einzubringen.
Für den Landrat ist klar, dass ein Nationalpark die Entwicklung des Wirtschaftsraumes „Siegen-Wittgenstein“ auf keinen Fall beeinträchtigen darf und auch nicht wird: „Wir sind Industrieregion und werden das auch bleiben!“, betont Müller: „Seit über 2.500 Jahren haben wir hier in der ältesten Montanregion Europas vorgelebt, wie die Erfordernisse der Wirtschaft mit den Bedürfnissen der Natur in Einklang gebracht werden können. Das wird auch durch einen Nationalpark nicht in Frage gestellt“, unterstreicht der Landrat.
So müsste im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Gebietskulisse z.B. sichergestellt werden, dass der Bau der Route 57 möglich bleibt, genauso wie die Ertüchtigung der L 719 zwischen Walpersdorf und Volkholz.
In insgesamt acht Arbeitsfeldern werden Experten der jeweils relevanten Behörden, Institutionen und Verbände die Grundlagen, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für einen möglichen Nationalpark bearbeiten. Dabei geht es um die Abgrenzung der Gebietskulisse, einen Nationalparkplan, die Land- und Forstwirtschaft, ein Jagd- und Wildtiermanagement, einen Touristischen Masterplan, die regionale Entwicklung und Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Forschung sowie den rechtlichen Rahmen und die Organisation eines Nationalparks.
Darüber hinaus möchte der Landrat ein weiteres Nationalpark-Forum organisieren, um allen interessierten Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich in den Prozess zur Entscheidungsfindung über einen Nationalpark am Rothaarkamm einzubringen.
„Ich finde es auch richtig, einmal in der Eifel nachzufragen, welche Erfahrungen man dort mit der Ausweisung des Nationalparks gemacht hat. Davon werden wir sicherlich Erkenntnisse für unseren eigenen Prozess gewinnen können“, so Müller.
Begleitende Veranstaltungen
Nationalpark Rothaarkamm: Vortrag und Exkursion der BioStation
Weitere Veranstaltungen im Nationalparkprozess terminiert
„Unglaublich, welche große Vielfalt an Pflanzen und Tieren es hier auf dem Rothaarkamm gibt!“ Dieses „Aha“-Erlebnis hatten viele der Teilnehmer einer Exkursion, die jetzt auf dem Gebiet eines möglichen Nationalparks zwischen Netphen-Hainchen und Hilchenbach-Lützel stattfand. Die Biologische Station Siegen-Wittgenstein hatte dazu eingeladen. Los ging es am Forsthaus Hohenroth, später wurde der Giller erkundet.
Der Rothaarkamm zählt zu den ökologisch wertvollsten Naturräumen in NRW. Die großflächige, weitgehend unzerschnittene Waldlandschaft bietet ideale Voraussetzungen für eine natürliche Waldentwicklung. Hier entspringen Eder, Lahn und Sieg. Alte Hainsimsen-Buchenwälder, seltene Schlucht- und Hangmischwälder, Bruch- und Moorwälder sowie Bergwiesen und Borstgrasrasen schaffen eine außergewöhnliche Vielfalt an Lebensräumen. Wildkatze, Schwarzstorch, Raufußkauz, Schwarzspecht und zahlreiche Fledermausarten finden hier ebenso Rückzugsräume wie Groppe, Bachneunauge oder die Geburtshelferkröte. Torfmoose, Wollgräser, Siebenstern und viele seltene Pilze prägen die Flora. Wer hier unterwegs ist, erlebt eine stille Mittelgebirgslandschaft mit urwüchsigen Wäldern, Quellgebieten, Mooren und naturnahen Bächen – ein nahezu einzigartiges Naturerbe in NRW.
Fast fünf (!) Stunden war die Gruppe unter sachkundiger Führung von Prof. Dr. Jasmin Mantilla-Contreras, Leiterin der Biologischen Station, und ihrer Mitarbeiter Sabine Portig und Michael Frede unterwegs. Die drei öffneten den Blick für faszinierende Naturreichtümer, „an denen man im Alltag normalerweise einfach so vorbeigeht, ohne sie zu bemerken“, wie es ein Teilnehmer am Ende formulierte.
Wie ein Nationalpark Natur „anders“ schützt
Bereits ein paar Tage zuvor hatte Professorin Mantilla-Contreras einen Vortrag zum Naturreichtum des Rothaarkamms im Audimax des Berufskollegs Technik in Siegen gehalten. Dabei hat sie auch noch einmal deutlich gemacht, was das Ziel eines Nationalparks ist: der Schutz von Arten und Populationen, von Biotopen, (Kultur-) Landschaften und von Wasser, Boden und Luft. Diese Ziele werden auch in klassischen Naturschutzgebieten verfolgt. Das besondere an einem Nationalpark ist aber der „Prozessschutz“, also „das Zulassen von natürlichen ökologischen Veränderungen über einen längeren Zeitraum, ohne dass der Mensch eingreift“, so die Leiterin der BioStation.
Veranstaltungsreihe zum Nationalparkprozess
Nach mehrmonatiger intensiver Vorarbeit durch die Kreisverwaltung hatte der Kreistag im März beschlossen, sich noch einmal mit der Frage zu beschäftigen, ob auf dem Rothaarkamm der zweite Nationalpark in Nordrhein-Westfalen entstehen kann. Die Exkursion und der Vortrag der Biologischen Station waren zwei Veranstaltung im Rahmen dieses Prozesses.
Landrat Andreas Müller möchte mit diesen Veranstaltungen und der laufenden Bürgerbeteiligung zur Versachlichung der Diskussion beitragen: „In diesem Prozess habe ich zuweilen das Gefühl, dass manche reflexartig reagieren – nach dem Motto ‚Haben wir nichts Wichtigeres zu tun?‘ oder ‚Naturschutz muss in Krisenzeiten wie heute mal zurückstehen‘. Mit der Bürgerbeteiligung und verschiedenen Veranstaltungen möchten wir ‚gefühlten Wahrheiten‘ echte, überprüfbare Fakten gegenüberstellen. Alles andere ist aus meiner Sicht auch völlig unangemessen und wird dieser wichtigen Fragen nicht gerecht“, so Müller. „Einen möglichen Nationalpark zum Blitzableiter für alle Probleme zu machen, die es ohne Zweifel gibt, verspielt vielleicht Chancen, was wir oder auch kommende Generationen einmal zutiefst bedauern könnten!“
Weitere Veranstaltungen
Deshalb gibt es bereits am kommenden Montag, 20. Juli, ab 17 Uhr im Kulturhaus Lÿz in Siegen die nächste Veranstaltung, Thema: „Welche Chancen bietet ein Nationalpark für die touristische Entwicklung in Siegen-Wittgenstein?“ Michaela Kuhnhenn und Klaus Dieter Brandstetter vom Touristik Service Waldeck-Ederbergland berichten über die dortigen touristischen Erfahrungen aus mehr als zwei Jahrzehnten Nationalpark Kellerwald. Dr. Heike Döll-König, Vorsitzende des Vorstands von Tourismus NRW, ist ebenfalls dabei und spricht über die Bedeutung von Naturerlebnissen und einem nachhaltigen Tourismus in NRW.
Am Mittwoch, 5. August, findet eine Exkursion in den Nationalpark Eifel statt. Michael Lammertz, Leiter der Nationalparkverwaltung Eifel, wird vor Ort über die Arbeit des Nationalparks informieren. Eingeladen zu dieser Exkursion sind die Kreistagsmitglieder sowie die Bürgermeister und Ratsmitglieder der vier Kommunen, in denen der mögliche Nationalpark liegen würde.
