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Inklusion

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Oder anders: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen. Egal wie man aussieht, welche Sprache man spricht oder ob man eine Behinderung hat. 

Was ist Inklusion?

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Oder anders: Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen. Egal wie man aussieht, welche Sprache man spricht oder ob man eine Behinderung hat. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.

Gemeinsam verschieden sein

Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein. Und alle haben etwas davon: Wenn es zum Beispiel weniger Treppen gibt, können Menschen mit Kinderwagen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung viel besser dabei sein. In einer inklusiven Welt sind alle Menschen offen für andere Ideen. Wenn man etwas nicht kennt, ist das nicht besser oder schlechter. Es ist normal! Jeder Mensch soll so akzeptiert werden, wie er oder sie ist.

Inklusion für alle

Nur wenn viele Menschen mitmachen, kann Inklusion funktionieren. Jeder kann dabei helfen: Zum Beispiel in der Schule, im Sportverein, im Job, in der Freizeit, in der Familie. Je mehr wir über Inklusion wissen, desto weniger Angst haben wir davor. Keiner sagt dann mehr: Das geht nicht.*

Video - Inklusion in 80 Sekunden erklärt

*Aktion Mensch

Informationen, Rat und Adressen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige gibt es hier: Familienratgeber – Ein Angebot von Aktion Mensch 

Inklusion im Kreis Siegen-Wittgenstein

Der Kreis Siegen-Wittgenstein bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK), der nationalen Aktions- und Umsetzungspläne, sowie den Inklusions-, Integrations- und Teilhaberegelungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass allen Menschen völlig selbstverständlich in allen gesellschaftlichen Bereichen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Dabei bedeutet Inklusion mehr als die Gewährleistung von umfassender Barrierefreiheit. Sie bezieht sich auf die vollständige Einbeziehung behinderter Menschen ins gesellschaftliche Leben, ihre gleichberechtigte Anerkennung und Wertschätzung: kurzum die Verwirklichung umfassender, gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe.

Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft 

Inklusion fordert alle Institutionen, Organisationen und alle Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein gleichermaßen. Nur gemeinsam ist die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft möglich. Dieser Herausforderung stellt sich der Kreis Siegen-Wittgenstein und bietet allen regionalen Akteuren eine Plattform, sich einbringen zu können.

Ziel des Planungsprozesses ist es, Impulse auf Ebene des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die erfolgreiche Gestaltung inklusiver Wohn-, Arbeits- und Lebens- und Freizeiträume zu setzen. Inklusion ist somit Ziel, Thema und Qualitätsmerkmal in allen Fachplanungen auf kommunaler Ebene.

Die Planungen und die Umsetzung zur Inklusion erfolgen in enger gemeinsamer Abstimmung des Kreises mit den Kommunen und den vor Ort aktiven Vereinen, Verbänden und Initiativen. Je nach ermittelten Bedarfslagen und vorhandenen Angebotsstrukturen sind neue und/oder bereits in anderen Kommunen entwickelte Angebote für den Sozialraum zu entwickeln.

Prinzip „Nicht über uns ohne uns!“

Gemäß dem Prinzip „Nicht über uns ohne uns!“ ist die Einbeziehung der Perspektive von Betroffenen im Planungs- und Umsetzungsprozess ein zentrales Qualitätskriterium. Auf diesem Weg kann ausgelotet werden, welche Anforderungen behinderte Menschen an gelebte Inklusion stellen und wo aufgrund von individuellen Beeinträchtigungen Schutzräume bzw. integrative Ansätze gewünscht und somit erforderlich sind.

Ebenso wie eine inklusive Gesellschaft nicht von heute auf morgen zu verwirklichen ist, stellt auch die Entwicklung hin zu einem inklusiven Sozialraum Siegen-Wittgenstein einen längerfristigen Prozess dar. Die handelnden Akteure aus Politik, Verwaltung sowie aus Institutionen und Organisationen stellen sich diesem engagiert und offensiv. Zur nachhaltigen Entwicklung und Bewusstseinsänderung gilt es, in kleinen funktionierenden Beispielen Schritt für Schritt aufzuzeigen, was Inklusion bedeutet, damit sie selbstverständlich wird.