Zudem findet am Donnerstag, 27. August, ein Nationalparkforum statt, an dem auch Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, teilnehmen wird.
Weitere Veranstaltungen werden derzeit vorbereitet.
Alle Informationen zum laufenden Nationalparkprozess, zu den Veranstaltungen und die bisher erarbeiteten Antworten der Expertenteams im Rahmen der Bürgerbeteiligung (FAQ) gibt es unter www.siegen-wittgenstein.de/nationalpark.
20. Juli, 16:30 Aula Kulturhaus Lÿz: Vortrag »Touristische Entwicklung der Region durch den Nationalpark«
Welche Chancen kann ein Nationalpark für die touristische Entwicklung einer Region bieten? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine Info-Veranstaltung des Kreises Siegen-Wittgenstein im Kulturhaus Lÿz am Montag, 20. Juli, ab 17 Uhr. Im Mittelpunkt stehen die Erfahrungen aus dem Nationalpark Kellerwald-Edersee sowie die Bedeutung von Naturerlebnissen, nachhaltigem Tourismus und regionaler Entwicklung in NRW.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein prüft derzeit die Möglichkeiten und Auswirkungen eines möglichen Nationalparks am Rothaarkamm zwischen Hilchenbach-Lützel und Netphen-Hainchen. Der Kreistag hat sich im März 2026 dafür ausgesprochen, die Potenziale und Herausforderungen eines solchen Projekts weiter auszuloten. Transparenz und Bürgerbeteiligung stehen dabei im Mittelpunkt.
Der Nationalpark Kellerwald-Edersee wurde 2004 eröffnet. Michaela Kuhnhenn und Klaus Dieter Brandstetter vom Touristik Service Waldeck-Ederbergland haben die Planung, Entstehung und Weiterentwicklung des Schutzgebietes eng begleitet. In ihrem Vortrag berichten sie über die touristischen Erfahrungen aus mehr als zwei Jahrzehnten Nationalparkgeschichte.
„Durch den Nationalpark hat sich das Wertegefühl der Bevölkerung erhöht. Wir sind stolz, einen Nationalpark zu haben“, sagt Klaus Dieter Brandstetter.
In ihrem Vortrag geht es um die Entwicklung der Region rund um den Nationalpark, die Chancen für den Tourismus sowie die Veränderungen in der Wahrnehmung der Bevölkerung. Auch die Entwicklung neuer Zielgruppen und die Bedeutung eines Nationalparks für die regionale Identität werden Thema sein.
Einen weiteren Blickwinkel bringt Dr. Heike Döll-König, Vorsitzende des Vorstands von Tourismus NRW, ein. Sie gibt Einblicke in die Bedeutung von Naturerlebnissen, nachhaltigem Tourismus und regionaler Entwicklung aus Sicht der Tourismusbranche in Nordrhein-Westfalen.
Im Anschluss an die Beiträge besteht die Möglichkeit zur Diskussion über die touristischen Perspektiven eines möglichen Nationalparks am Rothaarkamm und die Erfahrungen aus dem Kellerwald-Edersee.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Montag, 20. Juli 2026, um 17:00 Uhr im Kulturhaus Lÿz, Aula im 2. Obergeschoss, St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen. Die Teilnahme ist kostenlos.
27. August, 16:00 Uhr Aula Kulturhaus Lÿz: Nationalparkforum
Weitere Infos folgen ...
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FAQ
Bildung und Forschung
Darf im Nationalpark geforscht werden?
Ja, Forschung in Nationalparks ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Nationalparks dienen als Referenzräume für weitgehend unbeeinflusste natürliche Prozesse und bieten daher ideale Bedingungen für wissenschaftliche Untersuchungen zu Ökosystemdynamik, Biodiversität und Klimawirkungen, aber auch zu sozioökonomischen Effekten oder anderen Forschungsgebieten.
Auch das Bundesnaturschutzgesetz benennt die wissenschaftliche Umweltbeobachtung und Forschung als zulässigen Zweck, soweit der Schutzzweck es erlaubt.
Welche Art der Forschung ist vorstellbar?
Es ist eine breite Palette an Forschung möglich und ausdrücklich erwünscht. Im ökologischen Bereich umfasst dies z. B. die Entwicklung von Lebensräumen, wenig erforschte Artengruppen wie Insekten, Moose und Pilze sowie Untersuchungen zu Funktionsbeziehungen und Ökosystemleistungen, etwa CO₂-Speicherung und Klimawandelfolgen.
Darüber hinaus sind interdisziplinäre Studien, beispielsweise zu sozioökonomischen Aspekten oder zum Tourismus, sinnvoll und relevant. Die Erkenntnisse können dann bei der Entwicklung des Nationalparks und seiner Naturerlebnis- und Umweltbildungsangebote berücksichtigt werden.
Können Lehrveranstaltungen von Schulen oder Kitas im Nationalpark stattfinden
Ja, Lehrveranstaltungen von Schulen und Kitas können in Nationalparks stattfinden. Umweltbildung ist ein zentrales Ziel von Nationalparks — sie werden gezielt als außerschulische Lernorte genutzt, um Naturzusammenhänge anschaulich zu vermitteln und das Verständnis für ökologische Prozesse zu fördern.
Nationalparks bieten hierzu eine Vielzahl von Möglichkeiten wie organisierte Bildungsprogramme, interaktive Erlebnispfade, Ausstellungen, Zertifizierung von Nationalpark-Schulen bis hin zu mehrtägigen Aufenthalten.
An den organisierten Naturerlebnisund Umweltprogrammen des Nationalparks Eifel nahmen im Jahr 2024 beispielsweise mehr als 23.000 Personen teil - weitere Informationen auf Seite 90 des Jahresberichtes.
Werden außerschulische Lernorte eingerichtet ("Grünes Klassenzimmer")?
Ja, Nationalparks haben eine wichtige Funktion als außerschulischer Lernort. An speziellen Stellen im Nationalpark sowie im Nationalparkzentrum können verschiedene Lernorte wie ein „grünes Klassenzimmer" eingerichtet werden; diese lassen sich themen- und zielgruppenspezifisch gestalten.
Auch wäre es möglich, dass sich die Region bzw. die Angebote des Nationalparks speziell an Familien richten. Hierzu könnten am Rande des Nationalparks spezielle Natur-Spielareale eingerichtet werden, die gleichzeitig als Ausgangspunkte für kurze Entdeckungstouren in den Nationalpark dienen.
Wie werden hiesige Schulen in den Prozess eingebunden?
Die Einbindung hiesiger Schulen wäre Teil der weiteren Beteiligung, falls eine Ausweisung angestrebt wird. Als Vorbild könnte der Nationalpark Eifel dienen:
Dort gründeten Nationalparkverwaltung und Förderverein 2009 das „Netzwerk der Nationalpark-Schulen", angelehnt an die NUA-Kampagne „Schule der Zukunft" und unter Schirmherrschaft des Umwelt- sowie des Schulministeriums NRW. Schulen aller Schulformen der Region können sich dort in zweijährigen Zeiträumen zertifizieren; aktuell (2024–2026) nehmen 47 Schulen an 57 Standorten teil. Für die pädagogischen Fachkräfte bietet die Nationalparkverwaltung regelmäßig Fortbildungen an, ergänzt um ein breites buchbares Angebot für Schulklassen.
Weitere Informationen zum Programm der Nationalpark-Schulen: www.nationalpark-eifel.de/de/infohaeuser-undeinrichtungen/nationalpark-schulen/
Wie gut ist der Forschungsstand zum Gebiet zum aktuellen Stand vor Einrichtung des Nationalparks?
Der Forschungsstand zum Gebiet ist ausreichend, um eine Ausweisung als Nationalpark fachlich zu begründen. Dies gilt insbesondere, da bereits andere Schutzgebietskulissen wie FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) vorhanden sind, für die ein regelmäßiges Monitoring sowie Maßnahmenkonzepte erstellt werden. Gleichzeitig bietet das Gebiet weiterhin erhebliches Potenzial für zukünftige Forschung.
Inwieweit ist ein Monitoring der durch den Schutzstatus zu erwartenden Veränderungen im Naturraum geplant?
Ein Monitoring ist in der Regel fest vorgesehen und vielfach sogar vorgeschrieben. Es dient dazu, ökologische Entwicklungen, Artenvorkommen und Habitatveränderungen systematisch zu erfassen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu bewerten.
Dabei wird geprüft, ob sich natürliche Prozesse wie Sukzession, die Dynamik in Lebensräumen oder Veränderungen der Artenzusammensetzung im erwarteten Rahmen entwickeln. Die Ergebnisse liefern eine wichtige Grundlage für das adaptive Management des Nationalparks.
Flora und Fauna
Welche Vorteile bietet ein Nationalpark für den Schutz der biologischen Vielfalt und die Entwicklung natürlicher Lebensräume?
Nur in Nationalparks kann sich auf großen Flächen wieder wirklich ungestörte Natur entwickeln. In solchen Gebieten entstehen Rückzugsräume für störungsempfindliche Arten und hier können sich die natürlichen Prozesse und Dynamiken tatsächlich ungestört entfalten. In einem Entwicklungsnationalpark werden über einen Zeitraum von rund 30 Jahren nach seiner Ausweisung auf vielen Flächen noch Maßnahmen durchgeführt, um einen Zustand zu erreichen, ab dem der überwiegende Teil der Fläche sich selbst überlassen wird. Bei den meisten deutschen Nationalparks handelt es sich um solche Entwicklungsnationalparke – dieser Ansatz ist also üblich.
In waldgeprägten Schutzgebieten, die in Nordrhein-Westfalen aufgrund der landschaftsökologischen Voraussetzungen typisch sind, können Tiere, Pilze und Pflanzen vorkommen, die in bewirtschafteten Wäldern mittlerweile verschwunden sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Arten, die auf große, alte Bäume angewiesen sind, oder um Tiere mit großen Revieren.
Im Nationalpark Eifel wurden inzwischen über 11.200 Arten nachgewiesen, von denen über 2.500 auf Roten Listen als gefährdet geführt werden. Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz gibt es in Deutschland aktuell 16 Nationalparks mit einer Gesamtfläche von 1.050.442 ha. Bezogen auf die terrestrische Fläche Deutschlands, bei der marine Gebiete (Wattenmeer) unberücksichtigt bleiben, beträgt die Gesamtfläche der Nationalparks 208.238 ha. Dies entspricht laut Berechnungen des BfN einem Flächenanteil von rund 0,6 % des Bundesgebietes.
In der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007 wurde das Ziel gesetzt, auf 2 % der Fläche Deutschlands möglichst großräumige Wildnisgebiete einzurichten. Nationalparks sind das beste Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.
https://www.nationalpark-eifel.de/de/natur-landschaft-arten/besondere-tiere-und-pflanzen
https://www.bfn.de/nationalparke
https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/allgemeines-und-strategien/nationale-strategie
Was für Zonen gibt es in einem Nationalpark und was ist wo erlaubt?
In Nationalparken gibt es meist eine Zonierung mit unterschiedlich starkem Schutz und unterschiedlichen Nutzungszielen. Typisch sind vor allem Kernzonen, Entwicklungszonen und – je nach Park – Managementzonen. Die Zonierung sorgt dafür, dass sowohl Wildnisentwicklung umgesetzt als auch Kulturlandschaften erhalten werden können und zugleich Naturerleben, Bildung und Forschung möglich sind. In allen drei Zonen eines Nationalparks sind weiterhin Wege möglich. Das entsprechende Wegenetz wird im Rahmen des Nationalparkplans erarbeitet und abgestimmt.
- Kernzone (Naturdynamikzone) Der strengste Bereich: Hier soll sich die Natur möglichst unbeeinflusst entwickeln; menschliche Eingriffe werden weitgehend ausgeschlossen, damit natürliche Prozesse dauerhaft ablaufen können (Prozessschutz).
- Entwicklungszone Hier wird die Natur schrittweise auf den Prozessschutz vorbereitet. Es können noch Übergangsmaßnahmen nötig sein, bis die Flächen langfristig in die Kernzone übergehen.
- Managementzone (Pflegezone) Sie dient dazu, bestimmte Aufgaben wie Besucherlenkung, Schutz angrenzender Flächen, Biotop- und Artenschutz oder Erholung zu organisieren. In vielen Nationalparken wird hier noch gezielt eingegriffen – immer mit Blick auf das übergeordnete Schutzziel.
Wie hoch sollte der Anteil einer Kernzone im Nationalpark sein?
Nationalparks haben laut Bundesnaturschutzgesetz zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge zu gewährleisten. Laut IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) sollen die Prozessschutzflächen mindestens 75 Prozent einnehmen In einer Übergangszeit sind dabei noch notwendige Entwicklungsmaßnahmen möglich. Bindend sind für Nationalparks in Deutschland jedoch die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes.
Wird die Ausweisung eines Nationalparks zum wichtigen Erhalt der Artenvielfalt beitragen?
Nationalparks ermöglichen natürliche Dynamiken auf großer Fläche, fördern das Arteninventar einer vom Menschen unbeeinflussten Landschaft und tragen dadurch zur Erhaltung der Artenvielfalt bei. In einem waldgeprägten Nationalpark können Tiere, Pilze und Pflanzen vorkommen, die in bewirtschafteten Wäldern mittlerweile verschwunden sind – etwa Arten, die auf ungestörte Standorte, alte Bäume oder große Reviere angewiesen sind.
Was passiert, wenn kein Nationalpark ausgewiesen wird? Ist dann ein Wildnisentwicklungsgebiet geplant?
Unabhängig vom Nationalparkprozess verfolgt die Landesregierung das Ziel, das Netz der Wildnisentwicklungsgebiete im Landeswald bis Ende 2026 landesweit um 5.000 Hektar zu erweitern. Dazu werden in verschiedenen Regionen Nordrhein-Westfalens geeignete Flächen geprüft.
Für Siegen-Wittgenstein ist keine Ausweisung der gesamten diskutierten Nationalparkkulisse als Wildnisentwicklungsgebiet geplant. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat zuletzt eine Fläche von rund 500 Hektar in Aussicht gestellt. Die genaue Größe und Lage möglicher Flächen stehen jedoch noch nicht fest und müssten in einem eigenen Prüfverfahren ermittelt werden.
Nach Angaben des Ministeriums besteht kein Zusammenhang zwischen der Entscheidung über einen Nationalpark und der Prüfung von Wildnisentwicklungsgebieten. Die Kreisverwaltung wurde im Rahmen der Gespräche mit dem Land über die grundsätzlichen Planungen informiert. Bereits heute gibt es im potenziellen Nationalparkgebiet Naturwaldzellen und Wildnisentwicklungsgebiete, an die mögliche neue Flächen anknüpfen könnten.
Ist der Kreis Siegen-Wittgenstein aufgrund der Naturgegebenheiten ein Arten-Hotspot?
Schon heute sind große Teile der Nationalparkkulisse als Naturschutzgebiet und als europäisches FFH-Gebiet geschützt. Arten wie die Wildkatze finden hier wertvollen Lebensraum. Durch die Ausweisung eines Nationalparks würden die bestehenden Schutzkonzepte weiterentwickelt und natürliche Abläufe ermöglicht: Bäume können ihr natürliches Höchstalter erreichen, und Wälder finden in ihre natürlichen Kreisläufe zurück. Gerade auf solche Wälder und vielfältige Strukturen sind viele Arten angewiesen.