Inklusionsbericht

Unter dem Motto "Inklusion ist unsere Herausforderung" beschäftigt sich der Kreis Siegen-Wittgenstein in einem längeren Planungsprozess damit, wie die UN-Behindertenrechtskonvention in der Region umgesetzt und somit Inklusion zur gelebten Wirklichkeit werden kann. Grundlage hierfür sind entsprechende Beschlüsse des Kreistages Siegen-Wittgenstein vom 30. September 2014.

Im Herbst 2012 sind für den Planungsprozess auf Kreisebene insgesamt sechs Arbeits- und fünf Unterarbeitsgruppen eingerichtet worden. Ihre Aufgabe bestand zunächst darin, aufzuzeigen, wie sich Inklusion in der Region in unterschiedlichen Handlungs- und Aufgabenfelder darstellt, um ausgehend von dieser Grundlage Maßnahmen für die Zukunft zu beschreiben. Im Herbst 2014 wurden die Ergebnisse und die damit verbundenen Handlungsempfehlungen dem Kreistag vorgelegt.

Ab Herbst 2018 sind die elf Arbeitskreise dann erneut zusammengekommen, um eine Bilanz zu ziehen, das Erreichte auf den Prüfstand zu stellen und ggf. neue Ziele zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeit flossen dann in den 2. Inklusionsbericht für den Kreis Siegen-Wittgenstein ein, den der Kreistag im Oktober 2020 verabschiedet hat. 

Beispiele für Ergebnisse der Arbeitsgruppen aus dem 2. Inklusionsbericht 2019

Arbeitsgruppe Gesundheit, Pflege und Soziales

  • Es soll ein „Wegweiser Sozialamt“ entwickelt werden, um Bürgern Informationen über die Leistungen des Sozialamtes sowie die Zugangs- und Antragsmöglichkeiten in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen alle Leistungen des Sozialamtes mit entsprechenden Beschreibungen professionell in leichter Sprache aufbereitet werden.

Arbeitsgruppe Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung

  • Der Darstellung von Positivbeispielen zur gelungenen Integration in den Arbeitsmarkt und den dazu passenden Förderungen sowie deren Ansprechpartnern wird ein hoher Wirkungsgrad zugeschrieben. Der Integrationsfachdienst und die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf werden gute Beispiele identifizieren, die dann in einer Broschüre zusammengestellt und den regionalen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Arbeitsgruppe Bauen und Wohnen

  • Barrierefreies Planen und Bauen ist ein Planen und Bauen für alle Menschen, eine Architektur für heute und morgen! Das Engagement der gesamten Gesellschaft ist gefordert, um noch bestehende Barrieren konsequent abzubauen und bei Neubauten eine umfassende Barrierefreiheit im Sinne eines „universellen Designs“ / „Designs für Alle“ zu verwirklichen. Der AG ist es daher wichtig, mit einer Broschüre für ein barrierefreies, menschengerechtes Planen und Bauen zu werben und gleichzeitig zu informieren, was dabei zu beachten ist.

Arbeitsgruppe Schule

  • Eine adressatenorientierte, gut strukturierte Internetpräsenz könnte Eltern von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf helfen, passgenaue Beschulungs-Angebote zu finden. Mögliche Vorbilder: www.inklusion-mk.de, www.inklusion-in-muenster.de.

Arbeitsgruppe Mobilität

  • Eine Maßnahme aus dem Ende 2018 beschlossenen klimafreundlichen Mobilitätskonzept ist die Einrichtung von Mobilstationen. Zu den Mindeststandards bzw. Elementen hoher Notwendigkeit gehören u. a. auch die Barrierefreiheit sowie ein Reliefplan für Blinde und sehbehinderte Menschen. Ziele der Mobilstationen sind neben der Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger, die Förderung der Nutzung von umwelt- und klimafreundlichen Mobilitätsangeboten sowie die Sicherstellung der Mobilität gerade auch für in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkte Menschen.