Welche Rolle spielen bestehende Zäune für Wildtiere und wie würden sie in einem Nationalpark genutzt werden?
Generell sind Zäune in Nationalparkgebieten zu verschiedenen Zwecken einsetzbar und müssen je nach Einzelfallentscheidung nicht abgebaut werden. Je nach Zweck und Anforderung kann die Beschaffenheit der Zäune jedoch variieren, um den fachlichen Vorgaben zu entsprechen. Die Durchgängigkeit der Nationalparkfläche für Wild sollte jedoch in der Regel sichergestellt sein, sodass Zäune nur sporadisch zur Wildtierlenkung genutzt werden sollten.
Wie geht man mit der Afrikanischen Schweinepest im Nationalpark um?
Es gilt die strenge Beachtung der erlassenen Allgemeinverfügung. Diese steht über den Regelungen des Nationalparks und gilt innerhalb wie auch außerhalb einer potentiellen Gebietskulisse.
Hat die Ausweisung eines Nationalparks Einfluss auf die Ausbreitung und Bestandsentwicklung des Wolfs?
Die überregionalen Erfahrungen zeigen, dass die Wiederbesiedlung der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft durch Wölfe unabhängig von der Bewirtschaftung der Wälder erfolgt. Die Bestandsdichte des Wolfes als Beutegreifer hängt von der Verfügbarkeit von Beutewild ab und nicht von der Bewirtschaftungsform der Wälder.
Wie steht es um die Ansiedlung des Luchses?
Die Ausweisung eines Nationalparks ist unabhängig von einer möglichen Wiederansiedlung des Luchses und steht in keinem Zusammenhang damit. Aktuell verfolgt die Initiative Luchs NRW gemeinsam mit dem BUND Landesverband NRW e. V. erste Bestrebungen zur Wiederansiedlung des Luchses in NRW; das Vorhaben befindet sich jedoch noch in einer frühen Planungsphase. Eine Ansiedlung vor 2030 gilt als unrealistisch, konkrete Zielregionen sind bislang nicht festgelegt.
Wie wird mit Borkenkäfern und anderen Waldschädlingen in einem Nationalpark umgegangen?
In einem Nationalpark werden absterbende Bäume nicht mehr als „Schaden“ betrachtet, sondern als Teil des natürlichen Kreislaufes. Da in den Kernzonen eines Nationalparkes keine wirtschaftliche Nutzung mehr stattfindet, entstehen durch absterbende Bäume auch keine wirtschaftlichen Verluste.
Am Rothaarkamm sind die Fichtenbestände bereits zum Großteil den Kalamitäten, unter anderem durch Borkenkäfer zum Opfer gefallen. Sollten zum Schutz von angrenzenden Flächen in Privateigentum Schutzmaßnahmen vor Schädlingen (beispielsweise auch dem Eichenprachtkäfer) erforderlich sein, werden diese vollständig durch die Nationalparkverwaltung umgesetzt. Aufgrund des engmaschigen Monitorings durch die Nationalparkverwaltung werden Borkenkäferentwicklungen meist frühzeitig erkannt und entsprechend eingedämmt.
Welchen Beitrag kann ein Nationalpark zum Klimaschutz und zur CO2-Bilanz leisten?
Wälder leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass sie über viele Jahrhunderte CO₂ aus der Atmosphäre aufnehmen und dauerhaft speichern. Der Kohlenstoff wird sowohl in den Bäumen als auch im Waldboden gebunden.
Auch abgestorbene Bäume spielen dabei eine wichtige Rolle: Zwar wird beim Verrotten ein Teil des gespeicherten Kohlenstoffs wieder freigesetzt, ein erheblicher Anteil bleibt jedoch als Humus langfristig im Boden gespeichert.
Jagd
Wer betreibt die Jagd im Nationalpark?
Das Wildtiermanagement im Nationalpark wird üblicherweise durch die Verwaltung des Nationalparks durchgeführt. Hierbei sind je nach Nationalpark sowohl die Bezirksleitungen als auch Berufsjäger und sonstige Mitarbeiter involviert. Jagdhelfer und Gäste unterstützen z.B. bei der Wildtierregulierung im Nationalpark Eifel bei Sammelansitzen und Bewegungsjagden.
Inwiefern wird die Jagd im Nationalpark eingeschränkt?
Im Nationalpark wird die Jagd nicht im klassischen Sinn ausgeübt, sondern als gezieltes Wildtiermanagement auf Grundlage eines Plans zur Regelung der Jagdausübung (nach den Vorgaben der Nationalen Naturlandschaften, (NNL)). Üblich sind dabei Einschränkungen wie der Verzicht auf Kirrung, Fütterung und Trophäenjagd, der Verzicht auf Nachtjagd, eine Verkürzung der gesetzlichen Jagdzeiten auf festgelegte Intervalle sowie die Einrichtung von Ruhezonen. Das Wildtiermanagement dient klar definierten Zielen: dem Schutz der Nationalparkziele (etwa der Waldentwicklung), dem Schutz angrenzender Flächen sowie der Vorbeugung und Bekämpfung von Wildseuchen. Zum Vergleich: Im Nationalpark Eifel werden jährlich rund 800 bis 1.500 Stück Schalenwild entnommen. Hier werden umgebende Jagdreviere in Diskussionen und Planungen einbezogen. Es gilt der Grundsatz, dass im Umfeld des Nationalparks keine Schäden entstehen sollen.
Ist es möglich, Teile des Nationalparks von der Jagd zu befreien?
Ja, das ist möglich. Die Ausweisung von Wildruhezonen, in denen ganzjährig nicht gejagt wird, ist für Nationalparks üblich. Größe, Beschaffenheit und Lage solcher Zonen variieren dabei je nach Nationalpark in Deutschland.
Können Waldbesitzer noch Pachtverträge mit Jagdpächtern abschließen?
Anrainerinnen und Anrainer mit angrenzenden Flächen sind nicht betroffen und können weiterhin uneingeschränkt Pachtverträge mit Jagdpächtern abschließen.
Zahlt der Nationalpark für Wildschäden im Umfeld?
Für die Erstattung von Wildschäden gelten die üblichen Regelungen: Wildschäden werden üblicherweise durch den Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter) beglichen, da die Jagdgenossenschaft – der Zusammenschluss der Grundeigentümer – diese Verantwortung in aller Regel an den Jagdpächter überträgt. Zudem gilt der Grundsatz, dass durch den Nationalpark keine Schäden im Umfeld entstehen sollen. Eine Ausnahme bilden angegliederte Flächen, die einem Jagdbezirk des Landes oder des Bundes zugeschlagen sind: Hier sind etwaige Wildschäden zu ersetzen.
Kosten und Organisation
Wer trägt die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb eines Nationalparks?
Die Kosten für die Einrichtung, Investitionen und den laufenden Betrieb eines Nationalparks werden vom Land Nordrhein-Westfalen aus dem Naturschutz-Etat getragen. Auch die Personalkosten werden über den Landeshaushalt finanziert.
Studien zeigen zudem, dass Nationalparks nicht nur zur Bewahrung der biologischen Vielfalt beitragen, sondern auch positive wirtschaftliche Impulse für die Region setzen können – etwa durch Tourismus, Naturerlebnisangebote und Umweltbildung. Umfang und Höhe der Investitionen hängen von der konkreten Ausgestaltung des Nationalparks ab.
Ausführungen zu den Einnahmen und Ausgaben einer Nationalparkverwaltung finden Sie beispielsweise in den Leistungsberichten des Nationalparks Eifel.
Entstehen Städten und Gemeinden durch einen Nationalpark zusätzliche Kosten?
Für Städte und Gemeinden entstehen durch die Einrichtung und den Betrieb eines Nationalparks keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen. Die Kosten werden vom Land Nordrhein-Westfalen aus dem Naturschutzhaushalt getragen.
Auch Personal, kleinere Maßnahmen wie Beschilderungen sowie weitere Investitionen – etwa Informationspunkte oder Ausstellungen – werden durch das Land oder bestehende Förderprogramme finanziert.
Was bedeutet ein Nationalpark für die angrenzenden Flächen?
Der gesetzliche Schutz eines Nationalparks endet an seiner Grenze. Für angrenzende Flächen entstehen dadurch keine Bewirtschaftungsauflagen — die land- und forstwirtschaftliche Nutzung außerhalb des Nationalparks bleibt uneingeschränkt möglich. Sogenannte Puffer- oder „Bannmeilen" auf benachbarten Flächen sind nicht vorgesehen. Sind zum Schutz angrenzender (Privat-)Wälder Maßnahmen gegen Schädlinge wie den Borkenkäfer erforderlich, werden diese vollständig innerhalb des Nationalparks umgesetzt — also auf den Flächen des Parks selbst, nicht auf den Nachbargrundstücken. Das Wildtiermanagement wird nach Einrichtung des Nationalparks geplant und abgestimmt; eine Regulierung ist möglich, um nicht vertretbare Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften zu vermeiden.
Eine ausführliche Antwort bietet das Video des Landes NRW: www.youtube.com/watch?v=xBDYpLTAeY4
Welche neuen Fördermittel können in die Region fließen?
Auch für den Aufbau einer touristischen Servicekette zu Nationalparks werden in der Regel Förder- bzw. Unterstützungsangebote bereitgestellt, zum Beispiel für Ausstellungen, Gastgeber-Zertifizierung oder Verkehrsbeschilderung. Ausführungen zu den Einnahmen und Ausgaben einer Nationalparkverwaltung finden Sie beispielsweise in den Leistungsberichten des Nationalparks Eifel.
Untersuchungen über die Wirtschaftlichkeit der deutschen Nationalparks zeigen, dass sich jeder Euro, der aus Fördermitteln in die jeweilige Region fließt, mehrfach für diese bezahlt macht. Neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen (z.B. Gewerbesteuer) kommen der Region und den Kommunen direkt zugute. Vor allem aus Sicht der Region handelt es sich bei einem Nationalpark - entgegen anderslautender Behauptungen - um ein sehr lohnenswertes, dauerhaftes Instrument zur Strukturförderung.
Wird das Land nach Einrichtung des Nationalparks Vorkaufsrechte auf angrenzende Waldflächen haben?
Nein, hierfür besteht keinerlei rechtliche Grundlage.
Wie viele Mitarbeiter der Kreisverwaltung müssen für den Nationalpark arbeiten und welche Aufgaben fallen an?
Mit der Ausweisung eines Nationalparks wird eine eigenständige Nationalparkverwaltung gebildet, die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird. Eine Abstellung von Beschäftigten des Kreises für den Nationalpark ist daher nicht erforderlich. Bisher bestehende Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Schutzgebietsbetreuung der Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete werden innerhalb der Nationalparkkulisse von der Nationalparkverwaltung übernommen. Darüber hinaus kann die Mitgliedschaft des Kreises in Nationalparkgremien verankert werden.
Inwiefern kann sich das Ehrenamt für den Nationalpark stark machen?
Die Betreuung des Nationalparks würde durch eine Nationalparkverwaltung des Landes erfolgen. Interessierte Personen können sich dabei auch ehrenamtlich einbringen. Hierzu gibt es in anderen Nationalparken zum Beispiel Schulungen für ehrenamtlich tätige Nationalparkführerinnen und -führer bzw. Waldführerinnen und -führer, die gegen eine Aufwandsentschädigung geführte Touren anbieten. Auch wissenschaftliche Erhebungen und Renaturierungen im Gelände können unterstützt werden, etwa durch das Bergwaldprojekt. Über Junior-Ranger-Initiativen können sich zudem Kinder und Jugendliche für den Nationalpark engagieren.
Was wäre das Alleinstellungsmerkmal unseres Nationalparkes?
Das Alleinstellungsmerkmal wäre die Kombination aus Waldwildnis, Quellsystemen und Mittelgebirgsökologie. Im potenziellen Gebiet liegen die Quellregionen der Flusssysteme von Sieg, Lahn und Eder sowie naturnahe Bachläufe, Moore, Feuchtgrünland und bodensaure Buchenwälder. Denkbar wäre auch, dass der Nationalpark im Bereich Naturerleben einen besonderen Schwerpunkt setzt, indem zum Beispiel ein besonderes Augenmerk auf Familien gerichtet wird (zum Beispiel Ausstellungen mit Spiel- und Naturerfahrungsarealen am Rande des Nationalparks als Ausgangspunkt für kleine Entdeckungstouren in den Nationalpark).
Hinzu kommt eine Vorbildfunktion für andere waldreiche Mittelgebirgsräume: Die Region könnte zeigen, wie sich Prozessschutz, Quellschutz, Besucherlenkung und regionale Entwicklung in einer Kulturlandschaft mit hohem Waldanteil verbinden lassen.
Wie wird der Brandschutz in einem Nationalpark sichergestellt?
Für das Gebiet eines Nationalparks und sein Umland wird von der Nationalparkverwaltung zusammen mit Forstexperten, den Kommunen und den Feuerwehren ein Brandschutzkonzept zur Prävention und Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden erarbeitet. Hierbei findet eine enge Abstimmung mit den lokalen Feuerwehren statt. Die Zugänglichkeit für die Feuerwehr und die Bereitstellung von ausreichend Löschwasser werden auch in einem Nationalpark weiter sichergestellt sein.
Handelt es sich nicht faktisch um eine Enteignung, wenn der Staatswald zum Nationalpark umgewidmet wird?
Nationalparks dienen dem Schutz wertvoller Naturräume, der Erholung der Bevölkerung sowie der Umweltbildung und Naturerfahrung. Bei der Ausweisung eines Nationalparks auf Flächen im Landeseigentum findet keine Enteignung statt: Die Flächen verbleiben im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen und damit weiterhin in öffentlicher Hand.
In einem Nationalparkplan werden die Leitlinien und Maßnahmen für die Entwicklung des Nationalparks sowie die Angebote für Naturerleben und Umweltbildung abgestimmt. Daran wirkt eine Vielzahl von Institutionen mit. Im Nationalpark Eifel hat der Kommunale Nationalparkausschuss dabei ein Vetorecht – hieran könnte sich ein Nationalpark im Kreis Siegen-Wittgenstein orientieren.
Welche Auswirkungen hätte ein Nationalpark auf die bestehende und zukünftige Trinkwasserversorgung der Region?
Die Ausweisung eines Nationalparks hätte keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit bestehender Genehmigungen und wasserrechtlicher Bewilligungen. In eine Nationalparkverordnung würden umfangreiche Unberührtheitsklauseln und Ausnahmetatbestände aufgenommen, die sicherstellen, dass der Schutzstatus „Nationalpark" die bisherige Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in keiner Weise gefährdet.
Eine möglicherweise zukünftig nötige Ausweitung der Trinkwasserförderung würde frühzeitig in die Konzipierung eines Nationalparks einbezogen. Im förmlichen Ausweisungsverfahren würden die zuständigen Wasserversorger der Region als wichtige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Grundwasserbildung unter nicht-bewirtschafteten Wäldern, z.B. durch die fehlende forstwirtschaftliche Befahrung, signifikant verbessert.
Wäre es möglich, dass der Nationalpark den Namen »Nationalpark Siegen Wittgenstein« trägt, um die regionale Identität zu stärken?
Die Benennung eines Nationalparks erfolgt im Rahmen des Ausweisungsverfahrens und liegt letztlich beim Land Nordrhein-Westfalen. Grundsätzlich orientieren sich die Namen häufig an landschaftlichen Räumen oder bekannten geografischen Bezeichnungen. Welche Bezeichnung im Falle einer Ausweisung gewählt würde, ist derzeit offen.
Kultur und Freizeit
Kann KulturPur noch stattfinden?
Ja, einer weiteren Durchführung des Festivals steht nichts entgegen. Das Festival-Gelände befindet sich außerhalb der angedachten Nationalparkgrenzen.
Wie kann man die Natur im Nationalpark erleben?
Ein Nationalpark ist für alle Menschen frei zugänglich und lädt dazu ein, Natur direkt zu erleben. Das ist auf eigene Faust über ein abgestimmtes Wegenetz oder im Rahmen geführter Touren möglich – zum Beispiel mit Rangerinnen und Rangern oder zertifizierten Natur- und Waldführerinnen und -führern. Im Zuge der Einrichtung des Nationalparks wird ein sogenannter Wegeplan erarbeitet, der das Erleben der Nationalparkkulisse ermöglicht. Dabei spielt die Attraktivität der Routenführung eine entscheidende Rolle. Eine Begrenzung des Wegeangebots allein auf Wirtschaftswege ist unwahrscheinlich. Ein Beispiel für die Ausweisung attraktiver Pfade findet sich hier: https://www.nationalpark-eifel.de/de/nationalpark-erleben/wildnis-trail/
Zusätzlich bieten Besucher- und Bildungszentren sowie Veranstaltungen für alle Altersgruppen Einblicke in die Natur und ökologische Zusammenhänge.
Einen anschaulichen Eindruck dazu gibt das Video des Landes NRW: www.youtube.com/watch?v=dTmMPpolQ0I
Können Konflikte zwischen Wildtieren und Besucherinnen und Besuchern entstehen?
In Deutschland sind keinerlei problematische Situationen mit Wildtieren in Nationalparks bekannt.
Wie werden Wander- und Radangebote gesteuert und führt ein Nationalpark zu mehr Unruhe im Wald?
Ein Ziel eines Nationalparks ist naturverträglicher Tourismus. Naturschutz hat dabei Priorität, gleichzeitig soll Naturerleben für Besucherinnen und Besucher möglich sein.
Zentrale Steuerungsinstrumente sind die Besucherlenkung und ein abgestimmtes Wegenetz. Dadurch werden sensible Bereiche geschützt und ruhige Zonen im Wald erhalten. Gleichzeitig können gut geeignete Bereiche gezielt für Naturerleben genutzt werden.
Bestehende Wege werden in der Regel weiter genutzt und bei Bedarf angepasst. In einzelnen Bereichen können auch neue Wege entstehen, um Besucherströme zu lenken oder Natur zu entlasten. Wandernde und Radfahrende werden dabei entsprechend ihrer unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigt. In vielen Bereichen gilt zudem ein Wegegebot, wie es bereits heute in zahlreichen Schutzgebieten üblich ist.
Ein Nationalpark führt daher nicht pauschal zu mehr „Unruhe“, sondern zu einer gezielten Steuerung der Nutzung: Während bestimmte Bereiche stärker besucht werden können, bleiben andere bewusst ruhig.
Der Nutzen eines Nationalparks wirkt dabei nicht nur im Schutzgebiet selbst, sondern auch in den umliegenden Gemeinden, etwa durch Tourismus und regionale Wertschöpfung.
Hat ein Nationalpark Auswirkungen auf bestehende Straßen und Wege?
Die bestehende Straßeninfrastruktur bleibt grundsätzlich erhalten. Unterhaltung und Instandhaltung erfolgen weiterhin durch die zuständigen Straßenbaulastträger nach geltendem Recht.
Auch geplante und laufende Straßenbauprojekte werden nach den bestehenden gesetzlichen Verfahren weitergeführt und durch einen Nationalpark nicht automatisch eingeschränkt.
Wichtig ist dabei, dass konkrete Projekte bereits heute in der Planung berücksichtigt sind. Dazu zählen unter anderem die B 508 (Ortsumgehungen Kreuztal-Ferndorf und Hilchenbach) sowie die B 62 (Ortsumgehung Erndtebrück). Diese Vorhaben sind nach aktuellem Stand nicht von einer möglichen Nationalparkkulisse betroffen bzw. bereits entsprechend eingeplant.
Die geplante Nationalparkkulisse wird außerdem von der B 62 zwischen Lützel und Erndtebrück gequert. Für diesen Abschnitt liegt bereits eine genehmigte Entwurfsplanung für einen Ausbau vor; das Planfeststellungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Dieser Planungsstand sollte bei der Abgrenzung eines möglichen Nationalparks berücksichtigt werden.
Ergänzend wird im Falle einer Ausweisung ein Nationalpark-Wegeplan erstellt. Dieser regelt die Nutzung von Wander- und Radwegen im Gebiet und stellt sicher, dass bestehende Infrastruktur sowie laufende und fortgeschrittene Verkehrsplanungen sinnvoll eingebunden werden.
Wird das Mountainbiking/Graveln im Nationalpark noch möglich sein?
Im Zuge der Einrichtung eines Nationalparks wird ein Wegeplan erstellt, der das Erleben des Gebiets für Besucherinnen und Besucher regelt und ermöglicht.
Dabei werden auch verschiedene Formen des Radfahrens berücksichtigt. Nicht alle Mountainbike-Disziplinen – etwa Downhill, Enduro oder Freeride – werden sich jedoch überall umsetzen lassen. Angebote für Cross-Country, All-Mountain oder Gravelbike-Strecken sind dagegen grundsätzlich denkbar.
Zusätzlich kann geprüft werden, ob im Umfeld des Nationalparks weitere Angebote für unterschiedliche Zielgruppen entstehen können. Dabei wird nicht nur das Schutzgebiet selbst, sondern auch die gesamte Region als mögliche „Nationalpark-Erlebnisregion“ betrachtet.
Unabhängig davon gelten bereits heute in bestehenden Schutzgebieten Regeln für bestimmte Freizeitaktivitäten.
Wie kann die kulturhistorische Bedeutung durch einen Nationalpark bewahrt und erlebbar gemacht werden?
Das Erleben durch den Menschen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben eines Nationalparks. Mit der Ausweisung bestünde daher die Gelegenheit, die kulturhistorische Bedeutung des Gebietes im Rahmen der Nationalparkplanung herauszuarbeiten und ihre Erlebbarkeit gezielt zu betonen – etwa durch Besucher-, Informations- und Bildungsangebote, die die historischen Spuren der Landschaft sichtbar machen. Gerade in Siegen-Wittgenstein ließen sich so die regionaltypischen Zeugnisse historischer Waldnutzung – etwa die Hauberg- und Niederwaldtradition sowie die Bergbau- und Köhlereigeschichte – einbinden und erlebbar machen.
Standort: Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft
Werden für den Nationalpark Enteignungen vorgenommen?
Die Landesregierung wird für die Einrichtung eines zweiten Nationalparks keine Enteignungen vornehmen. Ein weiterer Nationalpark wird auf Waldflächen im Landeseigentum eingerichtet. Private Flächen können auf freiwilliger Basis eingebracht werden. Bisher kam es in keinem der deutschen Nationalparke zu einer Enteignung.
Sind Privatwaldbesitzer in irgendeiner Form betroffen und welche Rechte/ Pflichten haben diese?
Mit der vorgesehenen Gebietskulisse sind Privatwaldbesitzer nicht betroffen, da diese ausschließlich Staatswald- und Stiftungsflächen umfasst. Privatwaldbesitzer mit angrenzenden Flächen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie andere Waldbesitzer.
Wie wirkt sich ein Nationalpark auf Tourismus, Wirtschaft und Arbeitsplätze aus?
Ein Nationalpark kann den Tourismus und die Naherholung in einer Region stärken. Davon profitieren unter anderem Hotels, Gastronomie und Einzelhandel. Laut Bundesamt für Naturschutz besuchen jährlich rund 53 Millionen Menschen die deutschen Nationalparke.
Das Beispiel Nationalpark Eifel zeigt mögliche wirtschaftliche Effekte: Bei etwa 1,4 Millionen Besuchen pro Jahr entsteht dort ein Bruttoumsatz von über 79 Millionen Euro. Das entspricht rechnerisch rund 1.450 Arbeitsplätzen.
Studien zeigen außerdem, dass Fördermittel für Nationalparke häufig mehrfach in die Region zurückfließen – etwa durch neue Arbeitsplätze und zusätzliche Steuereinnahmen. Ein Nationalpark kann daher langfristig zur regionalen Entwicklung beitragen.
Führt ein Nationalpark zu zusätzlichen Einschränkungen für Gewerbe, Siedlungsentwicklung oder Infrastruktur?
Nach derzeitigem Stand sind keine zusätzlichen Einschränkungen für Gewerbeflächen oder die Siedlungsentwicklung zu erwarten. Die diskutierte Nationalparkkulisse liegt überwiegend auf Flächen, die bereits heute als Wald- oder Schutzgebiete ausgewiesen sind und ohnehin nicht für eine Siedlungsentwicklung vorgesehen sind.
Die Unterhaltung, Instandhaltung und der bedarfsgerechte Ausbau bestehender Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sollen auch künftig uneingeschränkt möglich bleiben. Dazu gehören beispielsweise der Bau von Radwegen, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit oder Regenrückhaltebecken.
Sollte ein formelles Verfahren zur Ausweisung eines Nationalparks beginnen, schlägt das Land Nordrhein-Westfalen außerdem vor, die geplanten Trassen des Projekts „57 verbinden“ sowie die B 62 und B 508 einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Anbaubeschränkungszonen von der Nationalparkkulisse auszunehmen.
Welche neuen Arbeitsplätze könnten voraussichtlich entstehen?
Mit der Ausweisung eines Nationalparkes wird eine eigenständige Nationalparkverwaltung gebildet, die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird. Eine Abstellung von Beschäftigten des Kreises oder der Kommunen für den Nationalpark ist nicht erforderlich.
Damit junge Menschen eine Region als zukunftsfähig wahrnehmen, müssen sich die lokalen Lebens- und Arbeitsbedingungen grundlegend an ihren Bedürfnissen ausrichten. Im Fokus stehen dabei attraktive Lernorte und Arbeitsplätze, ein lebendiges soziales Umfeld, aber auch Aspekte wie bezahlbarer Wohnraum und die Modernisierung der Infrastruktur. Da der bewusste Erhalt von intakten Naturräumen und Klimaschutz vor Ort für Teile der jungen Generation große Rolle spielt, könnte das Leben in einer Nationalpark-Region, die "Wirtschaft und Natur gleichzeitig" kann, durchaus vielversprechend sein.
Kann ein Nationalpark Nachteile für Unternehmen sowie die Land- und Forstwirtschaft haben?
Studien zeigen, dass Nationalparke wirtschaftliche Impulse für Regionen schaffen und langfristig zur Strukturförderung beitragen können.
Für landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Nationalparkgrenzen gelten in der Regel keine zusätzlichen Auflagen oder Einschränkungen. Das Wildtiermanagement im Nationalpark soll zudem übermäßige Wildschäden auf benachbarten Flächen vermeiden.
Privatwaldbesitzer sind in der aktuellen Gebietskulisse nicht betroffen, da diese ausschließlich Staats- und Stiftungsflächen umfasst. Für angrenzende Privatflächen gelten grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie bisher.
Wie wirkt sich der Nationalpark auf die angrenzende Landwirtschaft aus?
Ein Nationalpark wirkt sich auf die angrenzende Landwirtschaft nicht durch zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen auf den Nachbarflächen aus. Für Flächen außerhalb der Nationalparkgrenze gelten keine neuen Einschränkungen. Ein Wildtiermanagement im Nationalpark verfolgt darüber hinaus das Ziel, übermäßige Wildschäden auf angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden. Es ist damit ein Instrument, das sowohl den Prozessschutz im Nationalpark als auch den Schutz der benachbarten Nutzung berücksichtigt. Maßnahmen erfolgen, wenn sie erforderlich sind, und werden meist durch Monitoring begleitet.
Wie können landwirtschaftliche Betriebe aktiv eingebunden werden?
Im Gebiet des etwaigen Nationalparks befinden sich keine landwirtschaftlichen Betriebe.
Gibt es Beispiele dafür, dass Schutzgebiete und wirtschaftliche Entwicklung zusammen funktionieren?
Um die Auswirkungen auf die Region zu ermitteln und die Wünsche der Besucherinnen und Besucher in die Angebotsentwicklung einfließen zu lassen, betreiben Nationalparke ein sozio-ökonomisches Monitoring. Der Nationalpark Eifel verzeichnete im Jahr 2024 mit mehr als 1,4 Millionen Besuchen einen neuen Rekord (450.000 Besuche bei der Ersterhebung 2007). Daraus errechnet sich ein Bruttoumsatz von rund 79 Millionen Euro durch Nationalparkgäste, was etwa 1.450 Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten entspricht. Auch Studien in anderen Regionen zeigen, dass Nationalparke starke Impulse für die regionalwirtschaftliche Entwicklung geben können.
Weitere Informationen: www.nationalpark-eifel.de/de/infothek/soem/
Könnten regionale Produkte und Wertschöpfungsketten Teil einer gemeinsamen Nationalpark-Identität werden?
Ja, dies wird Teil des Konzeptes sein
Wie entwickelt sich der Wald auf Schadflächen – wird eingegriffen oder bleibt die Natur sich selbst überlassen?
In einem Entwicklungsnationalpark können über einen begrenzten Zeitraum gezielte Maßnahmen erfolgen, um die natürliche Waldentwicklung zu unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel die Förderung heimischer Baumarten oder die Entfernung nicht heimischer Arten.
Langfristig steht jedoch die natürliche Entwicklung des Waldes im Mittelpunkt. Dabei wird beobachtet, welche Arten sich ohne menschlichen Eingriff etablieren.
Wie mit bereits aufgeforsteten Flächen umgegangen wird, wird später im Nationalpark-Managementplan im Detail festgelegt.
Welche Rolle kann nachhaltige Beweidung (z. B. durch Schafe) in einem Nationalparkkonzept spielen?
Es gibt innerhalb der angestrebten Gebietskulisse am Rothaarkamm weder landwirtschaftliche Betriebe noch entsprechende Offenlandflächen, die bewirtschaftet werden.
Wie könnte ein Nationalpark die Region stärken und bekannter machen?
Ein Nationalpark kann die Bekanntheit und Sichtbarkeit einer Region deutlich erhöhen. Er kann dazu beitragen, Siegen-Wittgenstein als attraktiven Natur-, Lebens- und Erholungsraum zu positionieren.
Davon können unter anderem der Tourismus, die regionale Identität sowie die Lebensqualität profitieren. Eine attraktive Natur- und Erholungslandschaft wird zudem zunehmend als wichtiger Standortfaktor wahrgenommen und kann die Region für Fachkräfte und neue Einwohner interessanter machen.
Ein neuer Nationalpark würde außerdem Teil der Nationalen Naturlandschaften werden und damit von der bundesweiten Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung dieses Netzwerks profitieren. Auch für das touristische Marketing der Region ergeben sich dadurch zusätzliche Möglichkeiten.
Wie stark sich diese Potenziale entfalten, hängt letztlich davon ab, wie der Nationalpark gemeinsam mit Kommunen, Wirtschaft, Kultur und Regionalmarketing entwickelt und vermarktet wird.
Verkehr
Wie steht es um die Planung zur „Route 57“?
Der Streckenzug des Projektes B 508/B 62 zwischen Kreuztal-Ferndorf und Erndtebrück-Leimstruth, die sogenannte „Route 57“ ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie Vordringlicher Bedarf eingestuft. Insofern besteht ein bundesgesetzlicher Planungsauftrag, welchen der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes zurzeit umsetzt.
Durch eine frühzeitige gegenseitige Einbindung der Planungen des Ausbauprojektes „Route 57“ bzw. „57 verbinden“ und den Bestrebungen zur Ausweisung eines Nationalparks können Synergien für beide Vorhaben entstehen. Um generelle Konflikte zwischen der „Route 57“ und einem möglichen Nationalpark zu vermeiden, ist es nötig, dass beide Planungen möglichst frühzeitig und in einem kontinuierlichen Prozess miteinander koordiniert werden.
Falls nach einer erfolgreichen Bewerbung der Region Siegen-Wittgenstein ein förmliches Verfahren für die Ausweisung eines Nationalparks Rothaarkamm initiiert wird, schlägt das Ministerium für Naturschutz, Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) vor, die gesamten potenziellen Trassen sowie die B 62 und B 508 einschließlich der Anbaubeschränkungszonen des Projektes „57 verbinden“ aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern.
Die bereits jetzt durch die bestehenden Landstraßen B 62 und B 508 getrennten Wälder könnten im Sinne des Biotopverbundes durch Maßnahmen des Nationalparkes wiedervernetzt werden. Hierfür würde das MUNV gemeinsamen mit dem Planungsträger Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die Route 57 prüfen. Weiterhin würde das MUNV in Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden prüfen, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Rahmen des Projektes „57 verbinden“ erforderlich werden, in einem zukünftigen Nationalpark umgesetzt werden könnten und wie so zur Beschleunigung der Umsetzung der „Route 57“ beigetragen werden kann.
Wie steht es um die Erschließung mit der Bahn?
Die Rothaarbahn RB 93 wäre die zentrale Erschließung des Nationalparks mit der Schiene. Es wäre zu prüfen, ob auf der RB 93 die Einrichtung weiterer Haltepunkte sinnvoll und im Fahrplan darstellbar ist. Auf jeden Fall wäre es sehr zielführend, ausgewählte Stationen aufzuwerten und barrierefrei auszubauen. Auch eine kleinräumige Verlegung könnte erwogen werden, da die Standorte jenseits verkehrlicher bzw. räumlicher Schwerpunkte liegen.
Wie kann die Anreise in den Nationalpark mit dem ÖPNV gelingen?
Für eine überwiegende An- und Abreise mit der Bahn ist eine gute Anbindung des Nationalparks an den Regionalund Fernverkehr entscheidend. Der Nationalpark-Haltepunkt bzw. Bahnhof Hilchenbach-Lützel sollte – insbesondere an den Wochenenden – in einer engen Taktung an den Hauptbahnhof Siegen angebunden sein; ergänzend könnten neue „Nationalpark-Buslinien" diese Funktion auch aus anderen Richtungen übernehmen.
Am Knotenbahnhof Lützel sollten – gegebenenfalls kostenlose – Wander- und Fahrradbusse nahtlos in das Nationalparkgebiet überleiten; eine Verleihstation für Pedelecs könnte die Mobilität vor Ort zusätzlich erleichtern. Auch eine attraktive Tarifgestaltung, etwa der Einsatz einer Gästekarte für die Nationalpark-Region (kostenlose oder rabattierte ÖPNV-Nutzung, häufig gekoppelt an eine Übernachtung), könnte motivieren, auf die Anreise mit dem eigenen Pkw zu verzichten.
Was geschieht mit Bestandsstraßen und Radwegen?
Die Unterhaltung und Erhaltung der gewidmeten Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen im Bereich eines Nationalparks Siegen-Wittgenstein muss weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Zudem weisen Bundesstraßen und Landesstraßen lt. Gesetz (FStrG, StrWG) Anbaubeschränkungszonen von jeweils 40 Metern auf, die es aus dem Gebiet des Nationalparks auszuklammern gilt. Darüber hinaus muss es auch künftig möglich sein, die klassifizierten Straßen an den Stand der Technik anzupassen. Dazu zählen u. a. die Anlage von Radwegen, die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen, der Bau von Regenrückhaltebecken.
Wie sieht es mit der Verkehrssicherungspflicht im Nationalpark aus?
Im Nationalpark Eifel wird dies z. B. auf Wanderwegen über die Ausweisung und Beschilderung besonders gefährdeter Wegabschnitte gesteuert, was als Ergebnis einer juristischen Einschätzung erfolgte. Straßen, zentrale Orte und Parkplätze werden klassisch wie außerhalb des Schutzgebietes gesichert. Eigene Lösungen können von Nationalpark-Verwaltungen entwickelt werden. Letztendlich obliegt die Verkehrssicherung weiterhin dem Eigentümer und muss durchgeführt werden.
Windenergie
Inwieweit sind Windenergieanlagen mit den Zielen eines Nationalparks vereinbar?
Im rechtswirksamen Regionalplan Arnsberg (Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein) sind Windenergiebereiche festgelegt. Diese haben eine rechtliche Grundlage für die Nutzung von Windenergie.
Aktuell gibt es nur eine sehr geringe Überschneidung von etwa 12 Hektar zwischen diesen Bereichen und Staatswaldflächen. Diese kann bei der konkreten Abgrenzung eines möglichen Nationalparks berücksichtigt werden.
Innerhalb der ausgewiesenen Windenergiebereiche sind Windenergieanlagen (WEA) grundsätzlich privilegiert. Bereits bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.
Die Haincher Höhe, wo WEA geplant sind, ist nicht Teil der geplanten Nationalparkkulisse.
Werden Windenergieflächen durch einen Nationalpark auf andere Bereiche im Kreis verlagert?
Nein. Die Ausweisung eines Nationalparks führt nicht automatisch dazu, dass Windenergieflächen oder -potenziale auf andere Bereiche im Kreis verteilt werden. Da es nur eine geringfügige Überlagerung von Windenergiebereichen mit der potenziellen Nationalparkfläche gibt und diese bereits mit Windenergieanlagen bebaut sind, gibt es keine Verteilung von Windenergieanlagen auf andere Bereiche.
Welche Auswirkungen hätte ein Nationalpark auf den Ausbau der Windenergie in der Region?
In einem Nationalpark dürfen keine Windenergieanlagen errichtet werden. Die Schutzwirkung eines Nationalparks endet jedoch an seinen Grenzen. Grundsätzlich können keine pauschalen Abstände zwischen einem Nationalpark und Windenergieanlagen genannt werden. Einen Mindestabstand zur Grenze eines Nationalparks gibt es für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht. Somit bliebe Windkraft im Umfeld des Rothaarkamms weiter möglich.